Wenn Sie als Investor, Bauträger oder Gemeinde ein Bauvorhaben leiten, kümmern Sie sich hauptsächlich um Termine, Budget und Subunternehmer. Die Arbeitssicherheit bleibt außen vor, bis eine Kontrolle durch das Gewerbeaufsichtsamt kommt oder es auf der Baustelle zu einem Unfall kommt. Dabei ist der SiGeKo keine behördliche Formalität. Er ist die Person, die das Sicherheitssystem zusammenhält, wenn mehrere Firmen mit jeweils eigenen Arbeitsweisen aufeinandertreffen.
Dieser Text fasst zusammen, wann ein SiGeKo verpflichtend ist, was sich durch die Novelle 2025 geändert hat, was der SiGe-Plan umfasst und wie sich der Preis zusammensetzt.
Wenn Sie die Arbeitssicherheit auf der Baustelle breiter einordnen möchten – Verantwortlichkeiten von Bauherr und Auftragnehmern, Unterlagen vor der Baustellenübergabe und typische Feststellungen bei Kontrollen – lesen Sie ergänzend den Überblick Arbeitssicherheit auf der Baustelle: Pflichten, Sicherheitsplan und Vorbereitung auf die Kontrolle.
Wann ist ein SiGeKo auf der Baustelle verpflichtend?
Die Pflicht entsteht gemäß § 14 des Gesetzes Nr. 309/2006 Sb. in dem Moment, in dem auf der Baustelle Arbeitnehmer von mehr als einem Auftragnehmer tätig werden. Dann ist der Bauherr (Investor) verpflichtet, schriftlich einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, und zwar unter Berücksichtigung von Art, Größe und Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens. Der Koordinator wird für beide Phasen bestellt: während der Planung der Ausführung (bereits ab Erstellung der Ausführungsplanung) und während der Ausführung (von der Übergabe der Baustelle an den ersten Auftragnehmer bis zur Übergabe des fertigen Bauwerks).
Entscheidend ist nicht, ob es sich um eine große Bauträgerentwicklung oder die Renovierung eines Gemeindeamtes handelt. Zwei oder mehr Auftragnehmer auf einer Baustelle bedeuten die Pflicht zur Bestellung eines Koordinators.
Wann wird kein Koordinator bestellt? Das Gesetz kennt Ausnahmen. Ein Koordinator wird nicht bestellt bei Arbeiten, die der Bauherr selbst in Eigenleistung für sich ausführt, bei Bauvorhaben, die keiner Baugenehmigung nach dem Baugesetz bedürfen, und bei bestimmten technischen Infrastrukturnetzen (Niederspannungs-Elektroenergie, Gas bis 4 bar, elektronische Kommunikation).
Vorankündigung und SiGe-Plan – Schwellenwerte beachten
Neben dem Koordinator regelt das Gesetz zwei damit verbundene Pflichten mit konkreten Schwellenwerten (§ 15):
- Die Vorankündigung muss der Bauherr dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt spätestens 8 Tage vor Übergabe der Baustelle übermitteln, wenn die Dauer der Arbeiten 30 Arbeitstage überschreitet und gleichzeitig auf der Baustelle mehr als 20 Personen länger als einen Tag tätig werden, oder wenn der Gesamtumfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet.
- Den SiGe-Plan erstellt der Koordinator; er ist verpflichtend bei Bauvorhaben, bei denen Arbeiten mit besonderen Risiken gemäß der Durchführungsverordnung vorkommen oder für die eine Vorankündigungspflicht besteht.
Was die Novelle Nr. 318/2025 Sb. geändert hat
Das Gesetz zur Sicherstellung weiterer Bedingungen der Arbeitssicherheit wurde durch das Gesetz Nr. 318/2025 Sb. mit schrittweiser Wirksamkeit ab Ende 2025 (letzter Teil ab 1. Januar 2026) novelliert. Die Novelle hat die Rolle des Koordinators auf der Baustelle gestärkt. Neu ist im Gesetz ausdrücklich festgelegt, dass der Koordinator während der gesamten Dauer seiner Bestellung die Zusammenarbeit zwischen den Auftragnehmern (einschließlich derer, die sich auf der Baustelle abwechseln) koordiniert, deren gegenseitige Information über den aktuellen Stand der Arbeiten und getroffene Maßnahmen sicherstellt und sie laufend mit dem Plan und dessen Aktualisierungen vertraut macht. Der Koordinator wird zudem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Auftragnehmer haben umgekehrt die ausdrückliche Pflicht, die vom Koordinator festgelegten Maßnahmen zu erfüllen und deren Erfüllung auch von anderen einzufordern.
