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Arbeitssicherheit

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf der Baustelle: Wann ist er Pflicht, Novelle 2025 und Kosten

Wann ist ein SiGe-Koordinator auf der Baustelle Pflicht, was hat die Novelle Nr. 318/2025 Slg. geändert, welche Schwellenwerte gelten für die Vorankündigung und den SiGe-Plan, und wie bereitet man Unterlagen für eine schnelle Preisermittlung vor.

Miroslav Jaroš aktualisiert 25. Juli 2026 19 Min. Lesezeit
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf der Baustelle: Wann ist er Pflicht, Novelle 2025 und Kosten

Wenn Sie als Bauherr, Bauträger oder Gemeinde ein Bauvorhaben leiten, beschäftigen Sie sich hauptsächlich mit Terminen, Budget und Nachunternehmern. Die Arbeitssicherheit bleibt so lange im Hintergrund, bis eine Kontrolle durch das Gewerbeaufsichtsamt kommt oder sich auf der Baustelle ein Unfall ereignet. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist dabei keine behördliche Formalität. Er ist die Person, die das Sicherheitssystem in dem Moment zusammenhält, in dem mehrere Firmen mit ihren jeweils eigenen Arbeitsweisen an einem Ort aufeinandertreffen.

Dieser Text fasst zusammen, wann ein SiGe-Koordinator Pflicht ist, was sich mit der Novelle im Jahr 2025 geändert hat, was der SiGe-Plan beinhaltet und wonach sich die Kosten richten.

Wenn Sie sich mit der umfassenderen Einrichtung der Sicherheit auf der Baustelle befassen – den Verantwortlichkeiten von Bauherrn und Auftragnehmern, der Dokumentation vor der Baustellenübergabe und typischen Kontrollfeststellungen – schließt sich daran die separate Übersicht BOZP na stavbě: povinnosti, plán BOZP a příprava na kontrolu an.

Wann ist ein SiGe-Koordinator auf der Baustelle Pflicht

Die Pflicht entsteht gemäß § 14 des Gesetzes Nr. 309/2006 Slg. in dem Moment, in dem auf einer Baustelle Arbeitnehmer von mehr als einem Auftragnehmer tätig werden. Dann ist der Bauherr (Investor) verpflichtet, schriftlich einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, und zwar unter Berücksichtigung von Art, Größe und Anspruch des Bauvorhabens. Der Koordinator wird für beide Phasen bestellt: während der Planung der Ausführung (bereits ab der Erstellung der Ausführungsplanung) als auch während der Ausführung (von der Übernahme der Baustelle durch den ersten Auftragnehmer bis zur Übergabe des fertigen Bauwerks).

Es ist nicht entscheidend, ob es sich um eine große Bauträgerentwicklung oder die Sanierung eines Gemeindeamtes handelt. Zwei oder mehr Auftragnehmer auf einer Baustelle bedeuten die Pflicht zur Bestellung eines Koordinators.

Der häufigste Irrtum ist, dass alle Pflichten rund um die Koordination auf einmal nach einer einzigen Kennzahl ausgelöst werden. Tatsächlich handelt es sich um drei verschiedene Dinge, jedes mit seiner eigenen Bedingung – und wenn sie verwechselt werden, wird entweder etwas überflüssig gemacht oder es fehlt im Gegenteil:

Was entstehtWann gilt esRechtsgrundlage
Bestellung eines SiGe-KoordinatorsAuf der Baustelle werden Arbeitnehmer von mehr als einem Auftragnehmer tätig§ 14 Gesetz Nr. 309/2006 Slg.
Vorankündigung an das zuständige GewerbeaufsichtsamtDer geplante Arbeitsumfang überschreitet 500 Personentage, oder die Arbeiten dauern länger als 30 Arbeitstage und es werden gleichzeitig mehr als 20 Personen beschäftigt§ 15 Gesetz Nr. 309/2006 Slg.
Erstellung eines SiGe-Plans für die BaustelleEs werden Arbeiten mit besonderen Gefahren durchgeführt, oder es entsteht die Pflicht zur Vorankündigung gemäß dem obigen Grenzwert§ 15 Gesetz Nr. 309/2006 Slg. in Verbindung mit Anhang Nr. 5 der Regierungsverordnung Nr. 591/2006 Slg.

