Die Brandschutzdokumentation ist in vielen Unternehmen eine Angelegenheit, die „irgendwie existiert”. Ein Ordner vom vorherigen Geschäftsführer, eine Brandschutzordnung aus der Zeit, als in der Halle noch etwas ganz anderes produziert wurde, und eine Brandalarmordnung mit der Telefonnummer eines Mitarbeiters, der vor drei Jahren das Unternehmen verlassen hat. Das funktioniert genau so lange, bis die Feuerwehrkontrolle, ein Versicherungsaudit oder der erste echte Ernstfall kommt.
Dabei ist die Grundlogik überschaubar. Das Gesetz Nr. 133/1985 Sb. über den Brandschutz teilt die betriebenen Tätigkeiten nach Brandgefahr in drei Kategorien ein (§ 4) — und genau von dieser Einstufung hängt ab, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen die vorgeschriebene Brandschutzdokumentation erstellt (§ 15). Die zweite häufige Frage, wer sie eigentlich verfassen darf, hat ebenfalls eine klare Antwort: Fachtätigkeiten im Brandschutz vertraut das Gesetz Personen mit Fachkompetenz an — der fachkundigen Person, bei einer Reihe von Tätigkeiten auch dem Brandschutztechniker. Gehen wir das der Reihe nach durch.
Zuerst die Einstufung: In welche Kategorie fällt Ihre Tätigkeit
Ohne Einstufung lässt sich über Dokumentation nicht sprechen. Es gibt drei Kategorien nach § 4 des Brandschutzgesetzes:
| Kategorie | Typischer Betrieb | Was das für die Dokumentation bedeutet |
|---|---|---|
| Ohne erhöhte Brandgefahr | kleinere Verwaltung, kleine Dienstleistungsbetriebe | vorgeschriebene Brandschutzdokumentation wird nicht erstellt; allgemeine Präventionspflichten bleiben bestehen |
| Mit erhöhter Brandgefahr | die meisten Produktionsbetriebe, Lager und Werkstätten, Bauten für Handel, Beherbergung oder Personenansammlungen | verpflichtende Brandschutzdokumentation, regelmäßige Schulungen, präventive Kontrollen |
| Mit hoher Brandgefahr | große Mengen brennbarer Stoffe, ausgewählte Hochhäuser, Betriebe mit Explosionsgefahr | strengster Regelungsrahmen einschließlich der Beurteilung der Brandgefahr, die von der Behörde der staatlichen Brandschutzaufsicht genehmigt wird |
Die Kriterien für die Einstufung sind sachlicher Natur (§ 4 Abs. 2): Menge und Art brennbarer Stoffe und Gase, brennbarer Staub, Brandlast, Anzahl der oberirdischen Geschosse oder Bauart. Entscheidend ist also weder die bloße Mitarbeiterzahl noch die Selbsteinschätzung des Unternehmens — ein Bürounternehmen, das zusätzlich zur Verwaltung ein Lager mit brennbaren Flüssigkeiten oder einen Batterieladeraum voller Lithiumbatterien betreibt, kann sachlich in eine andere Kategorie fallen, als es denkt. Die Einstufung liegt in der Verantwortung des Unternehmens; im Zweifelsfall entscheidet die Behörde der staatlichen Brandschutzaufsicht (§ 4 Abs. 5). Die weiteren Zusammenhänge zwischen Kategorien, Fristen und Kontrollen behandeln wir im Überblicksartikel über Brandschutz im Unternehmen.
Ein wesentliches Detail: Die Einstufung selbst ist zugleich das erste Dokument. Die Dokumentation zur Einstufung in die Tätigkeitskategorie ist der einleitende Bestandteil der Brandschutzdokumentation — und alles Weitere leitet sich von ihr ab.
Wann ein Unternehmen die Brandschutzdokumentation benötigt
Die Pflicht, die vorgeschriebene Brandschutzdokumentation zu erstellen, die darin festgelegten Bedingungen zu erfüllen und sie mit dem tatsächlichen Zustand in Einklang zu halten, legt § 15 des Gesetzes Unternehmen auf, die Tätigkeiten mit erhöhter und hoher Brandgefahr betreiben.
Ein Unternehmen, dessen Tätigkeiten in die Kategorie ohne erhöhte Brandgefahr fallen, erstellt keine vorgeschriebene Brandschutzdokumentation. Aber auch dort ist es nicht sinnvoll, komplett ohne Unterlagen dazustehen: Eine schriftlich ausgearbeitete Einstufung ist der einfachste Weg, bei einer Kontrolle zu belegen, warum die umfangreicheren Pflichten für Sie nicht gelten. Und die allgemeinen Pflichten — betriebsbereite Feuerlöscher, freie Fluchtwege, Kontrollnachweise — gelten unabhängig von der Kategorie.
In gemieteten Räumen sollten Sie außerdem vorab klären, wer welchen Teil der Agenda führt. Das Gesetz geht davon aus, dass an Orten, die von mehreren Subjekten gemeinsam genutzt werden, vor allem der Eigentümer die Pflichten erfüllt, sofern der Vertrag nichts anderes festlegt — in der Praxis ist die Aufteilung der Verantwortung zwischen Vermieter und Mieter aber genau die Stelle, an der die Dokumentation niemandem „gehört”.
Welche Dokumente typischerweise geführt werden
Die Arten der Brandschutzdokumentation zählt die Durchführungsverordnung über die Brandprävention auf (Verordnung Nr. 246/2001 Sb.). Der vollständige Satz sieht folgendermaßen aus:
| Dokument | Wozu es dient |
|---|---|
| Dokumentation zur Einstufung in die Tätigkeitskategorie | Nachweis, in welche Kategorie die Tätigkeiten fallen und warum |
| Beurteilung der Brandgefahr | nur bei hoher Brandgefahr; wird von der Behörde der staatlichen Brandschutzaufsicht genehmigt |
| Festlegung der Organisation des Brandschutzes | wer im Unternehmen wofür im Brandschutz verantwortlich ist |
| Brandschutzordnung | Brandschutzbedingungen der konkret betriebenen Tätigkeit |
| Brandalarmordnung | knapper Ablauf für den Brandfall; wird an gut sichtbaren Stellen ausgehängt |
| Evakuierungsplan | Organisation der Evakuierung und grafische Darstellung der Fluchtwege |
| Dokumentation zur Brandbekämpfung | Grundlage für den Einsatz der Feuerwehreinheiten in komplexeren Objekten |
| Ordnung der Brandmeldestelle | falls eine Brandmeldestelle eingerichtet ist |
| Themenplan und Zeitplan der Schulungen | Gliederung der Mitarbeiterschulungen und Fachausbildung |
| Dokumentation über durchgeführte Schulungen und Fachausbildung | Aufzeichnungen als Nachweis, wer wann und in welchem Umfang geschult wurde |
| Brandschutzbuch | laufende Aufzeichnungen: präventive Kontrollen, Mängel und deren Behebung, Ereignisse |
Entscheidend ist das Wort „typischerweise”: Kaum ein Unternehmen führt wirklich alles. Der Umfang richtet sich nach der Einstufung und den Bedingungen des konkreten Betriebs — ein gewöhnliches Unternehmen mit erhöhter Brandgefahr arbeitet üblicherweise mit der Einstufungsdokumentation, der Brandschutzordnung, der Brandalarmordnung, der Schulungsdokumentation und dem Brandschutzbuch; die Beurteilung der Brandgefahr betrifft erst die hohe Brandgefahr, und die Dokumentation zur Brandbekämpfung betrifft komplexere Objekte.
Zur Dokumentation werden außerdem Nachweise über die Erfüllung der Pflichten abgelegt: vor allem Nachweise über Kontrollen von Feuerlöschern und Brandschutzeinrichtungen. Wie ein brauchbarer Nachweis über die jährliche Kontrolle aussehen sollte und was Sie vom Servicebetrieb verlangen sollten, behandeln wir im Artikel über die Kontrolle von Feuerlöschern im Unternehmen. Die elektronische Führung der Dokumentation erlaubt die Verordnung seit dem 1. 1. 2026 ausdrücklich: Die Novelle Nr. 467/2025 Sb. ergänzte § 36 Abs. 3 dahingehend, dass die Dokumentation über Schulungen und Fachausbildung ausschließlich elektronisch geführt werden kann und weder die Unterschrift des Schulungsleiters noch der geschulten Person oder des Teilnehmers der Fachausbildung erforderlich ist — Voraussetzung ist, dass die Aufzeichnung in einem änderungssicheren System geführt wird. Beim Brandschutzbuch ist es dennoch praktisch, wenn sich die Einträge bei Bedarf ausdrucken lassen.
Wer die Dokumentation erstellen darf: fachkundige Person oder Brandschutztechniker
Hier machen die meisten Unternehmen denselben Fehler: Sie laden eine Vorlage aus dem Internet herunter, ergänzen den Firmennamen und betrachten die Sache als erledigt. Doch Fachtätigkeiten im Brandschutz vertraut das Gesetz qualifizierten Personen an (§ 11), und ein Dokument ohne Bezug zum tatsächlichen Betrieb hält in der Praxis nicht stand — genau die Diskrepanz zwischen Papier und Betrieb ist meist das Erste, was bei einer Kontrolle aufgegriffen wird.
Es gibt drei Rollen:
- Fachkundige Person im Brandschutz (OZO) — höchste Qualifikation, nachgewiesen durch eine Fachkompetenzprüfung oder eine Ausbildung im Bereich Brandschutz. Sie verfügt über die weitreichendsten Befugnisse; die Beurteilung der Brandgefahr bei Tätigkeiten mit hoher Brandgefahr darf nur sie erstellen.
- Brandschutztechniker — Qualifikation, die durch eine Prüfung nachgewiesen wird. Er stellt Fachtätigkeiten vor allem bei Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefahr sicher; die Durchführungsverordnung über die Brandprävention überträgt die Erstellung und Führung der vorgeschriebenen Dokumentation eben der fachkundigen Person oder dem Brandschutztechniker.
- Brandschutzpräventist — geschulter Mitarbeiter. Er führt typischerweise präventive Brandschutzkontrollen durch und trägt Einträge in das Brandschutzbuch ein; die vorgeschriebene Dokumentation erstellt er jedoch nicht.
Die Qualifikationen überschneiden sich nach unten: Die fachkundige Person darf auch die Tätigkeiten des Technikers und des Präventisten ausüben, der Techniker auch die Tätigkeit des Präventisten.
Wichtig ist, sich nicht davon einlullen zu lassen, dass die Dokumentation von „jemandem mit Stempel” unterschrieben wurde. Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Unternehmen — die Dokumentation wird laut Durchführungsverordnung vom statutarischen Organ beziehungsweise von der unternehmerisch tätigen natürlichen Person genehmigt, und das Unternehmen haftet auch dafür, dass der Inhalt dem tatsächlichen Betrieb entspricht. Ein guter Dienstleister beginnt daher mit einer Betriebsbesichtigung und Fragen, nicht mit dem Zusenden einer Vorlage zur Unterschrift.
Wenn Sie im Unternehmen niemanden mit Fachkompetenz haben, müssen Sie diese Person nicht anstellen: Das gängige Modell ist die externe Beauftragung. Bei SOHE erstellen wir die Brandschutzdokumentation im Rahmen der Dienstleistung Brandschutz für Unternehmen — von der Beurteilung der Einstufung über maßgeschneiderte Dokumente bis hin zur Festlegung der Fristen für Schulungen und Kontrollen.
Wie oft die Dokumentation aktualisiert wird
Keines der Dokumente gilt „ein für alle Mal”. Das Gesetz schreibt vor, die Dokumentation mit dem tatsächlichen Zustand in Einklang zu halten (§ 15) — das ist eine fortlaufende Pflicht, keine einmalige Aufgabe. Die Durchführungsverordnung über die Brandprävention geht zudem davon aus, dass die Kontrolle der Dokumentation mindestens einmal jährlich erfolgt sowie zusätzlich nach jedem Brand oder nach einer Änderung, die sich auf ihren Inhalt ausgewirkt hat.
In der Praxis ist es sinnvoller, auf die Auslöser für Änderungen zu achten als auf den Kalender:
- Umzug oder Anmietung neuer Räumlichkeiten,
- Änderung der Technologie, des Sortiments oder der Lagerweise (typischerweise neue brennbare Materialien, Batterieladung, eine neue Lackiererei oder Schweißerei),
- bauliche Veränderungen und Grundrissänderungen, die die Fluchtwege verändern,
- personelle Änderungen — Ausscheiden des Präventisten, Wechsel der Mitglieder der präventiven Brandwache, neue Kontakte in der Brandalarmordnung,
- Zunahme des Betriebs, wodurch die Tätigkeit sachlich in eine höhere Kategorie hineinwächst,
- Ergebnisse einer Feuerwehrkontrolle oder einer eigenen Begehung.
Mit der Dokumentation hängt auch die Regelmäßigkeit der Schulungen zusammen: Bei Tätigkeiten mit erhöhter und hoher Brandgefahr wird die Brandschutzschulung der Mitarbeiter mindestens alle 2 Jahre wiederholt, bei leitenden Mitarbeitern mindestens alle 3 Jahre — und die Nachweise darüber gehören in die Brandschutzdokumentation. Einen ähnlichen Rhythmus hat auch die verwandte Agenda des Arbeitsschutzes; wie beide Aktenordner zusammenhängen, beschreiben wir im Artikel über die Arbeitsschutzdokumentation für Unternehmen.
Häufige Mängel, auf die man in der Praxis stößt
Von dem, was bei Kontrollen und Audits typischerweise aufgegriffen wird, wiederholen sich einige Situationen:
- die Dokumentation ist eine übernommene Vorlage — sie passt formal, beschreibt aber einen anderen Betrieb, eine andere Adresse oder eine nicht existierende Technologie,
- es fehlen Genehmigungen und Unterschriften, oder es ist nicht ersichtlich, auf welches Datum und welchen Betrieb sich das Dokument bezieht,
- die Brandalarmordnung hängt am Schwarzen Brett mit Telefonnummern, die schon seit Jahren nicht mehr gültig sind,
- das Brandschutzbuch existiert, aber der letzte Eintrag ist zwei Jahre alt,
- die Einstufung entspricht nicht der tatsächlichen Tätigkeit — ein „auf dem Papier” reines Bürounternehmen betreibt inzwischen ein Lager,
- nach einem Umbau oder einer Grundrissänderung blieben Dokumentation und Evakuierungsplan unverändert.
Keine dieser Situationen ist kompliziert zu beheben — sofern sie bei einer eigenen Überprüfung der Dokumentation entdeckt wird und nicht erst in dem Moment, in dem eine Kontrolle oder der Schadenregulierer der Versicherung sie sehen will.
Worauf sich dieser Artikel stützt
- Brandschutz – SOHE-Dienstleistung für Unternehmen: Einstufung, Brandschutzdokumentation, Schulungen und Fristen.
- Brandschutz im Unternehmen: Welche Dokumentation, Revisionen und Fristen Sie erwarten – Überblick über Kategorien, Kontrollfristen und Sanktionen nach § 76 des Gesetzes.
- Kontrolle von Feuerlöschern im Unternehmen – Kontrollnachweise, die zur Brandschutzdokumentation abgelegt werden.
- Arbeitsschutzdokumentation für Unternehmen – die verwandte Agenda des Arbeitsschutzes und wie man sie gemeinsam mit dem Brandschutz führt.
- Gesetz Nr. 133/1985 Sb. – Brandschutzgesetz; insbesondere § 4 (Kategorien der Tätigkeiten), § 15 (Brandschutzdokumentation), § 6a (Beurteilung der Brandgefahr) und § 11 (Fachkompetenz).
- Verordnung Nr. 246/2001 Sb. – Verordnung über die Brandprävention; Arten der Brandschutzdokumentation, Art ihrer Führung und Schulungsfristen.
Der Rechtsstand basiert auf den im SOHE-Register zum 21. 7. 2026 geprüften Vorschriften; die Verordnung Nr. 246/2001 Sb. wird in der seit dem 1. 1. 2026 nach der Novelle Nr. 467/2025 Sb. geltenden Fassung verwendet.
Der Text hat informativen Charakter und ersetzt weder eine Rechtsauskunft noch die Beurteilung eines konkreten Betriebs. Der Umfang der Brandschutzdokumentation muss stets nach der tatsächlichen Einstufung der Tätigkeiten, den Gegebenheiten des Objekts und der Risikobewertung festgelegt werden.
Sie wissen nicht, in welche Kategorie Ihre Tätigkeiten fallen, oder Sie ahnen, dass der Ordner mit der Brandschutzdokumentation nicht mehr dem heutigen Betrieb entspricht? Wir gehen das gemeinsam mit Ihnen durch — von der Einstufung bis zu Dokumenten, die einer Kontrolle standhalten. Schreiben Sie uns eine unverbindliche Anfrage oder an info@sohe.cz, und wir besprechen den Umfang passend zu Ihrem Betrieb.