Sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, muss es sich mit Arbeits- und Gesundheitsschutz befassen. Bei kleineren und mittleren Unternehmen ist es jedoch oft nicht sinnvoll, einen internen Spezialisten nur für die Arbeitssicherheitsagenda vorzuhalten – entweder gibt es nicht genug Arbeit für ihn, oder das Unternehmen hat niemanden mit der erforderlichen Fachkenntnis. Eine externe, fachkundige Person (OZO) im Bereich Arbeitssicherheit ist daher kein Luxus, sondern ein praktischer Weg, um Risikoprävention, Dokumentation, Kontrollen und Schulungen unter Kontrolle zu halten.
Die Frage ist nicht „ob Arbeitssicherheit“, sondern „wie man sie am effizientesten organisiert“. Und genau hier kommt Outsourcing ins Spiel.
Wann ein Unternehmen die Arbeitssicherheit selbst sicherstellen kann und wann es eine OZO benötigt
Dies ist der Kern der gesamten Entscheidung. Das Gesetz Nr. 309/2006 Slg. legt in § 9 Abs. 3 drei Schwellenwerte fest, die bestimmen, wie der Arbeitgeber die Aufgaben der Risikoprävention sicherzustellen hat:
- Bis 25 Mitarbeiter – der Arbeitgeber kann die Risikoprävention selbst sicherstellen, sofern er über Kenntnisse verfügt, die den Anforderungen der Fachkundeprüfung gemäß § 10 Abs. 1 entsprechen, und zwar in einem Umfang, der der fachlichen oder beruflichen Ausrichtung seiner Tätigkeit entspricht. Er muss also nicht zwingend einen Externen beauftragen, muss aber in der Lage sein, die Risiken für seinen spezifischen Betrieb zu beurteilen.
- 26 bis 500 Mitarbeiter – der Arbeitgeber kann die Risikoprävention nur dann selbst sicherstellen, wenn er fachkundig ist. Ist er dies nicht, muss er diese Tätigkeit einer oder mehreren fachkundigen Personen übertragen.
- Mehr als 500 Mitarbeiter – die Risikoprävention muss stets durch eine oder mehrere fachkundige Personen sichergestellt werden.
Das OZO-Zertifikat ist 5 Jahre gültig, danach folgt eine Wiederholungsprüfung. Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats ist ein mittlerer Schulabschluss mit Abitur und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet. Bei einem Hochschulabschluss im Bereich Arbeitssicherheit genügt 1 Jahr Berufserfahrung. Für ein kleineres Unternehmen ist die Unterhaltung einer internen OZO daher personell und finanziell aufwendig, und die externe Form ist in der Praxis oft einfacher als der Aufbau einer eigenen Spezialisierung.
Was das Outsourcing der Arbeitssicherheit typischerweise umfasst
Wenn ein Unternehmen eine externe Dienstleistung für Arbeitssicherheit beauftragt, geht es nicht nur um einen unterschriebenen Vertrag und eine gelegentliche Unterschrift im Kontrollbuch. Der Standardumfang der Zusammenarbeit umfasst mehrere miteinander verbundene Tätigkeiten:
- Eingangsprüfung – Bewertung des aktuellen Zustands, Identifizierung von Risiken und Abweichungen von der Gesetzgebung.
- Erstellung der Dokumentation – Arbeitsplatzkategorisierung, Risikoregister, Traumatologieplan, Richtlinien für einzelne Berufsgruppen.
- Regelmäßige Kontrollen – physische Begehungen der Arbeitsplätze in vereinbarter Frequenz, Kontrollberichte, Vorschläge für Korrekturmaßnahmen.
- Beratung – Konsultationen bei Betriebsänderungen, Einführung neuer Technologien, Lösung konkreter Situationen.
- Mitwirkung bei Kontrollen – Unterstützung bei Besuchen der Arbeitsinspektion, Hilfe bei der Beseitigung festgestellter Mängel.
- Unfallerfassung – Führung des Unfallbuchs, Unterstützung bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen, Kommunikation mit der Versicherung.
Für Firmen, die häufig bauen, umbauen oder Flächen an mehrere Auftragnehmer übergeben, ist es sinnvoll, auch Arbeitssicherheit auf der Baustelle in den Outsourcing-Umfang aufzunehmen – also die Prüfung, wann ein Koordinator, ein Sicherheitsplan und Unterlagen für die konkrete Baustelle erforderlich sind.