Die Vorankündigung überreicht der Bauherr dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt spätestens 8 Tage vor der Übergabe der Baustelle. Den SiGe-Plan erstellt der Koordinator.

Entscheidend ist die tatsächliche Anzahl der Auftragnehmer und ihrer Arbeitnehmer auf der Baustelle – einschließlich Nachunternehmer. Arbeitnehmer eines Nachunternehmers sind Arbeitnehmer eines weiteren Auftragnehmers, sodass die Voraussetzung „mehrere Auftragnehmer” auch dann erfüllt ist, wenn neben den Leuten des Generalunternehmers Nachunternehmer tätig sind – selbst dann, wenn die Nachunternehmer von einem einzigen Generalunternehmer geführt werden. Es ist also nicht entscheidend, wer wen organisatorisch führt, sondern wie viele Auftragnehmer sich tatsächlich vor Ort bewegen.

Wann kein Koordinator bestellt wird. Das Gesetz kennt Ausnahmen. Ein Koordinator wird nicht bestellt bei Arbeiten, die der Bauherr selbst für sich in Eigenleistung ausführt, bei Bauvorhaben, die keiner Genehmigung des Vorhabens nach dem Baugesetz bedürfen, und bei bestimmten genannten Netzen der technischen Infrastruktur (Niederspannungs-Elektroenergie, Gas bis 4 bar, elektronische Kommunikation). Grenzfälle sollten jedoch individuell und nicht nach Schätzung beurteilt werden.

Was die Novelle Nr. 318/2025 Slg. geändert hat

Das Gesetz über die Gewährleistung weiterer Bedingungen des Arbeitsschutzes wurde durch das Gesetz Nr. 318/2025 Slg. mit schrittweiser Wirksamkeit ab Ende 2025 novelliert (letzter Teil ab 1. Januar 2026). Die Novelle stärkte die Rolle des Koordinators auf der Baustelle. Neu ist im Gesetz ausdrücklich festgelegt, dass der Koordinator für die gesamte Dauer seiner Bestellung die Zusammenarbeit zwischen den Auftragnehmern (einschließlich derer, die sich auf der Baustelle abwechseln) koordiniert, deren gegenseitige Information über den aktuellen Stand der Arbeiten und der getroffenen Maßnahmen sicherstellt und sie laufend mit dem Plan und seinen Aktualisierungen vertraut macht. Der Koordinator wird zudem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Auftragnehmer haben umgekehrt die ausdrückliche Pflicht, die vom Koordinator festgelegten Maßnahmen zu erfüllen und deren Erfüllung auch von den anderen einzufordern.

Der Koordinator hat neu die Befugnis und gleichzeitig die Pflicht, die Unterbrechung der Arbeiten anzuordnen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit droht; über die Unterbrechung informiert er unverzüglich den Bauleiter. Der SiGe-Plan selbst erfordert keine Unterschriften der einzelnen Auftragnehmer mehr.

Für die Praxis bedeutet das nur eines: Die Rolle des Koordinators ist keine reine „Papierrolle” mehr. Das Gewerbeaufsichtsamt prüft, ob der Koordinator tatsächlich koordiniert und ob die Auftragnehmer seine Maßnahmen erfüllen.

Planung und Ausführung: zwei Phasen, manchmal zwei Personen

Die Koordination findet nicht erst mit dem ersten Spatenstich statt. Das Gesetz unterscheidet zwei Phasen, die von einer Person, aber durchaus auch von zwei verschiedenen Fachleuten wahrgenommen werden können – und jede hat einen anderen Aufgabeninhalt.

In der Planungsphase tritt der Koordinator noch vor Beginn der Arbeiten in Aktion. Er erstellt oder veranlasst den SiGe-Plan für die Baustelle, stimmt die Terminpläne der einzelnen Auftragnehmer im Hinblick auf Sicherheitsrisiken ab, beurteilt die Ausführungsplanung aus Sicherheitssicht und weist den Bauherrn auf Stellen hin, die Maßnahmen erfordern. Das Ergebnis sind der SiGe-Plan und Sicherheitsanforderungen, die der Koordinator den einzelnen Auftragnehmern vorgibt.

