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Blitzschutz

Blitzschutz an Produktionshallen und in Industriearealen: Wie sich die Schutzklasse aus der Risikoanalyse ergibt und was das für Prüfungen bedeutet

Die LPS-Klasse I bis IV ergibt sich aus einer Risikoberechnung, in die der Betrieb, die Brandlast, eingeführte Leitungen und die Folgen eines Ausfalls der Steuerung einfließen – nicht die Dachfläche. Wir zeigen, was die Klasse an der Planung ändert, warum sie nicht automatisch die Prüffrist bestimmt und was vorbereitet sein sollte, bevor der Techniker zum Areal kommt.

Jiří Cach aktualisiert 22. August 2026 20 Min. Lesezeit
Blitzschutz an Produktionshallen und in Industriearealen: Wie sich die Schutzklasse aus der Risikoanalyse ergibt und was das für Prüfungen bedeutet

Die Anfrage besteht oft aus einem einzigen Satz: „Wir brauchen eine Prüfung der Blitzschutzanlage an einer 60 × 120 Meter großen Halle. Was kostet das?“ Darauf folgt eine Frage, mit der der Gebäudeverantwortliche nicht gerechnet hat: Für welche Schutzklasse wurde das System geplant und wo befindet sich die Risikoberechnung, aus der diese Klasse hervorgeht? Am anderen Ende der Leitung herrscht meist erst einmal Stille – danach heißt es, die Blitzschutzanlage sei doch vorhanden, schließlich könne man sie vom Hof aus sehen.

Bei einem Einfamilienhaus gibt sich der Eigentümer mit einer solchen Überlegung häufig zufrieden – doch auch dort belegen sichtbare Leiter und ein alter Prüfbericht weder den tatsächlichen Zustand noch, dass sich am Gebäude seitdem nichts geändert hat. Bei einer Produktionshalle ist die Aufgabe jedoch um Größenordnungen komplexer: Der Blitzschutz besteht dort nicht nur aus einem Leiter entlang der Attika, sondern beruht auf einer Planung, in die einfließt, was im Gebäude produziert wird, wie viele Menschen sich in den einzelnen Bereichen aufhalten, welche Leitungen in das Gebäude führen und was geschieht, wenn nach einer Überspannung die Steuerung der Produktionslinie ausfällt. Ändert sich der Betrieb, ändern sich die Eingangsparameter – und damit möglicherweise auch die Gültigkeit der gesamten Berechnung. Wir erläutern, was zur Risikoanalyse gehört, was die LPS-Klassen I bis IV an der Planung ändern, warum sich daraus allein keine Prüffrist ergibt und was vorbereitet sein sollte, bevor der Techniker kommt.

Nicht die Dachfläche, sondern die Risikoberechnung bestimmt die Schutzklasse

Ausgangspunkt ist nicht die Größe der Halle, sondern eine Beurteilung nach ČSN EN 62305-2. Dabei werden die berechneten Risiken mit dem tolerierbaren Risiko verglichen und die für das konkrete Bauwerk erforderlichen Schutzmaßnahmen bestimmt. Das Ergebnis muss nicht zwingend eine Blitzschutzanlage sein: Die Beurteilung kann ergeben, dass ein äußeres Blitzschutzsystem (LPS) nicht erforderlich ist oder dass das Risiko durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen zu senken ist – etwa durch Schirmung, koordinierte Überspannungsschutzgeräte, eine angepasste Leitungsführung oder Maßnahmen gegen Verletzungen durch Berührungs- und Schrittspannungen. Erst wenn die Beurteilung ein äußeres LPS als notwendig ausweist, bestimmt die Analyse auch den erforderlichen Blitzschutzpegel (LPL) und die zugehörige LPS-Klasse I bis IV. Diese beeinflusst anschließend die gesamte Planung: die Dichte der Fangeinrichtung, Anzahl und Abstände der Ableitungen, die Ausführung der Erdungsanlage, den Potentialausgleich und die Berechnung des Trennungsabstands zu metallenen und elektrischen Teilen.