Für die Praxis bedeutet das nur eines: Die Rolle des Koordinators ist nicht mehr nur “auf dem Papier”. Die Gewerbeaufsicht prüft, ob der Koordinator tatsächlich koordiniert und ob die Auftragnehmer seine Maßnahmen umsetzen.
Unterschied zwischen SiGe-Plan und Koordination
Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, es handelt sich jedoch um zwei separate Dinge, die aufeinander aufbauen.
Der SiGe-Plan ist ein Dokument. Er wird vom Koordinator noch vor Beginn der Arbeiten erstellt. Er enthält konkrete Regeln für das jeweilige Bauvorhaben: Erstunterweisung, Verfahren zur Unfallmeldung, Brandschutzmaßnahmen, Regeln für die Lagerung chemischer Stoffe, Abgrenzung von Risikoarbeiten und Kontrolltermine. Er muss allen Auftragnehmern zur Verfügung stehen.
Die SiGe-Koordination ist die eigentliche Tätigkeit während der Bauphase. Der Koordinator besucht die Baustelle, überwacht die Einhaltung des Plans, beruft Koordinationssitzungen ein, weist auf Risiken hin und kommuniziert mit Polieren und Bauleitern.
Einfach gesagt: Der Plan ist das Dokument, die Koordination ist die Präsenz vor Ort. Beides ist notwendig.

Was Sie für eine schnelle Preiskalkulation des SiGeKo liefern sollten
Wenn Sie einen SiGeKo für Ihr Bauvorhaben anfragen, erhalten Sie die schnellste Preiskalkulation, wenn klar ist, wie groß das Risiko und wie hoch der Arbeitsaufwand für die Koordination tatsächlich ist. Ohne grundlegende Unterlagen kann nur eine grobe Spanne angegeben werden, die um Dutzende Prozent abweichen kann:
- Umfang des Bauvorhabens – Grundriss, Anzahl der Stockwerke, umbauter Raum, Länge bei Linienbaustellen.
- Voraussichtliche Bauzeit – in Monaten, idealerweise ein Terminplan.
- Anzahl der Auftragnehmer – wie viele Firmen werden gleichzeitig auf der Baustelle tätig sein.
- Art des Bauvorhabens – Neubau, Umbau im Bestand, Abbruch, Arbeiten in der Höhe, Arbeiten mit Kränen.
- Häufigkeit der Kontrollen – tägliche Anwesenheit oder 2–3 Besuche pro Woche.
- Ob bereits ein SiGe-Plan vorhanden ist – falls nicht, muss dieser gesondert einkalkuliert werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Pflicht zur Bestellung eines Koordinators bereits besteht, senden Sie uns zumindest eine grundlegende Beschreibung des Bauvorhabens, die Anzahl der Auftragnehmer und den voraussichtlichen Ausführungszeitraum. Wir sagen Ihnen, ob Sie einen Koordinator, einen SiGe-Plan, eine Vorankündigung oder nur eine Ergänzung der Dokumentation vor einer Kontrolle benötigen.
Risiken einer späten Lösung
Der häufigste Fehler: Der Investor beginnt sich erst dann um den Koordinator zu kümmern, wenn bereits die ersten Subunternehmer auf der Baustelle arbeiten. Das birgt konkrete Risiken:
- Bußgeld vom Gewerbeaufsichtsamt. Für die Nichtbestellung eines Koordinators oder das Fehlen eines SiGe-Plans, wo diese verpflichtend sind, droht ein Bußgeld von bis zu 400.000 CZK (Gesetz Nr. 251/2005 Sb. über die Gewerbeaufsicht – gilt für natürliche und juristische Personen). Schwerwiegendere Verstöße gegen Arbeitssicherheitspflichten, insbesondere wenn sie zu einer Gesundheitsgefährdung führen, fallen unter strengere Tatbestände mit Bußgeldern von bis zu 2.000.000 CZK.
- Baustopp. Der Gewerbeaufsichtsbeamte kann die Einstellung der Arbeiten bis zur Beseitigung der Mängel anordnen. Jeder Tag Stillstand kostet Geld.
- Unklare Verantwortung bei einem Unfall. Ohne Koordinator und Plan ist es schwieriger nachzuweisen, wer wofür verantwortlich war.
- Chaos in der Dokumentation. Jeder Subunternehmer führt seine eigene Arbeitssicherheits-Agenda; ohne Koordination entsteht ein unübersichtliches Durcheinander, das einer Kontrolle nicht standhält.