In der Ausführungsphase ist der Koordinator während der gesamten Dauer der Arbeiten auf der Baustelle tätig. Er kontrolliert die Einhaltung des SiGe-Plans, überwacht das gleichzeitige Arbeiten der einzelnen Firmen, beruft Koordinationsbesprechungen ein und schlägt Maßnahmen dort vor, wo Risiken aufeinandertreffen. Er ersetzt jedoch nicht die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der einzelnen Auftragnehmer – jede Firma ist weiterhin für ihre eigenen Arbeitnehmer verantwortlich. Der Koordinator kümmert sich ausschließlich um das, was durch das Zusammenwirken mehrerer Beteiligter an einem Ort entsteht.

Ein besonderer und unangenehmer Fall ist der Einsatz eines Koordinators erst nach Baubeginn – typischerweise nach einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamtes oder nach einem Unfall. Die Koordination wird dadurch zwar formal ergänzt, allerdings übernimmt der Koordinator einen bereits laufenden Bereich mit begrenzter Kenntnis dessen, was vor seinem Eintreffen auf der Baustelle geschah, und der Bauherr bewegte sich bereits außerhalb des rechtlichen Rahmens. Die nachträgliche Sicherstellung ist in der Regel teurer und die Dokumentation komplizierter als die rechtzeitige Bestellung.

Was der Koordinator löst – und was bei den Auftragnehmern bleibt

Die Abgrenzung der Rolle des Koordinators ist die Quelle der meisten Streitigkeiten auf der Baustelle. Der Koordinator ist weder Vorgesetzter des Bauleiters noch Inspektor, der die Sicherheit für die einzelnen Firmen übernehmen würde. Er beobachtet Schnittstellen: wo sich Kranbewegungen mit Personen treffen, wo temporäre Stromleitungen verlaufen, wie Öffnungen, Kanten und Fluchtwege gesichert sind und wie Tätigkeiten aufeinanderfolgen, die sich gegenseitig behindern.

Was hingegen nicht in den Aufgabenbereich des Koordinators fällt, sind Prüfungen und Kontrollen der technischen Einrichtungen der einzelnen Auftragnehmer. Für Baustellenverteiler und temporäre elektrische Anlagen ist derjenige verantwortlich, der sie auf die Baustelle gebracht hat, für Gerüste deren Lieferant, für Maschinen deren Betreiber. Die Prüfung eines Baustromverteilers ist somit Pflicht der konkreten Firma, nicht des Koordinators – dieser wacht lediglich darüber, dass die Risiken dieser Einrichtungen nicht auf andere übertragen werden; wie eine solche revize rozváděčů abläuft, beschreibt ein separater Artikel.

Unterschied zwischen SiGe-Plan und Koordination

Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, dabei handelt es sich um zwei separate Dinge, die aufeinander aufbauen.

Der SiGe-Plan für die Baustelle ist ein Dokument. Er wird vom Koordinator noch vor Beginn der Arbeiten erstellt. Er enthält konkrete Regeln für das jeweilige Bauvorhaben: Erstunterweisung, Verfahren zur Meldung von Unfällen, Brandschutzmaßnahmen, Regeln für die Lagerung chemischer Stoffe, Abgrenzung gefährlicher Arbeiten und Kontrolltermine. Er muss allen Auftragnehmern zur Verfügung stehen.

Die SiGe-Koordination ist die eigentliche Ausübung der Tätigkeit während der Bauphase. Der Koordinator besucht die Baustelle, kontrolliert die Einhaltung des Plans, beruft Koordinationsbesprechungen ein, weist auf Risiken hin und kommuniziert mit Meistern und Bauleitern.

Einfach gesagt: Der Plan ist das Dokument, die Koordination ist die Präsenz vor Ort. Beides ist notwendig.