Bei einem Industrieobjekt fließen typischerweise folgende Faktoren in die Berechnung ein:

  • Abmessungen, Höhe, Lage und Bauweise der einzelnen Gebäude im Areal;
  • Anzahl und Bewegung von Personen, Arbeitsplätze im Freien und Bereiche, in denen sich Menschen versammeln;
  • Brandlasten, brennbare Materialien und explosionsgefährdete Bereiche;
  • in das Gebäude eingeführte Energie-, Daten-, Telekommunikations- und Messleitungen einschließlich der Verbindungen zwischen Gebäuden;
  • Produktionstechnik, Maschinensteuerungen, Sicherheitssysteme und die Folgen ihres Ausfalls;
  • bestehende Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsanlagen, Potentialausgleich und Überspannungsschutzgeräte;
  • geplante Schutzmaßnahmen und ihre tatsächliche Ausführung.

Die Normenreihe ČSN EN IEC 62305 befindet sich zugleich im Übergang zu neuen Ausgaben; bei Normen wird die parallele Anwendbarkeit der vorherigen Ausgabe durch deren Rücknahmedatum begrenzt. In der Praxis folgt daraus vor allem eines: Aus der Dokumentation muss hervorgehen, nach welcher Ausgabe der Planer gearbeitet hat – andernfalls wird bei der Prüfung die tatsächliche Ausführung mit einem unklaren Maßstab verglichen. Welche Änderungen die neuen Ausgaben bringen, erläutern wir in einem eigenen Beitrag.

Was die Klassen I bis IV für die Planung bedeuten

Je niedriger die römische Zahl, desto höher sind die Schutzanforderungen. Der Unterschied zwischen I und IV ist keine bloße Abstufung, sondern eine andere Vorgabe für das gesamte System:

LPS-KlasseRadius der BlitzkugelMaschenweite der FangeinrichtungTypischer Abstand der AbleitungenFaktor ki bei der Berechnung des Trennungsabstands
I20 m5 × 5 m10 m0,08
II30 m10 × 10 m10 m0,06
III45 m15 × 15 m15 m0,04
IV60 m20 × 20 m20 m0,04

Die Werte stammen aus ČSN EN 62305-3 und verdeutlichen, wie weitreichend die Schutzklasse die Ausführung beeinflusst. Zwischen LPS I und LPS IV vervierfacht sich die Maschenweite, während sich der Abstand der Ableitungen verdoppelt – bei einer Halle bedeutet das viele zusätzliche Meter Leiter und mehrere weitere Ableitungen. Der geschützte Bereich wird dabei mithilfe des Blitzkugelverfahrens, des Schutzwinkelverfahrens oder einer Maschenfangeinrichtung überprüft; bei einem gegliederten Dach mit Aufbauten ist häufig nur das Blitzkugelverfahren sinnvoll.

Der häufigste Fehler im laufenden Betrieb betrifft den Trennungsabstand s. Er ist keine Konstante. Berechnet wird er anhand eines von der Schutzklasse abhängigen Faktors, der Stromaufteilung auf die Ableitungen und des Materials im betrachteten Abstand – vor allem aber anhand der Länge des Weges vom betrachteten Punkt bis zum nächstgelegenen Potentialausgleichspunkt. Bei einer hohen Halle ergibt sich auf dem Dach deshalb ein anderer Wert als einen Meter über dem Boden. Die Aussage „60 cm Abstand reichen“ taugt nicht einmal als grobe Orientierung. Interessanterweise lässt sich das Ergebnis unter Umständen auch ohne Eingriff in die Technik verbessern: Je mehr Ableitungen vorhanden sind, desto geringer ist der Stromanteil je Ableitung und desto kleiner wird s.

Ein Areal ist nicht ein einziges Bauwerk

Ein Lager für brennbare Waren, eine Pressenhalle, ein eingebauter Verwaltungstrakt, eine Trafostation und ein Außentank haben unterschiedliche Eingangsparameter und unterschiedliche Folgen möglicher Störungen. Die Beurteilung muss deshalb festlegen, welche Bauwerke, Zonen und Zuführungen sie umfasst – und welche nicht. Ein Bericht, aus dem nicht hervorgeht, ob auch die Überdachung mit dem Kompressorraum beurteilt wurde, ist für den Arealverantwortlichen wertlos.