Die externe OZO ersetzt nicht die Führungskräfte. Diese tragen weiterhin die Verantwortung für die Sicherheit in ihren Bereichen. Der externe Dienstleister bietet ihnen dafür methodische Unterstützung und fachlichen Hintergrund.

Orientierungspreismodelle
Der Preis für das Arbeitssicherheits-Outsourcing hängt vom Leistungsumfang, der Unternehmensgröße, der Anzahl der Arbeitsplätze und dem Risikograd des Betriebs ab. Betrachten Sie die folgenden Modelle als Orientierungshilfe – der Endpreis hängt immer von der konkreten Vereinbarung und dem Umfang ab. Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Monatliche Pauschale
Das häufigste Modell für Unternehmen, die eine kontinuierliche Unterstützung benötigen. Es umfasst regelmäßige Kontrollen, Dokumentationsführung und Beratung auf Abruf.
- Kleines Unternehmen mit geringem Risiko: orientierungsweise 600 bis 1.500 CZK monatlich.
- Kleines Unternehmen mit mittlerem Risiko: orientierungsweise 1.500 bis 3.000 CZK monatlich.
- SOHE Arbeitssicherheits-Outsourcing: ab 1.500 CZK monatlich, je nach Mitarbeiterzahl und Risikograd.
Die Pauschale gibt dem Unternehmen die Sicherheit, dass die Arbeitssicherheit kontinuierlich abgedeckt ist und es sich nicht nur bei Problemen, sondern laufend an den Externen wenden kann.
Stundensatz
Geeignet für Unternehmen mit minimalen Anforderungen oder für einmalige Konsultationen. Dieses Modell wird eher ergänzend genutzt – beispielsweise bei außergewöhnlichen Ereignissen oder spezifischen Projekten über die Pauschale hinaus. Der konkrete Stundensatz wird individuell festgelegt.
Einmalige Erstellung der Dokumentation
Einige Unternehmen fragen nur die „papierene Arbeitssicherheit“ ohne laufende Kontrollen nach. Die Eingangsdokumentation für Arbeitssicherheit / Brandschutz wird bei SOHE individuell nach Betriebsumfang, Anzahl der Berufsgruppen, Arbeitsplätze und Risikograd bepreist. Dieser Ansatz hat seine Tücken – siehe nächstes Kapitel.
Wann eine einmalige Dokumentation nicht ausreicht
Eine papierene Arbeitssicherheitsdokumentation, die nach dem Abheften im Ordner nie aktualisiert wird, schützt das Unternehmen nur begrenzt. Die Gesetzgebung ändert sich, Arbeitsplätze verändern sich, neue Technologien und damit neue Risiken kommen hinzu. Eine Dokumentation, die nicht dem tatsächlichen Zustand des Arbeitsplatzes entspricht, kann bei einer Kontrolle zum Problem werden.
Die einmalige Erstellung der Dokumentation ist nur als erster Schritt sinnvoll, dem eine regelmäßige Pflege folgt. Ohne diese drohen dem Unternehmen:
- Sanktionen wegen Pflichtverletzung – die Arbeitsinspektion prüft nicht nur das Vorhandensein von Dokumenten, sondern auch deren Übereinstimmung mit der Realität am Arbeitsplatz. Bei schwerwiegenden Verstößen im Bereich Arbeitssicherheit können nach dem Arbeitsinspektionsgesetz hohe Sanktionen verhängt werden; die konkrete Obergrenze hängt von der Art des Verstoßes ab.
- Probleme bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen – wenn die Dokumentation nicht der Realität entspricht, erhöht sich die Verantwortung des Arbeitgebers erheblich.
- Komplikationen mit der Versicherung – die Versicherung kann den Zusammenhang zwischen dem Zustand der Einrichtung und der Entstehung oder dem Umfang des Schadens prüfen, was die Schadensregulierung erschweren kann.
Praktische Regel: Wenn sich im Unternehmen der Betrieb, die Technologie, die Arbeitsplätze, die Räumlichkeiten oder die Risiken geändert haben, verdient die Dokumentation eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Aktualisierung.
Anknüpfung an Brandschutz, Schulungen und Elektroprüfungen
Arbeitssicherheit steht nicht im luftleeren Raum. In der Praxis überschneidet sie sich mit anderen Bereichen, die das Unternehmen lösen muss, und es ist effizient, diese gemeinsam mit einem Anbieter zu lösen.