Baustelle mit SiGe-Koordinationselementen – Helm, Gerüst und Checkliste als Teil der regelmäßigen Kontrolle

Dokumentation: Bautagebuch und Ergebnisse des Koordinators

Über seine Tätigkeit führt der Koordinator schriftliche Unterlagen, und diese müssen direkt auf der Baustelle verfügbar sein. Am praktischsten ist es, die Feststellungen in das Bautagebuch einzutragen – so entfällt das Risiko, dass das Dokument verloren geht, und alle Parteien haben sofortigen Zugriff darauf. Ein Eintrag ist nur dann sinnvoll, wenn er das Datum, die Beschreibung des festgestellten Mangels, einen Maßnahmenvorschlag und die Frist zur Behebung enthält; formale oder fehlende Einträge werden vom Gewerbeaufsichtsamt als Nichterfüllung der Pflicht gewertet.

Neben dem Bautagebuch sind die Ergebnisse des Koordinators in der Regel:

  • der SiGe-Plan für die Baustelle einschließlich aller Aktualisierungen,
  • Aufzeichnungen über Kontrolltage und Koordinationsbesprechungen,
  • eine Übersicht der Risiken und Maßnahmen, die sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Auftragnehmer ergeben,
  • der Nachweis über die Informationsweitergabe zwischen dem bisherigen und dem nachfolgenden Auftragnehmer.

Alle diese Dokumente müssen physisch auf der Baustelle verfügbar sein. Das Argument, sie befänden sich „am Firmensitz”, hält bei einer Unfalluntersuchung nicht stand – das Gewerbeaufsichtsamt und die Polizei prüfen deren Verfügbarkeit direkt vor Ort. Der SiGe-Plan ist zudem kein einmaliges Dokument: Bei einer grundlegenden Änderung des Umfangs oder Zeitplans der Arbeiten (neuer Auftragnehmer, Technologieänderung, Terminverlängerung) aktualisiert ihn der Koordinator, sonst wird er zu einer nicht mehr aktuellen – und bei einer Kontrolle praktisch fehlenden – Unterlage.

Wie man einen guten Koordinator erkennt

Das Gesetz verlangt, dass der Koordinator fachlich qualifiziert ist. Die Voraussetzungen legt § 10 des Gesetzes Nr. 309/2006 Slg. fest: mindestens mittlere Schulbildung mit Abitur, entsprechende Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung, die regelmäßig erneuert werden muss. Das ist aber nur die Eintrittskarte – über die Qualität eines Koordinators sagt das Papier nichts aus. In der Praxis erkennt man ihn an einigen konkreten Merkmalen:

  • Bei der ersten Begehung schaut er hauptsächlich auf Schnittstellen. Er beobachtet, wo sich der Kran mit Personenbewegungen kreuzt, wo temporäre Leitungen verlaufen, wie Öffnungen und Kanten gesichert sind. Ein allgemeines Begehen der Baustelle ohne Fokussierung auf konkrete Risiken ist ein Zeichen eines Formalisten.
  • Kontrollvermerke enthalten eine Frist und eine verantwortliche Person. Nicht „die Ordnung muss verbessert werden”, sondern „Auftragnehmer A räumt den Schutt vom Fluchtweg im 1. OG bis Freitag weg, verantwortlich ist der Bauleiter”. Ein Eintrag ohne Adressat und Frist ist nur eine Feststellung.
  • Der SiGe-Plan ist keine kopierte Vorlage. Er enthält die konkreten Risiken des jeweiligen Bauvorhabens – Höhenarbeiten bei der Montage der Dachkonstruktion, Eingriffe in bestehende Versorgungsleitungen, Gleichzeitigkeit mit dem Lagerbetrieb in der Nebenhalle. Ein Dokument ohne eine einzige Erwähnung der Besonderheiten des Bauvorhabens ist ein Signal für geringe Qualität.
  • Er kommuniziert aktiv, nicht nur per E-Mail. Er kennt den Terminplan so gut, dass er vor einer künftigen Kollision warnt, noch bevor sie eintritt, und die Dinge mit den Bauleitern operativ klärt.