Zwei Aspekte werden in Industriearealen anders behandelt als bei einem freistehenden Wohnhaus. Der erste betrifft natürliche Ableitungen: Bei einer Stahlhalle können tragende Stützen als Ableitungen genutzt werden, sofern ihre elektrische Durchgängigkeit nachgewiesen ist. Bei einer Sandwichverkleidung ist die elektrische Verbindung zwischen den einzelnen Paneelen und Verbindungselementen jedoch keineswegs selbstverständlich und darf ohne Nachweis nicht vorausgesetzt werden. Der zweite Aspekt ist die Erdung: Bei großflächigen Objekten kommt ein Ring- oder Fundamenterder zum Einsatz (Anordnung Typ B); ČSN EN 62305-3 nennt dafür einen empfohlenen Erdungswiderstand von weniger als 10 Ω. Werden die Erdungsanlagen der einzelnen Gebäude zu einem vermaschten Erdungssystem verbunden, verringert das die Potentialunterschiede entlang der Leitungswege zwischen den Objekten – genau über diese Wege gelangen Überspannungen besonders leicht in die Produktionssteuerung.

Areal mit eigener Trafostation: als Ganzes beurteilen, nicht Gebäude für Gebäude

Sobald ein Areal über eine eigene Trafostation verfügt und von dort mehrere miteinander verbundene Gebäude versorgt werden, ist es nicht mehr sinnvoll, eine Prüfung der Blitzschutzanlage „für Halle Nr. 2“ zu bestellen. Die Gebäude sind durch mehr als nur einen Zaun miteinander verbunden: durch eine gemeinsame Erdungsanlage, Kabeltrassen im Boden und auf Kabelbrücken sowie durch Daten- und Steuerkreise zwischen den Betriebsbereichen. Ein Blitzeinschlag in ein Gebäude wirkt sich über diese Wege auch auf die anderen aus. Fangeinrichtung, Ableitungen, Erdung und Potentialausgleich müssen deshalb im Zusammenhang des gesamten Areals beurteilt werden. Die oben beschriebene Erdungsanordnung Typ B und ihre Verbindung zu einem vermaschten System sind ein Mittel, um Potentialunterschiede zwischen den Gebäuden zu reduzieren. Fehlt eine solche Verbindung oder ist sie nicht nachgewiesen, betrifft dieser Befund das gesamte Areal und nicht nur ein einzelnes Gebäude.

Die Trafostation selbst spielt dabei in zweierlei Hinsicht eine Rolle. Als Bauwerk besitzt sie einen äußeren Blitzschutz und ist in die Erdungs- und Potentialausgleichsanlage des Areals eingebunden – dies gehört zur Prüfung des LPS. Für den Hochspannungsteil gelten dagegen eigene Prüfvorschriften; er ist nicht Bestandteil der Prüfung der Blitzschutzanlage. Bei der Festlegung des Prüfumfangs muss deshalb schriftlich geklärt werden, was der Auftrag umfasst und was nicht.

Eine neue Risikobeurteilung nach ČSN EN 62305-2 ist bei jeder Änderung erforderlich, die die Eingangsparameter der ursprünglichen Berechnung verändert. In einem Industrieareal betrifft das typischerweise eine Änderung der Produktionstechnik oder Gebäudenutzung, eine Aufstockung oder Erweiterung mit veränderter Geometrie und Höhe, neue Dachanlagen wie Photovoltaik, Kühlung, Lüftung oder Antennen sowie neue Energie-, Daten- oder Steuerleitungen zwischen den Gebäuden. Risikomanagement ist eine fortlaufende Aufgabe und kein einmalig erstelltes Dokument: Haben sich seit der letzten Berechnung der Betrieb, die Brandlast, die Anzahl der Personen oder die Folgen eines Steuerungsausfalls verändert, bildet die Berechnung die Realität nicht mehr ab und die Prüfung vergleicht den Zustand mit veralteten Vorgaben.

Bereiten Sie für die Anfrage zur Prüfung eines Areals Folgendes vor:

  • eine Liste der Objekte einschließlich Überdachungen, Außentechnik und Trafostation mit Angabe, welche davon in die Prüfung einbezogen werden sollen;
  • Angaben zu den Verbindungen zwischen den Objekten – gemeinsame Erdungsanlage, Kabeltrassen zwischen den Gebäuden sowie Daten- und Steuerkreise;
  • Risikoberechnung und Planung beziehungsweise Bestandsdokumentation des LPS, sofern vorhanden, sowie die letzten Prüfberichte;
  • eine Übersicht der Änderungen seit der letzten Prüfung: neue Technik, Aufstockungen, Dachanlagen und neu eingeführte Leitungen;
  • betriebliche Bedingungen für den Zugang – Hubarbeitsbühne, Dachzugang, Abschaltungen und Begleitung in verschlossene Bereiche.

LPS-Klasse und Prüffrist sind nicht dasselbe

Hier entsteht die überwiegende Mehrheit der Missverständnisse. Die Risikoanalyse bestimmt die erforderlichen Schutzmaßnahmen und, sofern ein äußeres LPS benötigt wird, auch den LPL und die entsprechende Klasse. Die Frist für die regelmäßige Prüfung wird dagegen durch Rechtsvorschriften festgelegt – nach einer völlig anderen Logik als einer einfachen Zuordnung der Klassen I bis IV.

Es lohnt sich zu klären, woher die Pflicht stammt. Sie ergibt sich nicht aus der Norm: Nach § 4 odst. 1 zákona č. 22/1997 Sb. ist eine tschechische technische Norm im Allgemeinen nicht rechtsverbindlich. Die Normenreihe ČSN EN 62305 ist ein anerkannter Weg, die Erfüllung der Anforderungen nachzuweisen, aber nicht die Rechtsquelle dieser Anforderungen. Die allgemeine Pflicht, Anlagen instand zu halten und zu kontrollieren, ergibt sich aus § 4 zákona č. 309/2006 Sb. Für Blitzschutzanlagen gilt außerdem die Regelung für vyhrazená technická elektrická zařízení (reservierte technische elektrische Anlagen) nach zákona č. 250/2021 Sb. und nařízení vlády č. 190/2022 Sb.; § 7 odst. 5 písm. d) dieses Regierungsdekrets verweist für die regelmäßigen Prüffristen auf přílohu č. 4.

Was bestimmt wirdGrundlagePraktisches Ergebnis
Erforderliche Schutzmaßnahmen und SchutzpegelRisikoanalyse nach ČSN EN 62305-2ob ein äußeres LPS erforderlich ist und gegebenenfalls welche Kombination von Maßnahmen; ist ein LPS erforderlich, werden LPL und die entsprechende LPS-Klasse I–IV bestimmt
Grundlegende längste Frist der regelmäßigen Prüfung nach dem geschützten Systempříloha č. 4 nařízení vlády č. 190/2022 Sb.2 Jahre bei LPS zum Schutz kritischer Systeme, 4 Jahre bei LPS zum Schutz sonstiger Objekte oder Anlagen
Grundlegende längste Frist nach Objekt und Bereichpříloha č. 4 nařízení vlády č. 190/2022 Sb.3 Jahre bei Produktionsobjekten, 3 Jahre in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen, 2 Jahre bei Objekten mit mehr als 200 anwesenden Personen
Zusammentreffen mehrerer Fristenergänzende Informationen zu příloze č. 4gelten für eine Anlage mehrere Fristen, ist die kürzeste anzuwenden
Sichtprüfung des LPSpříloha č. 4 nařízení vlády č. 190/2022 Sb.mindestens einmal jährlich für alle LPS-Anlagen verpflichtend: Es wird geprüft, ob das System sichtbar beschädigt ist
Zusätzliche Inspektionen über die Rechtsvorschrift hinausinformativer Anhang zu ČSN EN 62305-3empfohlene Intervalle für Sicht- und vollständige Inspektionen nach LPS-Klasse und Bedeutung des Objekts

Für eine Produktionshalle folgt daraus das Gegenteil dessen, was in der Praxis häufig behauptet wird. Vier Jahre gelten nicht automatisch: Produktionsobjekte werden in der Anlage der Dreijahresfrist zugeordnet, brand- und explosionsgefährdete Bereiche ebenfalls, und für Objekte mit mehr als 200 anwesenden Personen gilt eine Zweijahresfrist. Schützt das LPS kritische Systeme, beträgt die Frist unabhängig von der Gebäudeart zwei Jahre. Treffen bei einer Anlage mehrere anwendbare Fristen zusammen, gilt die kürzeste. Die endgültige Frist lässt sich daher nicht einfach aus einer einzigen Tabellenzeile übernehmen; sie hängt vom konkreten Objekt, dem Bereich, in dem sich die Anlage befindet, und davon ab, was das betreffende LPS schützt.