Brandschutz
Die Pflichten im Bereich Brandschutz leiten sich aus der Tätigkeitskategorie gemäß § 4 des Gesetzes Nr. 133/1985 Slg. ab. Es werden drei Stufen unterschieden: Tätigkeiten ohne erhöhte Brandgefahr, mit erhöhter und mit hoher Brandgefahr. Bei Tätigkeiten mit erhöhter oder hoher Brandgefahr ist der Pflichtenumfang deutlich umfangreicher, einschließlich Schulungen und Dokumentation gemäß Gesetz und Durchführungsvorschriften. In der Praxis ist es sinnvoll, Arbeitssicherheit und Brandschutz verzahnt zu lösen – entweder durch einen Anbieter oder durch eine klar abgestimmte Zusammenarbeit der OZO für Arbeitssicherheit und des Brandschutzfachmanns.
Mitarbeiterschulungen
Die Arbeitssicherheitsschulung ist eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers. Das Arbeitsgesetzbuch legt in § 103 Abs. 2 und 3 keine feste Periodizität für alle Unternehmen fest – Inhalt, Häufigkeit und Art der Wissensüberprüfung bestimmt der Arbeitgeber entsprechend den Risiken und Arbeitsbedingungen. Die Schulung wird wiederholt, wenn es die Art und Schwere des Risikos erfordert. In der Praxis wird bei administrativen Tätigkeiten oft ein längerer Intervall als bei risikoreicheren Berufen verwendet, aber die konkrete Einstellung sollte sich aus dem Betrieb ergeben. Die externe OZO führt die Schulungen entweder direkt durch oder bereitet Unterlagen für interne Schulungsleiter vor.
Prüfungen von Elektro- und technischen Anlagen
Prüfungen von elektrischen Anlagen, Blitzschutzanlagen, Gasanlagen oder Hebezeugen sind eine eigenständige Fachkundetätigkeit, die von den zuständigen Prüftechnikern durchgeführt wird. Die OZO für Arbeitssicherheit führt typischerweise selbst keine Elektroprüfungen durch, überwacht aber im Rahmen des Risikopräventionssystems die Termine, die Dokumentation und die Folgemaßnahmen. Bei SOHE knüpft an diese Agenda auch der Prüftechniker für Elektro an, sodass Arbeitssicherheitsdokumentation und Prüfberichte zusammengehalten werden können.
Wie SOHE vorgeht
Wenn ein Unternehmen mit einer Anfrage zur Arbeitssicherheit an uns herantritt, ist der erste Schritt kein Preisangebot, sondern das Verständnis des Betriebs. Wir müssen wissen, was das Unternehmen tut, wie viele Mitarbeiter es hat, in welchem Modus sie arbeiten und welche Risiken mit ihrer Tätigkeit verbunden sind.
Es folgt:
- Telefonische Absprache – wir besprechen es unverbindlich, präzisieren den Umfang und vereinbaren das weitere Vorgehen.
- Vorschlag des Leistungsumfangs – auf Basis des festgestellten Zustands schlagen wir vor, was konkret gelöst werden muss. Wir berechnen keine Dinge, die für Ihren Betrieb keinen Sinn ergeben.
- Maßgeschneidertes Preisangebot – basiert immer auf dem konkreten Umfang. Es gibt keine universelle Preisliste für alle.
- Umsetzung und laufende Unterstützung – nach Genehmigung des Umfangs erstellen oder überarbeiten wir die Dokumentation, legen einen Zeitplan für Kontrollen und Schulungen fest und stehen Ihnen vor allem zur Verfügung, wenn Sie uns brauchen.
Arbeitssicherheit bedeutet für uns nicht, Papiere für die Schublade auszufüllen. Es geht darum, dass das Unternehmen in Ruhe wirtschaften kann, mit der Gewissheit, diesen Bereich unter Kontrolle zu haben.
FAQ: Die häufigsten Fragen zum Arbeitssicherheits-Outsourcing
Kann ein Unternehmen die Arbeitssicherheit selbst ohne externe OZO durchführen?
Ja, aber nur unter den in § 9 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 309/2006 Slg. festgelegten Bedingungen. Bis 25 Mitarbeiter kann der Arbeitgeber die Risikoprävention selbst sicherstellen, sofern er über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Ab 26 Mitarbeitern kann er sie nur dann selbst sicherstellen, wenn er fachkundig ist; andernfalls muss er eine oder mehrere fachkundige Personen einbeziehen. Für viele kleinere Unternehmen ist die externe Form daher praktikabler.
