In vielen Unternehmen ist die Brandschutzdokumentation eine Angelegenheit, die „irgendwie vorhanden“ ist. Ein Ordner vom früheren Geschäftsführer, eine Brandschutzordnung aus einer Zeit, als in der Halle noch etwas völlig anderes hergestellt wurde, und Brandalarmrichtlinien mit der Telefonnummer eines Mitarbeiters, der das Unternehmen vor drei Jahren verlassen hat. Das funktioniert genau so lange, bis eine Kontrolle der Feuerwehr, eine Prüfung durch den Versicherer oder der erste echte Notfall eintritt.
Dabei ist die grundlegende Systematik übersichtlich. Zákon č. 133/1985 Sb., o požární ochraně, unterteilt die ausgeübten Tätigkeiten nach ihrer Brandgefährdung in drei Kategorien (§ 4). Von dieser Einstufung hängt ab, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen die vorgeschriebene Brandschutzdokumentation erstellen muss (§ 15). Auch auf die zweite häufige Frage, wer sie überhaupt verfassen darf, gibt es eine klare Antwort: Fachaufgaben im Brandschutz überträgt das Gesetz entsprechend qualifizierten Personen – einer Brandschutzfachkraft und bei zahlreichen Tätigkeiten auch einem Brandschutztechniker. Gehen wir die einzelnen Punkte der Reihe nach durch.
Kurz zusammengefasst:
- Die Brandschutzdokumentation ist für Unternehmen vorgeschrieben, die Tätigkeiten mit erhöhter oder hoher Brandgefährdung ausüben.
- Die vorgeschriebene Dokumentation wird von einer Brandschutzfachkraft oder einem Brandschutztechniker erstellt. Die Beurteilung der Brandgefährdung bei Tätigkeiten mit hoher Brandgefährdung darf ausschließlich eine Brandschutzfachkraft vornehmen.
- Die Dokumentation muss mindestens einmal jährlich sowie nach jedem Brand oder nach jeder Änderung überprüft werden, die sich auf ihren Inhalt ausgewirkt hat. Sie muss fortlaufend dem tatsächlichen Zustand entsprechen.
Zuerst die Einstufung: In welche Kategorie fällt Ihre Tätigkeit?
Ohne Einstufung lässt sich die erforderliche Dokumentation nicht bestimmen. Nach § 4 von zákon o požární ochraně gibt es drei Kategorien:
| Kategorie | Typischer Betrieb | Folgen für die Dokumentation |
|---|---|---|
| Ohne erhöhte Brandgefährdung | kleinere Verwaltung, einfache Dienstleistungen | die vorgeschriebene Brandschutzdokumentation wird nicht erstellt; die allgemeinen Präventionspflichten bleiben bestehen |
| Mit erhöhter Brandgefährdung | die meisten Produktionsstätten, Lager und Werkstätten sowie Gebäude für Handel, Beherbergung oder Personenversammlungen | verpflichtende Brandschutzdokumentation, regelmäßige Schulungen und vorbeugende Kontrollen |
| Mit hoher Brandgefährdung | große Mengen brennbarer Stoffe, ausgewählte Hochhäuser und explosionsgefährdete Betriebe | strengste Regelung einschließlich einer Beurteilung der Brandgefährdung, die vom orgán státního požárního dozoru (staatliche Brandschutzaufsichtsbehörde) genehmigt wird |
Die Einstufungskriterien sind sachbezogen (§ 4 odst. 2): Menge und Art brennbarer Stoffe und Gase, brennbarer Staub, Brandlast, Zahl der oberirdischen Geschosse oder Gebäudetyp. Entscheidend sind somit weder allein die Zahl der Beschäftigten noch die Selbsteinschätzung des Unternehmens. Ein Büro, das zusätzlich ein Lager mit brennbaren Flüssigkeiten oder einen Laderaum voller Lithiumbatterien betreibt, kann tatsächlich in eine andere Kategorie fallen als angenommen. Für die Einstufung ist das Unternehmen verantwortlich; im Zweifelsfall entscheidet der orgán státního požárního dozoru (§ 4 odst. 5). Die Zusammenhänge zwischen Kategorien, Fristen und Kontrollen erläutern wir ausführlicher in unserem Übersichtsartikel über den Brandschutz im Unternehmen.
Ein wichtiges Detail: Die Einstufung selbst ist bereits das erste Dokument. Die Dokumentation über die Einstufung in eine Tätigkeitskategorie bildet den Ausgangspunkt der Brandschutzdokumentation – und alle weiteren Anforderungen leiten sich daraus ab.
Wann benötigt ein Unternehmen eine Brandschutzdokumentation?
§ 15 des Gesetzes verpflichtet Unternehmen mit Tätigkeiten, die eine erhöhte oder hohe Brandgefährdung aufweisen, die vorgeschriebene Brandschutzdokumentation zu erstellen, die darin festgelegten Bedingungen einzuhalten und die Unterlagen mit dem tatsächlichen Zustand in Einklang zu halten.
Ein Unternehmen, dessen Tätigkeiten in die Kategorie ohne erhöhte Brandgefährdung fallen, erstellt die vorgeschriebene Brandschutzdokumentation nicht. Dennoch ist es auch hier nicht sinnvoll, überhaupt keine Unterlagen zu führen: Eine schriftliche Einstufung ist die einfachste Möglichkeit, bei einer Kontrolle nachzuweisen, warum die weitergehenden Pflichten für das Unternehmen nicht gelten. Die allgemeinen Pflichten – einsatzbereite Feuerlöscher, freie Fluchtwege und Nachweise über Kontrollen – bestehen unabhängig von der Kategorie.
Bei gemieteten Räumen sollten Sie außerdem im Voraus klären, wer für welchen Teil des Brandschutzes zuständig ist. Das Gesetz geht davon aus, dass an gemeinsam von mehreren Rechtsträgern genutzten Orten in erster Linie der Eigentümer die Pflichten erfüllt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. In der Praxis ist die Aufteilung der Verantwortung zwischen Vermieter und Mieter jedoch häufig genau der Punkt, an dem die Dokumentation am Ende „niemandem gehört“.
Welche Dokumente werden üblicherweise geführt?
Die Arten der Brandschutzdokumentation sind in der Durchführungsverordnung vyhláška č. 246/2001 Sb., o požární prevenci aufgeführt. Der vollständige Dokumentensatz umfasst:
| Dokument | Zweck |
|---|---|
| Dokumentation über die Einstufung in eine Tätigkeitskategorie | Nachweis darüber, in welche Kategorie die Tätigkeiten fallen und warum |
| Beurteilung der Brandgefährdung | nur bei hoher Brandgefährdung; wird vom orgán státního požárního dozoru genehmigt |
| Festlegung der Organisation des Brandschutzes | regelt, wer im Unternehmen für welche Brandschutzaufgaben verantwortlich ist |
| Brandschutzordnung | legt die Brandschutzbedingungen für eine konkrete betriebliche Tätigkeit fest |
| Brandalarmrichtlinien | kurze Verhaltensanweisung für den Brandfall; wird an gut sichtbaren Stellen ausgehängt |
| Evakuierungsplan | Organisation der Evakuierung und grafische Darstellung der Fluchtwege |
| Dokumentation zur Brandbekämpfung | Grundlage für den Einsatz von Brandschutzeinheiten in komplexeren Objekten |
| Ordnung der Brandmeldestelle | sofern eine Brandmeldestelle eingerichtet ist |
| Themen- und Zeitplan der Schulungen | Inhalte der Mitarbeiterschulungen und fachlichen Vorbereitung |
| Dokumentation der durchgeführten Schulungen und fachlichen Vorbereitung | Nachweise darüber, wer wann und in welchem Umfang geschult wurde |
| Brandschutzbuch | laufende Einträge über vorbeugende Kontrollen, Mängel und deren Behebung sowie Ereignisse |
Entscheidend ist das Wort „üblicherweise“: Nur wenige Unternehmen führen tatsächlich sämtliche Unterlagen. Der Umfang richtet sich nach der Einstufung und den Bedingungen des konkreten Betriebs. Ein gewöhnliches Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung arbeitet in der Regel mit der Einstufungsdokumentation, einer Brandschutzordnung, Brandalarmrichtlinien, Schulungsnachweisen und einem Brandschutzbuch. Die Beurteilung der Brandgefährdung ist erst bei hoher Brandgefährdung erforderlich, die Dokumentation zur Brandbekämpfung wiederum bei komplexeren Objekten.
Zur Dokumentation gehören außerdem Nachweise über die Erfüllung der Pflichten, vor allem über Kontrollen von Feuerlöschern und brandschutztechnischen Einrichtungen. Wie ein brauchbarer Nachweis über die jährliche Kontrolle aussehen sollte und welche Unterlagen Sie vom Servicebetrieb verlangen sollten, erläutern wir im Artikel über die Kontrolle von Feuerlöschern im Unternehmen. Seit dem 1. 1. 2026 erlaubt die Verordnung ausdrücklich die elektronische Führung der Dokumentation: Novela č. 467/2025 Sb. ergänzte § 36 odst. 3 dahingehend, dass die Dokumentation von Schulungen und fachlicher Vorbereitung ausschließlich elektronisch geführt werden darf und weder die Unterschrift des Schulungsleiters noch der geschulten Person oder des Teilnehmers an der fachlichen Vorbereitung erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass der Datensatz in einem gegen Änderungen geschützten System geführt wird. Beim Brandschutzbuch ist es dennoch praktisch, wenn sich die Einträge bei Bedarf ausdrucken lassen.
Wer darf die Dokumentation erstellen: Brandschutzfachkraft oder Brandschutztechniker?
An dieser Stelle machen viele Unternehmen denselben Fehler: Sie laden eine Vorlage aus dem Internet herunter, ergänzen den Firmennamen und betrachten die Angelegenheit als erledigt. Das Gesetz überträgt Fachaufgaben im Brandschutz jedoch qualifizierten Personen (§ 11). Ein Dokument ohne Bezug zum tatsächlichen Betrieb hält einer praktischen Prüfung nicht stand – gerade die Abweichung zwischen Unterlagen und Realität gehört zu den ersten Punkten, die bei einer Kontrolle geprüft werden.
Es gibt drei Rollen:
- Odborně způsobilá osoba v požární ochraně (OZO; Brandschutzfachkraft) – die höchste Qualifikation, nachgewiesen durch eine Fachprüfung oder gegebenenfalls durch eine Ausbildung im Bereich Brandschutz. Sie verfügt über die umfassendsten Befugnisse. Die Beurteilung der Brandgefährdung bei Tätigkeiten mit hoher Brandgefährdung darf ausschließlich von ihr erstellt werden.
- Technik požární ochrany (Brandschutztechniker) – eine durch Prüfung nachgewiesene Qualifikation. Er übernimmt Fachaufgaben vor allem bei Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefährdung. Die Durchführungsverordnung vyhláška č. 246/2001 Sb., o požární prevenci überträgt die Erstellung und Führung der vorgeschriebenen Dokumentation einer Brandschutzfachkraft oder einem Brandschutztechniker.
- Preventista požární ochrany (Brandschutzbeauftragter für Prävention) – ein entsprechend geschulter Mitarbeiter. Er führt typischerweise vorbeugende Brandschutzkontrollen durch und nimmt Einträge im Brandschutzbuch vor, erstellt jedoch nicht die vorgeschriebene Dokumentation.
Die Qualifikationen schließen die jeweils niedrigeren Aufgaben ein: Eine Brandschutzfachkraft darf auch die Tätigkeiten eines Brandschutztechnikers und eines Brandschutzbeauftragten für Prävention ausüben; ein Brandschutztechniker darf ebenfalls die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten für Prävention übernehmen.
Lassen Sie sich nicht allein davon beruhigen, dass die Dokumentation von „jemandem mit Stempel“ unterzeichnet wurde. Die Verantwortung für den Brandschutz verbleibt beim Unternehmen. Nach der Durchführungsverordnung wird die Dokumentation vom statutární orgán (Vertretungsorgan) beziehungsweise von der unternehmerisch tätigen natürlichen Person genehmigt. Das Unternehmen ist außerdem dafür verantwortlich, dass der Inhalt dem tatsächlichen Betrieb entspricht. Ein guter Dienstleister beginnt daher mit einer Betriebsbesichtigung und gezielten Fragen – nicht mit dem Versand einer Vorlage zur Unterschrift.
Wenn es im Unternehmen keine entsprechend qualifizierte Person gibt, müssen Sie niemanden dafür einstellen: Üblich ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters. Bei SOHE erstellen wir die Brandschutzdokumentation im Rahmen unserer Dienstleistung Brandschutz für Unternehmen – von der Prüfung der Einstufung über individuell auf den Betrieb zugeschnittene Dokumente bis zur Festlegung der Fristen für Schulungen und Kontrollen.
Wie oft muss die Dokumentation aktualisiert werden?
Keines dieser Dokumente gilt „für immer“. Das Gesetz verlangt, die Dokumentation mit dem tatsächlichen Zustand in Einklang zu halten (§ 15). Dabei handelt es sich um eine fortlaufende Pflicht und nicht um eine einmalige Aufgabe. Die Durchführungsverordnung vyhláška č. 246/2001 Sb., o požární prevenci sieht außerdem vor, dass die Dokumentation mindestens einmal jährlich sowie nach jedem Brand oder nach jeder Änderung überprüft wird, die sich auf ihren Inhalt ausgewirkt hat.
In der Praxis ist es sinnvoller, auf konkrete Auslöser für Änderungen zu achten als nur auf den Kalender:
- Umzug oder Anmietung neuer Räume,
- Änderung der Technologie, des Sortiments oder der Lagerungsweise, beispielsweise neue brennbare Materialien, das Laden von Batterien oder die Einrichtung einer neuen Lackiererei beziehungsweise Schweißerei,
- bauliche Veränderungen und Grundrissänderungen, die sich auf die Fluchtwege auswirken,
- personelle Änderungen – Ausscheiden des Brandschutzbeauftragten für Prävention, Wechsel von Mitgliedern der vorbeugenden Brandschutzwache oder neue Kontaktdaten in den Brandalarmrichtlinien,
- Ausweitung des Betriebs, durch die eine Tätigkeit aufgrund ihrer tatsächlichen Merkmale in eine höhere Kategorie fällt,
- Ergebnisse einer Feuerwehrkontrolle oder einer eigenen Betriebsprüfung.
Mit der Dokumentation hängt auch die Regelmäßigkeit der Schulungen zusammen: Bei Tätigkeiten mit erhöhter und hoher Brandgefährdung muss die Brandschutzschulung der Beschäftigten mindestens alle zwei Jahre wiederholt werden, bei leitenden Beschäftigten mindestens alle drei Jahre. Die entsprechenden Nachweise gehören zur Brandschutzdokumentation. Einen vergleichbaren Rhythmus gibt es auch beim verwandten Thema Arbeitsschutz. Wie beide Dokumentationsbereiche zusammenhängen, erläutern wir im Artikel über die Arbeitsschutzdokumentation für Unternehmen.
Häufige Mängel aus der Praxis
Bei Kontrollen und Audits treten immer wieder dieselben Situationen auf:
- Die Dokumentation wurde aus einer Vorlage übernommen – formal wirkt sie korrekt, beschreibt aber einen anderen Betrieb, eine andere Adresse oder eine nicht vorhandene Technologie.
- Genehmigungen und Unterschriften fehlen oder es ist nicht erkennbar, für welchen Stand und welchen Betrieb das Dokument gilt.
- Am Schwarzen Brett hängen Brandalarmrichtlinien mit Telefonnummern, die seit Jahren nicht mehr gültig sind.
- Ein Brandschutzbuch ist vorhanden, der letzte Eintrag stammt jedoch von vor zwei Jahren.
- Die Einstufung entspricht nicht der tatsächlichen Tätigkeit – das Unternehmen ist „auf dem Papier ein Büro“, betreibt inzwischen aber ein Lager.
- Nach einem Umbau oder einer Grundrissänderung wurden weder die Dokumentation noch der Evakuierungsplan angepasst.
Keine dieser Situationen lässt sich nur mit großem Aufwand beheben – sofern sie bei einer internen Überprüfung der Dokumentation festgestellt wird und nicht erst dann, wenn eine Aufsichtsbehörde oder der Schadensregulierer der Versicherung die Unterlagen sehen möchte.
SOHE erstellt und aktualisiert Brandschutzdokumentationen im Rahmen der Dienstleistung Brandschutz für Unternehmen für Firmen in Brno, im Jihomoravský kraj und in anderen Teilen der ČR. Den Umfang der Dienstleistung können Sie über eine unverbindliche Anfrage mit uns abstimmen.
Quellen und Grundlagen des Artikels
- Brandschutz – Dienstleistung von SOHE für Unternehmen: Einstufung, Brandschutzdokumentation, Schulungen und Fristen.
- Brandschutz im Unternehmen: Welche Dokumentation, Kontrollen und Fristen gelten? – Übersicht über Kategorien, Kontrollfristen und Sanktionen nach § 76 des Gesetzes.
- Kontrolle von Feuerlöschern im Unternehmen – Kontrollnachweise, die zur Brandschutzdokumentation genommen werden.
- Arbeitsschutzdokumentation für Unternehmen – der verwandte Bereich Arbeitsschutz und die gemeinsame Führung mit der Brandschutzdokumentation.
- Zákon č. 133/1985 Sb. – zákon o požární ochraně; insbesondere § 4 (Tätigkeitskategorien), § 15 (Brandschutzdokumentation), § 6a (Beurteilung der Brandgefährdung) und § 11 (Fachqualifikation).
- Vyhláška č. 246/2001 Sb. – vyhláška o požární prevenci; Arten der Brandschutzdokumentation, Art ihrer Führung und Schulungsfristen.
Die dargestellte Rechtslage beruht auf den im Register von SOHE zum 21. 7. 2026 geprüften Vorschriften. Vyhláška č. 246/2001 Sb. wurde in der seit dem 1. 1. 2026 geltenden Fassung nach novela č. 467/2025 Sb. berücksichtigt.
Dieser Text dient der Information und ersetzt weder eine rechtliche Stellungnahme noch die Beurteilung eines konkreten Betriebs. Der Umfang der Brandschutzdokumentation muss stets anhand der tatsächlichen Einstufung der Tätigkeiten, der Bedingungen des Objekts und der Risikobewertung festgelegt werden.
Sie wissen nicht, in welche Kategorie Ihre Tätigkeiten fallen, oder vermuten, dass der Ordner mit der Brandschutzdokumentation nicht mehr dem heutigen Betrieb entspricht? Wir gehen alles gemeinsam mit Ihnen durch – von der Einstufung bis zu Dokumenten, die einer Kontrolle standhalten. Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage oder schreiben Sie an info@sohe.cz. Anschließend stimmen wir den Umfang auf Ihren Betrieb ab.