Was für eine schnelle Preisermittlung des SiGe-Koordinators noch fehlt

Wenn Sie einen SiGe-Koordinator für Ihr Bauvorhaben anfragen, erhalten Sie die schnellste Preisermittlung, sobald klar ist, wie groß das Risiko und wie viel Arbeit die Koordination tatsächlich bedeutet. Ohne grundlegende Unterlagen kann nur eine ungefähre Spanne angegeben werden, die um Dutzende von Prozenten abweichen kann:

  • Umfang des Bauvorhabens – Grundriss, Anzahl der Stockwerke, umbauter Raum, Länge eines Linienbauwerks.
  • Voraussichtliche Bauzeit – in Monaten, idealerweise ein Terminplan.
  • Anzahl der Auftragnehmer – wie viele Firmen werden sich gleichzeitig auf der Baustelle bewegen.
  • Art des Bauvorhabens – Neubau, Umbau bei laufendem Betrieb, Abbruch, Höhenarbeiten, Kranarbeiten.
  • Häufigkeit der Kontrollen – tägliche Anwesenheit oder 2–3 Besuche pro Woche.
  • Ob bereits ein SiGe-Plan vorliegt – falls nicht, muss er gesondert einkalkuliert werden.

Unterlagen für den SiGe-Koordinator – Ausführungsplanung, Terminplan und Checkliste für die Preisermittlung des Bauvorhabens

Wenn Sie unsicher sind, ob die Pflicht zur Bestellung eines Koordinators bereits entstanden ist, senden Sie uns zumindest eine grundlegende Beschreibung des Bauvorhabens, die Anzahl der Auftragnehmer und den voraussichtlichen Realisierungstermin. Wir sagen Ihnen, ob Sie einen Koordinator, einen SiGe-Plan, eine Vorankündigung oder nur eine Ergänzung der Dokumentation vor einer Kontrolle benötigen.

Terminplan: Wann der Koordinator zu beauftragen ist

Der häufigste Fehler von Bauherren ist nicht, dass sie den Koordinator vergessen – sondern dass sie ihn zu spät ansprechen. Ein qualitativ hochwertiger SiGe-Plan erfordert das Studium des Projekts, eine physische Ortsbesichtigung und die Kommunikation mit den Auftragnehmern, und das ist in wenigen Tagen nicht zu schaffen. Eine sinnvolle zeitliche Achse sieht wie folgt aus:

  1. In der Phase der Ausführungsplanung. Den Koordinator bereits zur Planung hinzuzuziehen bedeutet, dass seine Anmerkungen zu den Ausführungsrisiken in das Projekt einfließen – und kostspielige Änderungen während der Bauphase vermieden werden.
  2. Bei der Auswahl der Auftragnehmer. Der Koordinator kann die Sicherheitsdokumentation der Bieter beurteilen; eine Firma, die kein eigenes Arbeitsschutzmanagementsystem nachweisen kann, ist ein Risiko für den reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens.
  3. Mit ausreichendem Vorlauf vor der Übergabe der Baustelle. In diesem Moment sollte der Koordinator bestellt sein und über die vollständige Dokumentation des Bauvorhabens verfügen; der SiGe-Plan sollte fertig sein, bevor auf der Baustelle mit den Arbeiten begonnen wird.

Den Koordinator eine Woche vor dem Einzug der ersten Firma anzusprechen und den SiGe-Plan „sofort” zu erwarten, ist daher das Rezept für ein formales Dokument, das niemanden schützt. Für eine ordentliche Vorbereitung ist realistischerweise eher in Wochen als in Tagen zu rechnen.

Risiken einer verspäteten Lösung und Kontrolle durch das Gewerbeaufsichtsamt

Der häufigste Fehler: Der Bauherr beginnt sich erst dann um einen Koordinator zu kümmern, wenn bereits die ersten Nachunternehmer auf der Baustelle arbeiten. Das bringt konkrete Risiken mit sich:

  • Bußgeld vom Gewerbeaufsichtsamt. Die Einhaltung der Pflichten im Bereich der Koordination wird vom Staatlichen Amt für Gewerbeaufsicht durch die regionalen Gewerbeaufsichtsämter kontrolliert. Für Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit ermöglicht das Gesetz Nr. 251/2005 Slg. die Verhängung empfindlicher Bußgelder; deren konkrete Höhe richtet sich nach Schwere und Folgen, und die Höchstgrenzen der Bußgeldsätze wurden ab dem 1. Januar 2026 durch Novellen geändert, daher ist es angebracht, von der aktuellen Fassung des Gesetzes auszugehen. Belangt werden kann sowohl der Bauherr wegen der Nichtbestellung eines Koordinators als auch der Koordinator selbst wegen Nichterfüllung seiner Pflichten.
  • Baustopp. Der Gewerbeaufsichtsbeamte kann die Unterbrechung der Arbeiten bis zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands anordnen. Jeder Tag Stillstand kostet Geld.
  • Unklare Verantwortung bei einem Unfall. Ohne Koordinator und Plan lässt sich schwerer nachweisen, wer wofür verantwortlich war. Die Versicherungsleistung kann gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen gekürzt werden, wenn eine Pflichtverletzung nachgewiesen wird.
  • Chaos in der Dokumentation. Jeder Nachunternehmer führt seine eigene Arbeitsschutz-Agenda; ohne Koordination entsteht ein unübersichtliches Durcheinander, das bei einer Kontrolle nicht standhält.

Gewerbeaufsichtsbeamte haben nach dem Gesetz Nr. 251/2005 Slg. das Recht, die Baustelle während der Arbeitszeit auch ohne vorherige Anmeldung zu betreten und zu überprüfen, ob ein Koordinator bestellt wurde, ob ein SiGe-Plan vorhanden ist und ob dieser eingehalten wird. Wie eine solche Kontrolle abläuft und worauf sie sich konzentriert, erläutert der Artikel Kontrola inspektorátu práce.

Es lohnt sich, den Koordinator idealerweise in der Phase des Bauantragsprojekts zu beauftragen, spätestens jedoch vor der Übergabe der Baustelle an den ersten Auftragnehmer. Die rechtzeitige Bestellung ist in der Regel kostengünstiger als das nachträgliche Aufholen eines Plans, fehlender Aufzeichnungen und Korrekturmaßnahmen, wenn der Bau bereits angelaufen ist.

Wann der Koordinator nicht Pflicht ist – und sich dennoch lohnt

Auch wenn keine Pflicht entsteht, lohnt sich ein Koordinator manchmal. Ein typischer Fall ist die Sanierung einer Produktions- oder Lagerhalle bei laufendem Betrieb: Das Zusammenspiel der Baustelle mit dem normalen Betriebsablauf schafft Risiken, die über die Zuständigkeit der einzelnen Bauleiter hinausgehen. Ein externer Koordinator deckt diese betriebs- und auftragnehmerübergreifend ab – und wird als Außenstehender nicht als jemand wahrgenommen, der „aus der Position des Arbeitgebers kontrolliert”.

Ähnlich verhält es sich bei mehreren kleinen Auftragnehmern ohne Generalunternehmer – wenn der Bauherr für eine einzelne Sanierung separat den Elektriker, Bodenleger und Maler beauftragt. Keiner von ihnen ist für die anderen verantwortlich, und die Koordinationsrolle müsste ansonsten vom Bauherrn selbst übernommen werden.

Was ein SiGe-Koordinator auf der Baustelle kostet

Die Kosten für einen SiGe-Koordinator richten sich immer nach den konkreten Parametern des Bauvorhabens. Es besteht ein Unterschied zwischen einer kurzen Sanierung mit wenigen Besuchen und einem langen Bauvorhaben, bei dem sich Dutzende von Nachunternehmern abwechseln und regelmäßig gefährliche Arbeiten durchgeführt werden. Die Kosten trägt der Bauherr; eine Übertragung auf den Auftragnehmer ist nur durch vertragliche Vereinbarung möglich, und die primäre Verantwortung verbleibt dennoch beim Bauherrn. Die folgenden Angaben dienen nur zur Orientierung.

SiGe-Plan für die Baustelle – einmaliges Dokument. Richtpreis ab 8.000 CZK bei kleineren Bauvorhaben bis 30.000 CZK und mehr bei umfangreichen oder risikoreichen Projekten.

Ausübung der Koordination – wiederholte Tätigkeit während der Bauphase. Meist wird abgerechnet:

  • nach Stundensatz pro Besuch (Richtpreis 500–900 CZK/Std.),
  • nach monatlicher Pauschale je nach Kontrollhäufigkeit (z. B. 2× wöchentlich Richtpreis 8.000–15.000 CZK/Monat),
  • als Pauschale für die gesamte Bauzeit bei kleineren Bauvorhaben mit klarem Terminplan.

Der Preis steigt durch tägliche Anwesenheit, eine hohe Anzahl von Nachunternehmern, Höhenarbeiten und Kranarbeiten, Umbau bei laufendem Betrieb und einen straffen Terminplan. Bei großen und risikoreichen Bauvorhaben ist der Koordinator praktisch in Vollzeit auf der Baustelle, und die monatlichen Kosten entsprechen dem – entscheidend ist nämlich nicht nur die Anzahl der Auftragnehmer, sondern die Art und Gefährlichkeit der Arbeiten.

Für ein vernünftiges kommerzielles Angebot ist es wichtig, die Koordination so einzurichten, dass sie dem tatsächlichen Baustellenbetrieb entspricht. Bei kleineren Aufträgen kann ein SiGe-Plan und regelmäßige Kontrollen in den Schlüsselphasen ausreichen. Bei komplexeren Bauvorhaben sind ein fester Kontrollmodus, Koordinationsvermerke und eine klare Anbindung an den Bauleiter oder die Bauherrenüberwachung sinnvoll.

Häufige Fragen

Muss ich einen Koordinator haben, auch wenn ich ein Einfamilienhaus in Eigenleistung baue? Nein. Wenn Sie als Bauherr in Eigenleistung bauen und bei Ihnen keine Arbeitnehmer von mehr als einem Auftragnehmer tätig sind, entsteht die Pflicht nicht (das Gesetz nimmt diese Situation ausdrücklich aus). Sobald Sie jedoch mehrere Firmen gleichzeitig einsetzen, tritt die Pflicht ein.

Wer bezahlt den Koordinator? Der Bauherr (Investor). Die Kosten können vertraglich auf den Generalunternehmer übertragen werden, die Verantwortung für die Bestellung des Koordinators verbleibt jedoch beim Bauherrn.

Kann der Koordinator gleichzeitig Bauleiter sein? Das Gesetz verbietet dies nicht direkt, in der Praxis empfehlen wir es jedoch nicht. Der Bauleiter drängt auf Termine und Produktion, der Koordinator soll die Sicherheit überwachen. Die Vermischung der Rollen verringert die Wirksamkeit der Kontrolle.

Was passiert, wenn ich keinen Koordinator bestelle und eine Kontrolle kommt? Das Gewerbeaufsichtsamt kann ein Bußgeld verhängen und zusätzlich einen Baustopp anordnen; die Höhe der Sanktion beurteilt es nach Schwere und Folgen gemäß der aktuellen Fassung des Gewerbeaufsichtsgesetzes. Nach der Novelle 318/2025 prüft das Gewerbeaufsichtsamt zudem, ob der Koordinator tatsächlich koordiniert.

Reicht ein SiGe-Plan ohne Koordinator? Nein. Der Plan muss von jemandem in die Praxis umgesetzt und dessen Einhaltung kontrolliert werden. Ohne Koordinator ist es nur ein Dokument im Baucontainer. Das Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert nicht nur das Vorhandensein des Plans, sondern auch dessen Umsetzung.

Worauf der Artikel basiert

Der Text dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Das konkrete Koordinationsregime auf dem jeweiligen Bauvorhaben muss gemäß dem tatsächlichen Betrieb, der Ausführungsplanung, der Anzahl und Zusammenarbeit der Auftragnehmer, der Umgebung und der Gefährdungsbeurteilung eingerichtet werden.


Benötigen Sie einen SiGe-Koordinator für Ihr Bauvorhaben oder möchten Sie die Projektparameter unverbindlich besprechen? Melden Sie sich – wir schlagen den Umfang der Koordination und den SiGe-Plan maßgeschneidert vor.

Schreiben Sie an info@sohe.cz oder rufen Sie +420 724 689 762 an.

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