Wie oft muss die externe OZO den Arbeitsplatz physisch kontrollieren?
Die Frequenz ist gesetzlich nicht fest vorgeschrieben. Bewährte Praxis ist 1× monatlich bei risikoreicheren Betrieben, 1× vierteljährlich bei administrativen oder weniger risikoreichen Arbeitsplätzen. Der konkrete Intervall wird im Vertrag entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens vereinbart.
Was passiert, wenn die externe OZO etwas übersieht – wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit trägt stets der Arbeitgeber. Die externe OZO bietet fachliche Unterstützung und Beratung, kann aber die gesetzliche Verantwortung der Führungskräfte nicht übernehmen. Daher ist es entscheidend, dass die Zusammenarbeit in beide Richtungen funktioniert und die Führungskräfte die Empfehlungen der OZO ernst nehmen.
Umfasst das Arbeitssicherheits-Outsourcing auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen?
Nein. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden vom Anbieter arbeitsmedizinischer Dienste, also einer medizinischen Einrichtung, durchgeführt. Die externe OZO hilft bei der Festlegung der Untersuchungstermine gemäß der Arbeitsplatzkategorisierung und überwacht deren Gültigkeit, führt die Untersuchungen selbst aber nicht durch.
Wie schnell können Sie die Arbeitssicherheit bei einem neuen Kunden übernehmen?
Das hängt vom Zustand der Dokumentation und der Unternehmensgröße ab. Ist die vorhandene Dokumentation in Ordnung, kann die Übernahme innerhalb weniger Tage erfolgen. Wenn alles von Grund auf neu erstellt werden muss, rechnen Sie mit 2–4 Wochen. In dringenden Fällen bemühen wir uns, im verkürzten Verfahren entgegenzukommen.
Müssen Sie die Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen ohne unnötige Komplikationen lösen? Sehen Sie sich unsere Dienstleistungen an:
- Arbeitssicherheit für Unternehmen – komplette Sicherstellung der Arbeitssicherheit inklusive Dokumentation und regelmäßiger Kontrollen
- Brandschutz – Brandschutzdokumentation, vorbeugende Kontrollen, Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
- Mitarbeiterschulungen – Erst- und Wiederholungsschulungen für Arbeitssicherheit und Brandschutz, maßgeschneidert für Ihren Betrieb
- Orientierungspreisliste – für eine grundlegende Vorstellung von den Preisen unserer Dienstleistungen
Oder senden Sie uns direkt eine unverbindliche Anfrage über das Anfrageformular – wir melden uns und besprechen das weitere Vorgehen entsprechend Ihrem Betrieb.
Worauf der Artikel basiert
Die Angaben im Artikel basieren auf dem aktuellen Stand folgender Vorschriften und Kontrollquellen:
- Gesetz Nr. 262/2006 Slg., Arbeitsgesetzbuch — § 101 (Pflicht zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit) und § 103 (Mitarbeiterschulung).
- Gesetz Nr. 309/2006 Slg. — § 9 (wann ein Unternehmen die Risikoprävention durch eine fachkundige Person sicherstellen muss) und § 10 (Fachkunde und fünfjährige Gültigkeit des Zertifikats).
- Gesetz Nr. 133/1985 Slg., über den Brandschutz — § 4 und § 16 (Tätigkeitskategorien und Brandschutzschulung).
- Gesetz Nr. 251/2005 Slg., über die Arbeitsinspektion — § 30 (Sanktionen bei Verletzung der Arbeitssicherheitspflichten).
- Gesetz Nr. 373/2011 Slg. — § 53 (arbeitsmedizinische Dienste).
- Handbuch des MPSV: Gesetz Nr. 309/2006 Slg. — Überprüfung des aktuellen Wortlauts von § 9 und § 10 nach der Novelle Nr. 318/2025 Slg.
- Handbuch des MPSV: Gesetz Nr. 262/2006 Slg. — Überprüfung von § 103 zur Arbeitssicherheitsschulung.
- Staatliches Amt für Arbeitsinspektion: Fragen und Antworten zur Arbeitssicherheit — praktische Auslegungen zu Arbeitssicherheit, Kontrollen und technischen Anlagen.
Der Text dient Informationszwecken, ersetzt keine individuelle rechtliche Beurteilung und Vorschriften können novelliert werden. Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels.