Die Verordnung 50 ist immer noch der häufigste Begriff, den Leute verwenden, wenn sie eine Elektroqualifikation suchen. Rechtlich ist sie jedoch seit dem 1. 7. 2022 nicht mehr gültig. Sie wurde durch das Gesetz Nr. 250/2021 Slg. und die Regierungsverordnung Nr. 194/2022 Slg. ersetzt, die mit der Fachkunde nach § 4, § 6, § 7 und § 8 arbeiten.
Dieser Artikel ist eine praktische Anleitung, wie Sie heute erstmals die Elektro-Paragrafen erhalten: welche Ausbildung anerkannt wird, wann Berufspraxis nachzuweisen ist, wie die Prüfung abläuft und wer Ihnen den Nachweis ausstellt. Wenn Sie bereits eine Qualifikation besitzen und sich um die Erneuerung kümmern, lesen Sie bitte den Artikel über die Erneuerung und Nachprüfung der Elektrofachkunde. Wenn Sie sich zunächst die Unterschiede zwischen den Stufen klarmachen möchten, hilft Ihnen die Übersicht zur Fachkunde in der Elektrotechnik.
Kurze Antwort
Die Elektro-Paragrafen erhalten Sie heute nicht mehr nach der Verordnung 50, sondern insbesondere nach dem Gesetz Nr. 250/2021 Slg. und der NV Nr. 194/2022 Slg. Der häufigste Weg zur selbstständigen Arbeit ist der Elektrotechniker nach § 6: Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und gesundheitlich geeignet sein, eine anerkannte Fachqualifikation und die anhand der Risiken festgelegte Praxis besitzen, eine Einweisung absolvieren und den schriftlichen wie auch den mündlichen Teil der Prüfung vor einer dreiköpfigen Kommission bestehen. In jedem Teil sind mindestens 80 % erforderlich. Der Nachweis für § 6 und § 7 ist 3 Jahre gültig. Der Prüftechniker nach § 8 benötigt zusätzlich ein Zertifikat der TIČR mit einer Gültigkeit von 5 Jahren.
Nach welchem Gesetz werden die Paragrafen heute erteilt
Die alte Verordnung Nr. 50/1978 Slg. wurde zum 1. 7. 2022 aufgehoben. Ihre berüchtigten „Paragrafen” – jeder prahlte mit der „Sechs” oder der „Acht” – verschwanden mit ihr. Heute spielen zwei Vorschriften die Hauptrolle:
- Gesetz Nr. 250/2021 Slg., über die Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit dem Betrieb überwachungsbedürftiger technischer Anlagen (VTZ) – dieses legt die persönlichen Voraussetzungen, den Prüfungsrahmen, Fristen sowie Pflichten von Arbeitgebern und Unternehmern fest. In diesem Artikel verwenden wir die seit 1. 11. 2025 geltende Fassung.
- Regierungsverordnung Nr. 194/2022 Slg. (nach der Novelle Nr. 175/2024 Slg., gültig ab 1. 7. 2024) – diese führt die konkreten Anforderungen an die Fachkunde, Schulung, Prüfungen und die einzelnen Stufen aus.
Der Vollständigkeit halber: Die Umfänge der Elektrofachkunde (E1A, E2B usw. – also Spannung und Umgebungsart) definiert die separate NV Nr. 190/2022 Slg. über überwachungsbedürftige elektrische Anlagen. Beispielsweise fallen Prüfungen von Blitzschutzanlagen in den Umfang E3A.
Wenn also heute jemand sagt „Ich brauche Elektro-Paragrafen”, spricht er tatsächlich vom Erwerb der Fachkunde nach § 4, § 6, § 7 oder § 8 NV 194/2022. Stellen wir sie vor.
Vier Stufen der Fachkunde
Das derzeitige System kennt vier Stufen der Fachkunde für Arbeiten an elektrischen Anlagen. Jede entspricht einem anderen Verantwortungsniveau:
- Unterwiesene Person (§ 4 NV 194/2022) – darf selbstständig elektrische Anlagen bedienen und festgelegte Arbeiten ausführen, anspruchsvollere Tätigkeiten nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person. Sie legt keine formelle Prüfung nach § 9 vor einer Kommission ab, muss aber eine Unterweisung und Kenntnisüberprüfung durch eine fachkundige Person absolvieren.
- Elektrotechniker (§ 6 NV 194/2022) – selbstständige Arbeit an elektrischen Anlagen. Muss bereits eine Prüfung vor einer dreiköpfigen Kommission ablegen.
- Leitender Elektrotechniker (§ 7 NV 194/2022) – darf zusätzlich Tätigkeiten leiten, den Betrieb führen und überwachungsbedürftige elektrische Anlagen projektieren, sofern die Planung nicht nach einer anderen Rechtsvorschrift einer Autorisierung unterliegt.
- Prüftechniker (§ 8 NV 194/2022) – darf Prüfungen überwachungsbedürftiger elektrischer Anlagen im Umfang seines gültigen TIČR-Zertifikats durchführen.
Kein „Ich habe die Fünf, ich habe die Sechs” – das war der Jargon der aufgehobenen Verordnung. Heute sind Sie Elektrotechniker nach § 6, Leitender nach § 7 oder Prüftechniker nach § 8. Einen detaillierten Vergleich der Kompetenzen der einzelnen Stufen finden Sie in unserem Artikel über die Fachkunde. Hier machen wir weiter – wie Sie die entsprechende Stufe erreichen.
Der einfachste Einstieg: Unterwiesene Person (§ 4)
Wenn jemand keine elektrotechnische Ausbildung hat, sich aber in der Nähe elektrischer Anlagen aufhalten oder im zulässigen Rahmen mit ihnen arbeiten muss, kann der Weg über die unterwiesene Person nach § 4 NV 194/2022 führen. Es handelt sich nicht um eine formelle Prüfung nach § 9 vor einer dreiköpfigen Kommission, die Kenntnisse werden jedoch überprüft.
Wie läuft das ab? Der Arbeitgeber stellt eine Schulung sicher, die die Arbeitssicherheitsvorschriften für Arbeiten an elektrischen Anlagen, Gefahrenquellen und -ursachen sowie Erste Hilfe bei Stromunfällen abdeckt. Anschließend überprüft eine beauftragte fachkundige Person die Kenntnisse und erstellt ein unterzeichnetes Protokoll. Für die Bewertung „bestanden“ sind mindestens 80 % richtige Antworten erforderlich.
Inhalt und Umfang der Unterweisung legt der Arbeitgeber fest. Die Frist für die Wiederholung legt das Protokoll fest – längstens jedoch 3 Jahre (gemäß § 19 Abs. 3 Buchst. b) Gesetz 250/2021). Die Schulung wird also regelmäßig wiederholt.
Das ist der schnellste Weg für eine Reinigungskraft in der Schaltanlage, einen Maschinisten, der Anlagen mit elektrischen Teilen bedient, oder einen Aushilfsarbeiter auf der Baustelle. Selbstständig an unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen arbeiten kann er jedoch nicht – dafür benötigt man bereits einen Elektrotechniker.
Der Weg zum Elektrotechniker (§ 6) Schritt für Schritt
Der Elektrotechniker nach § 6 NV 194/2022 ist die erste Stufe einer fachkundigen Person für selbstständige Tätigkeiten. Der Nachweis ist jedoch keine universelle Erlaubnis für beliebige Elektroarbeiten. Sein Umfang muss den tatsächlichen Tätigkeiten, der Spannung und der Umgebung entsprechen.
Schritt 1: Erforderlichen Umfang bestimmen
Klären Sie zunächst, was die Person tatsächlich tun soll: Montage, Instandhaltung, Reparaturen, Messungen oder beispielsweise Arbeiten am Blitzschutz. Der Umfang richtet sich außerdem nach der Spannung und danach, ob es sich um Bereiche ohne oder mit Explosionsgefahr handelt. Die Prüfungskommission kann den Nachweis entsprechend den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten beschränken.
Schritt 2: Persönliche Voraussetzungen erfüllen
Antragsteller für § 6 oder § 7 müssen nach § 19 des Gesetzes Nr. 250/2021 Slg.:
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- voll geschäftsfähig sein,
- für die ausgeübten Tätigkeiten gesundheitlich geeignet sein.
Schritt 3: Fachqualifikation nachweisen
Als anerkannte Wege kommen insbesondere infrage:
- Elektrotechnische Sekundar- oder höhere Fachausbildung aus der Berufsgruppe 26 – Elektrotechnik, Telekommunikations- und Computertechnik.
- Hochschulabschluss im Bereich Elektrotechnik.
- Andere Ausbildung, die inhaltlich die Anforderungen an eine elektrotechnische Ausbildung erfüllt; geht dies aus dem Dokument nicht eindeutig hervor, kann eine Bestätigung der Schule oder des Bildungsministeriums erforderlich sein.
- Ordnungsgemäß erworbene vollständige Berufsqualifikation, die im Nationalen Qualifikationssystem in der entsprechenden Berufsgruppe veröffentlicht ist.
Vorsicht bei Angeboten, die lediglich als „Umschulungskurs Verordnung 50“ bezeichnet werden. Ein Kurs ist ein Bildungsprozess und nicht automatisch eine vollständige Berufsqualifikation. Prüfen Sie vor der Anmeldung den genauen Qualifikationscode, die Abschlussprüfung und den Nachweis, den Sie tatsächlich erhalten. Eine bloße Teilnahmebescheinigung erfüllt die Ausbildungsanforderung nicht.
Nur bei § 6 kann die verantwortliche Person nach einer Risikobeurteilung auch eine einzelne Berufsqualifikation nach § 6 Abs. 7 NV 194/2022 anerkennen. Ein solcher Nachweis ist auf genau bestimmte Tätigkeiten, höchstens 1 kV AC oder 1,5 kV DC, Bereiche ohne Explosionsgefahr und eine konkrete juristische Person oder einen konkreten Selbstständigen beschränkt. Für den leitenden Elektrotechniker nach § 7 reicht diese Ausnahme nicht aus.
Schritt 4: Praxis und Aufsicht festlegen
Für Elektrotechniker nach § 6 gibt es keine einheitliche landesweite Mindestdauer der Praxis. Die verantwortliche Person legt sie in der örtlichen Betriebssicherheitsvorschrift anhand der Ausbildung, der vorgesehenen Tätigkeiten und der bewerteten Risiken fest.
Bei einer Person ohne elektrotechnische Praxis muss diese Vorschrift die Aufsicht durch eine fachkundige Person mit mindestens zweijähriger Praxis für die Dauer von mindestens einem Jahr festlegen. Die Verordnung bestimmt jedoch nicht ausdrücklich, dass das gesamte Jahr stets vor der Prüfung abgeschlossen sein muss. Das konkrete Verfahren, die zulässigen Tätigkeiten und die Dokumentation der Praxis muss die verantwortliche Person daher im Voraus schriftlich festlegen und mit den Bedingungen der Prüfungskommission abstimmen.
Schritt 5: Einweisung absolvieren und Unterlagen vorbereiten
Die Einweisung muss dem tatsächlichen Arbeitsumfang entsprechen. Sie umfasst insbesondere Sicherheitsvorschriften, Erste Hilfe bei Stromunfällen, Arbeits- und Technologieverfahren, die Risiken der konkreten Anlagen sowie örtliche Betriebsanweisungen.
Vor der Prüfung sind je nach Situation das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie des Qualifikationsnachweises, ein Praxisnachweis und gegebenenfalls eine Bestätigung der Schule oder des Bildungsministeriums vorzulegen. Für den beschränkten Weg nach § 6 Abs. 7 ist zusätzlich ein schriftlicher Nachweis der verantwortlichen Person erforderlich.
Schritt 6: Schriftlichen und mündlichen Teil bestehen
Die Prüfung besteht aus:
- einem schriftlichen Test mit mindestens zehn Fragen,
- einem mündlichen Gespräch zum Testergebnis, zu Fachfragen, Verfahren und Risiken.
Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Test bestanden hat. Sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Teil sind mindestens 80 % richtige Antworten erforderlich. Die Prüfung findet vor einer dreiköpfigen Kommission statt; für ihre ordnungsgemäße Durchführung und die Richtigkeit des Nachweises ist der Vorsitzende verantwortlich.
Schritt 7: Ausgestellten Nachweis prüfen
Den Nachweis stellt nicht automatisch der Arbeitgeber aus, und ein Selbstständiger darf ihn sich nicht selbst ausstellen. Er wird vom Vorsitzenden der Prüfungskommission im Namen der juristischen oder unternehmerisch tätigen natürlichen Person ausgestellt, bei der die Prüfung stattfindet. Der Umfang der Fachkunde muss darin korrekt angegeben sein. Der Nachweis ist drei Jahre gültig.
Preis und Dauer der Vorbereitung sind gesetzlich nicht festgelegt. Sie hängen vom Anbieter, der Eingangsqualifikation und dem Prüfungsumfang ab.

Leitender Elektrotechniker (§ 7)
Der leitende Elektrotechniker nach § 7 NV 194/2022 muss über die Fachqualifikation nach § 2 Buchst. a) verfügen, die Einweisung absolvieren und die Prüfung nach § 9 bestehen. Der beschränkte Weg, der nur auf einer einzelnen Berufsqualifikation nach § 6 Abs. 7 beruht, reicht für § 7 nicht aus. Zusätzlich ist nachweisbare Praxis erforderlich; die Verordnung nennt dafür je nach Umfang feste Mindestzeiten:
- 2 Jahre für die Umfänge E2A und E3A,
- 3 Jahre für E1A, E2B und E3B,
- 4 Jahre für E1B.
Davon muss mindestens 1 Jahr an Anlagen der entsprechenden Art und Spannung abgeleistet worden sein. Vor der Prüfung wird die Praxis durch eine Arbeitgeberbescheinigung oder eine eidesstattliche Erklärung nachgewiesen. Sinnvoll sind Angaben zu Zeitraum, Tätigkeit, Anlagenart, Spannungsbereich, ausgeübten Arbeiten und Umgebung A oder B.
Der vorherige Besitz eines Nachweises nach § 6 wird im Wortlaut von § 7 nicht als eigenständige formale Voraussetzung genannt. Der Antragsteller muss jedoch eine entsprechende, in einem rechtlich zulässigen Rahmen erworbene Fachpraxis nachweisen und alle übrigen Voraussetzungen erfüllen. In der Praxis wird sie üblicherweise bei der Arbeit als Elektrotechniker nach § 6 erworben.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission stellt den drei Jahre gültigen Nachweis aus. Der leitende Elektrotechniker darf Tätigkeiten eines Elektrotechnikers ausüben, Tätigkeiten und Betrieb leiten sowie überwachungsbedürftige elektrische Anlagen nur dann projektieren, wenn die Planung nicht nach einer anderen Rechtsvorschrift einer Autorisierung unterliegt. § 7 allein berechtigt nicht zur Prüfung überwachungsbedürftiger elektrischer Anlagen.
Prüftechniker (§ 8) – die Spitze der Pyramide
Der Prüftechniker nach § 8 NV 194/2022 ist die höchste Stufe. Um es zu werden, muss man zunächst leitender Elektrotechniker sein (also Ausbildung, Prüfung § 9 und Praxis gemäß vorherigem Punkt). Zusätzlich verlangt das Gesetz beim Prüftechniker Praxis je nach Umfang:
- für E1A und E2A: 4 Jahre,
- für E3A: 2 Jahre,
- für E1B und E2B: 4 Jahre für Art A und 1 Jahr für Art B,
- für E3B: 2 Jahre für Art A und 1 Jahr für Art B.
Und dann das Wichtigste – er muss ein gültiges Prüfzertifikat erwerben. Dieses wird von der TIČR (Technische Inspektion der Tschechischen Republik) als beauftragte Organisation ausgestellt und ist 5 Jahre gültig. Prüfungen einer überwachungsbedürftigen elektrischen Anlage darf nur ein Prüftechniker mit einem gültigen Zertifikat des entsprechenden Umfangs durchführen.
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Wer stellt Ihnen den Paragrafen aus
Das ist ein praktisches Detail, in dem sich viele Leute verlieren. Die Antwort hängt von der Stufe ab:
- Elektrotechniker (§ 6) und Leitender Elektrotechniker (§ 7): Eine juristische oder unternehmerisch tätige natürliche Person organisiert die Prüfung für Personen, die entsprechende Arbeiten für sie ausführen. Ein Selbstständiger muss sie für sich selbst organisieren. Die Prüfung findet aber stets vor der vorgeschriebenen dreiköpfigen Kommission statt. Den Nachweis stellt der Kommissionsvorsitzende im Namen des Subjekts aus, bei dem die Prüfung stattfindet. Ein Selbstständiger darf sich weder ohne Kommission selbst prüfen noch den Nachweis selbst ausstellen. Die Prüfung kann im Unternehmen oder bei einem externen Anbieter stattfinden; dieser muss Schulungen und Prüfungen oder Kenntnisüberprüfungen in seinem Unternehmensgegenstand haben.
- Prüftechniker (§ 8): Das Zertifikat wird ausschließlich von der TIČR ausgestellt. Dorthin geht man tatsächlich „aufs Amt” – bzw. zur beauftragten Organisation.
Für den Arbeitgeber ergibt sich daraus eine klare Pflicht: Gemäß § 3 NV 194/2022 muss er sicherstellen, dass an elektrischen Anlagen nur fachkundige Personen arbeiten, und für Personen nach § 4, § 6 und § 7 muss er eine regelmäßige Schulung sicherstellen – gemäß interner Vorschrift, und falls diese nicht existiert, mindestens 1× jährlich.
Persönlicher Nachweis ist keine Unternehmensberechtigung
Der Nachweis eines Elektrotechnikers nach § 6 oder eines leitenden Elektrotechnikers nach § 7 bestätigt die Fachkunde einer konkreten Person. Allein berechtigt er ein Unternehmen oder einen Selbstständigen jedoch nicht dazu, Montage, Reparaturen, Prüfungen oder Erprobungen an überwachungsbedürftigen elektrischen Anlagen als Auftragnehmer auszuführen.
Für diese Tätigkeiten muss das Unternehmen über die entsprechende Berechtigung nach §§ 7 bis 9 des Gesetzes Nr. 250/2021 Slg. und § 5 NV Nr. 190/2022 Slg. verfügen. Diese Unternehmensberechtigung ist nach geltendem Recht zehn Jahre gültig. Für Prüfungen ist zusätzlich das persönliche Zertifikat eines Prüftechnikers im entsprechenden Umfang erforderlich. Zu unterscheiden sind daher die persönliche Fachkunde, die Berechtigung des Unternehmens und bei Prüfungen außerdem das Zertifikat des Prüftechnikers.
Und was ist mit der alten Verordnung 50?
Die alten Kategorien nach der Verordnung Nr. 50/1978 Slg. wurden übergangsweise in die entsprechenden neuen Stufen überführt. Für die üblichen Qualifikationen nach §§ 5 bis 8 verlangte die frühere Verordnung jedoch spätestens alle drei Jahre eine Wiederholungsprüfung. Eine letzte Prüfung vor der Aufhebung der Verordnung am 1. 7. 2022 konnte daher ohne spätere Nachprüfung höchstens den Zeitraum bis zum 30. 6. 2025 abdecken.
Im Juli 2026 lässt sich die übliche Fachkunde somit nicht mehr allein durch einen vor dem 1. 7. 2022 ausgestellten ursprünglichen Nachweis aufrechterhalten. Für frühere Zertifikate von Prüftechnikern und Unternehmensberechtigungen kann nach § 24 des Gesetzes Nr. 250/2021 Slg. ein eigener Übergangsmodus gelten. Mehr zur Erneuerung finden Sie in unserem Artikel über die Gültigkeit der Elektrofachkunde.
Und Vorsicht bei Umschulungskursen nach der „Verordnung“. Nicht jeder Kurs führt zu einer vollständigen Berufsqualifikation, die nach § 2 Buchst. a) NV 194/2022 anerkannt wird. Entscheidend sind der genaue Qualifikationscode, die vorgeschriebenen Prüfungen und der abschließende Nachweis, nicht die Werbebezeichnung des Kurses. Auch eine ordnungsgemäß erworbene vollständige Berufsqualifikation ersetzt die Prüfung nach § 9 nicht.
Wann es sinnvoll ist, das über SOHE zu lösen
Am häufigsten helfen wir Firmen, die ihre Leute schnell und nachweisbar in den richtigen Modus bringen müssen: neue Instandhalter, Produktion mit eigener Elektroinstandhaltung, Mitarbeiter, die sich an Schaltschränken bewegen, oder Selbstständige, die ihren Nachweis erneuern und den Umfang mit der tatsächlichen Tätigkeit abstimmen müssen.
Vor der Schulung fordern wir von Ihnen die bisherigen Nachweise, eine Beschreibung des Arbeitsplatzes, den Tätigkeitsumfang und die Information an, ob es sich um eine unterwiesene Person, einen Elektrotechniker oder einen leitenden Elektrotechniker handelt. Dementsprechend schlagen wir die Vorbereitung, den Prüfungsumfang und die Dokumente vor, die Sie für die Kontrolle benötigen.
Wie SOHE hilft
Bei SOHE sind wir Techniker, keine Juristen. Wir verstehen, was Elektrofachkunde in der Praxis bedeutet – vom Schraubendreher bis zum Prüfbericht. Für Unternehmen und Einzelpersonen in Brünn und tschechienweit bieten wir an:
- Schulungen und Prüfungsvorbereitung für alle Stufen – von der unterwiesenen Person bis zum leitenden Elektrotechniker. Inklusive Erster Hilfe, inklusive Modelltests.
- Unterweisung von Personen nach § 4 – schnell, mit vollständigem Protokoll und Abgrenzung des Umfangs.
- Prüfungen im Unternehmen – wir kümmern uns um die Prüfungskommission mit einem Prüftechniker an der Spitze.
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich eine Elektroschule haben, um Elektrotechniker zu werden? Nicht unbedingt. Neben der klassischen Elektro-Berufsschule oder Elektro-Fakultät können Sie auch einen anderen Abschluss haben, der inhaltlich die Anforderungen an eine elektrotechnische Ausbildung erfüllt, oder eine vollständige Berufsqualifikation aus dem Nationalen Qualifikationsrahmen (siehe fünf Wege nach § 2 Buchst. a) NV 194/2022).
Wie viele Jahre Praxis brauche ich für den Elektrotechniker? Für § 6 gibt es keine einheitliche feste Frist. Die genaue Dauer legt die verantwortliche Person anhand der Risiken in der örtlichen Betriebssicherheitsvorschrift fest. Bei einer Person ohne Praxis muss sie eine mindestens einjährige Aufsicht durch eine fachkundige Person mit wenigstens zwei Jahren Praxis vorsehen. Die Verordnung bestimmt nicht ausdrücklich, dass das gesamte Jahr stets vor der Prüfung liegen muss; das konkrete Verfahren ist deshalb vorab schriftlich festzulegen und mit der Prüfungskommission abzustimmen.
Wo lege ich die Prüfung ab – auf dem Amt? Die Prüfung nach § 6 und § 7 organisiert der Arbeitgeber; ein Selbstständiger muss sie beispielsweise bei einem geeigneten externen Anbieter selbst organisieren. Sie findet stets vor einer dreiköpfigen Kommission statt, deren Vorsitzender den Nachweis im Namen des Subjekts ausstellt, bei dem die Prüfung abgelegt wird. Das Zertifikat des Prüftechnikers stellt die TIČR aus.
Reicht mir der Umschulungskurs „Verordnung 50”? Nicht automatisch. Eine bloße Teilnahmebescheinigung reicht nicht. Prüfen Sie, ob das Ergebnis tatsächlich eine vollständige Berufsqualifikation in der entsprechenden Gruppe des Nationalen Qualifikationssystems ist, welchen Code sie trägt und welche Prüfungen abzulegen sind. Die Prüfung nach § 9 NV 194/2022 folgt zusätzlich.
Was ist, wenn ich nur ein altes Papier nach der Verordnung 50 habe? Bei den üblichen Qualifikationen nach §§ 5 bis 8 verlangte die alte Verordnung spätestens alle drei Jahre eine Nachprüfung. Im Jahr 2026 reicht daher der ursprüngliche, vor dem 1. 7. 2022 ausgestellte Nachweis ohne spätere Nachprüfung nicht mehr aus. Für frühere Zertifikate von Prüftechnikern und Unternehmensberechtigungen kann ein anderer Übergangsmodus gelten. Einzelheiten finden Sie in unserem Artikel über die Nachprüfung.
Reicht einem Selbstständigen der persönliche Nachweis nach § 6 oder § 7 für Elektroaufträge? Nicht immer. Wenn ein Selbstständiger oder ein Unternehmen Montage, Reparaturen, Prüfungen oder Erprobungen an überwachungsbedürftigen elektrischen Anlagen als Auftragnehmer ausführt, benötigt das Unternehmen neben der persönlichen Qualifikation der Beschäftigten auch die entsprechende Unternehmensberechtigung. Für Prüfungen ist zusätzlich das passende Zertifikat eines Prüftechnikers erforderlich.
Worauf der Artikel basiert
Der Rechtsstand wurde zum 21. 7. 2026 überprüft. Die NV Nr. 194/2022 Slg. und die NV Nr. 190/2022 Slg. werden in der seit 1. 7. 2024 geltenden Fassung verwendet; das Gesetz Nr. 250/2021 Slg. in der seit 1. 11. 2025 geltenden Fassung.
- Ausbildung (§ 2), Stufen der Fachkunde, unterwiesene Person (§ 4), Elektrotechniker (§ 6), leitender Elektrotechniker (§ 7), Prüftechniker (§ 8), Schulung und Prüfung (§ 9): Regierungsverordnung Nr. 194/2022 Slg.
- Aufhebung der Verordnung 50/1978, Gültigkeit des Nachweises der fachkundigen Person (3 Jahre, § 19 Abs. 2), Zertifikat des Prüftechnikers (5 Jahre, § 11 Abs. 3), Wiederholung der Unterweisung (§ 19 Abs. 3) und Sicherstellung der Prüfungen durch den Arbeitgeber (§ 19 Abs. 4): Gesetz Nr. 250/2021 Slg.
- Überwachungsbedürftige elektrische Anlagen und Umfänge E1A–E3B: Regierungsverordnung Nr. 190/2022 Slg.
- Vollständige Berufsqualifikationen und ihre genauen Anforderungen: Nationales Qualifikationssystem, zum Beispiel Elektriker 26-99-H/08
- Praktische Informationen der staatlichen Aufsicht: SÚIP – Fachkunde in der Elektrotechnik
- Öffentliches Verzeichnis der Prüftechniker und fachkundigen Personen: Technische Inspektion der Tschechischen Republik
Der Artikel ist eine allgemeine praktische Übersicht und keine verbindliche Rechtsberatung. Der konkrete Umfang der Tätigkeiten, Praxis, Aufsicht und Berechtigungen ist stets anhand des Arbeitsplatzes, der Anlagen und der bewerteten Risiken zu beurteilen.
Sie überlegen, wie Sie in Ihrem Unternehmen die Elektroqualifikation erwerben oder ergänzen können? Wir bereiten Ihre Leute vor – von der Unterweisung von Personen bis zu Prüfungen von Elektrotechnikern – und übernehmen auch Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen. Wir sind in Brünn und tschechienweit tätig.
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