Es lohnt sich, den Koordinator idealerweise bereits in der Projektphase für die Baugenehmigung zu beauftragen, spätestens jedoch vor Übergabe der Baustelle an den ersten Auftragnehmer. Die rechtzeitige Bestellung des Koordinators ist in der Regel kostengünstiger als das nachträgliche Aufholen von Plan, fehlenden Aufzeichnungen und Korrekturmaßnahmen, wenn der Bau bereits angelaufen ist.
Was kostet ein SiGeKo auf der Baustelle?
Der Preis für einen SiGeKo richtet sich stets nach den konkreten Parametern des Bauvorhabens. Es besteht ein Unterschied zwischen einer kurzen Renovierung mit wenigen Besuchen und einer langen Bauphase, in der sich Dutzende Subunternehmer abwechseln und regelmäßig risikoreiche Arbeiten stattfinden. Die folgenden Angaben dienen als Orientierung.
SiGe-Plan – einmaliges Dokument. Orientierungspreis von 8.000 CZK bei kleineren Bauvorhaben bis 30.000 CZK und mehr bei umfangreichen oder risikoreichen Projekten.
Koordinationstätigkeit – wiederkehrende Tätigkeit während der Bauphase. Am häufigsten abgerechnet wird:
- nach Stundensatz pro Besuch (orientierungsweise 500–900 CZK/Std.),
- monatliche Pauschale je nach Kontrollhäufigkeit (z. B. 2x wöchentlich orientierungsweise 8.000–15.000 CZK/Monat),
- Pauschale für die gesamte Bauzeit bei kleineren Bauvorhaben mit klarem Terminplan.
Den Preis erhöhen tägliche Anwesenheit, eine hohe Anzahl von Subunternehmern, Arbeiten in der Höhe und mit Kränen, Umbau im laufenden Betrieb und ein enger Terminplan.
Für ein vernünftiges Angebot ist es wichtig, die Koordination so einzurichten, dass sie dem tatsächlichen Baustellenbetrieb entspricht. Bei kleineren Aufträgen kann ein SiGe-Plan und regelmäßige Kontrollen in Schlüsselphasen ausreichen. Bei komplexeren Bauvorhaben sind ein fester Kontrollrhythmus, Koordinationsprotokolle und eine klare Anbindung an den Bauleiter oder die technische Bauaufsicht des Investors sinnvoll.
Häufige Fragen
Muss ich einen Koordinator haben, auch wenn ich ein Einfamilienhaus in Eigenleistung baue? Nein. Wenn Sie als Bauherr in Eigenleistung bauen und keine Arbeitnehmer mehrerer Auftragnehmer bei Ihnen tätig sind, entsteht die Pflicht nicht (das Gesetz nimmt diese Situation ausdrücklich aus). Sobald Sie jedoch mehrere Firmen gleichzeitig einsetzen, greift die Pflicht.
Wer bezahlt den Koordinator? Der Bauherr (Investor). Die Kosten können vertraglich auf den Generalunternehmer übertragen werden, die Verantwortung für die Bestellung des Koordinators bleibt jedoch beim Bauherrn.
Kann der Koordinator gleichzeitig Bauleiter sein? Das Gesetz verbietet es nicht direkt, in der Praxis raten wir jedoch davon ab. Der Bauleiter drängt auf Termine und Produktion, der Koordinator soll die Sicherheit überwachen. Die Zusammenlegung der Rollen verringert die Wirksamkeit der Kontrolle.
Was passiert, wenn ich keinen Koordinator bestelle und eine Kontrolle kommt? Das Gewerbeaufsichtsamt kann ein Bußgeld von bis zu 400.000 CZK für die Nichtbestellung eines Koordinators oder das Fehlen eines SiGe-Plans verhängen und zusätzlich einen Baustopp anordnen. Nach der Novelle 318/2025 prüft die Aufsicht zudem, ob der Koordinator tatsächlich koordiniert.
Reicht ein SiGe-Plan ohne Koordinator? Nein. Der Plan muss von jemandem in die Praxis umgesetzt und dessen Einhaltung kontrolliert werden. Ohne Koordinator ist er nur ein Dokument im Container. Die Gewerbeaufsicht prüft nicht nur das Vorhandensein des Plans, sondern auch dessen Umsetzung.
Worauf der Artikel basiert
- Pflicht und Bestellung des Koordinators, Ausnahmen, SiGe-Plan, Vorankündigung: § 14–18 des Gesetzes Nr. 309/2006 Sb. (aktuelle Fassung)
- Novelle zur Stärkung der Rolle des Koordinators: Gesetz Nr. 318/2025 Sb.
- Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten auf der Baustelle (Nichtbestellung Koordinator, Fehlen des Plans): Gesetz Nr. 251/2005 Sb. über die Gewerbeaufsicht
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