Die Fristen von zwei und vier Jahren sind in der Anlage zudem als grundlegende längste Fristen bezeichnet und nicht als unveränderliche Zeiträume. Die ergänzenden Informationen lassen zu, im Rahmen eines vorbeugenden Instandhaltungsplans Fristen von bis zum Doppelten festzulegen, allerdings nur unter den dort ausdrücklich genannten Voraussetzungen. Dies ist ein Instrument für Betriebe mit eingeführter und nachweislich dokumentierter Instandhaltung und keine Möglichkeit, eine Prüfung beliebig aufzuschieben. Der letzte Punkt der ergänzenden Informationen nimmt Anlagen nach § 21 odst. 1 zákona č. 250/2021 Sb. von diesen Fristen aus. Diese Bestimmung betrifft jedoch Anlagen der Übertragungs- und Verteilnetze von Lizenzinhabern sowie Netzanschlüsse und gilt daher weder für eine Produktionshalle noch für ein Industrieareal.

Die jährliche Sichtprüfung wird besonders häufig vergessen, obwohl sie keine bloße Empfehlung der Norm ist: příloha č. 4 nařízení vlády schreibt ausdrücklich vor, mindestens einmal jährlich an allen LPS-Anlagen durch eine Sichtprüfung festzustellen, ob das System sichtbar beschädigt ist. Sie erfolgt somit zusätzlich zur regelmäßigen Prüfung und nicht an deren Stelle. Außerdem sollte sie dokumentiert werden.

Die Einordnung als „kritisches System“ richtet sich nach dem tatsächlichen Betrieb und der Dokumentation, nicht nach der Größe der Halle. Allein die Tatsache, dass in einem Gebäude produziert wird, macht es noch nicht zu einem kritischen System. Ebenso wird es nicht dadurch zu einem „sonstigen Objekt“, dass es in der Prüftabelle jahrelang so bezeichnet wurde. Die Angabe „LPS III“ reicht für die Festlegung der Prüffrist nicht aus. Wie sich die Fristen je nach Objektart unterscheiden, erläutern wir im Beitrag zu den Prüffristen für Blitzschutzanlagen.

Wenn eine Photovoltaikanlage auf das Dach kommt

Module, Lüftungsanlagen, Kühlgeräte, Antennen, Kameras, Kabeltrassen, Oberlichter und neue Abluftöffnungen – jedes dieser Elemente verändert die Geometrie eines Dachs, das der Planer ursprünglich möglicherweise als leer berechnet hat. Eine Konstruktion kann aus dem nachgewiesenen Schutzbereich herausragen oder den berechneten Trennungsabstand zur Fangeinrichtung unterschreiten. Noch problematischer ist die Möglichkeit, dass sie das Dach über Gleichstromkabel mit der Technik im Inneren der Halle verbindet und dabei Schleifen mit einer Fläche von mehreren Quadratmetern entstehen.

Vor der Montage sollten drei Punkte überprüft werden: ob sich die gesamte Anlage innerhalb des mit der jeweiligen Methode nachgewiesenen Schutzbereichs befindet, ob der neu berechnete Trennungsabstand eingehalten wird und wie sich die Änderung auf den Potentialausgleich sowie die Koordination der Überspannungsschutzgeräte an Energie-, Daten- und Steuerleitungen auswirkt. Ein Überspannungsschutzgerät ersetzt keine mangelhaft geplante Fangeinrichtung, und eine Blitzschutzanlage allein schützt keine Steuerelektronik – beide Teile müssen gemeinsam geplant werden. Ausführlicher behandeln wir dies im Beitrag über den Überspannungsschutz in Unternehmen.

Nach der Installation einer größeren Dachanlage sollte man nicht bis zum regulären Prüftermin warten. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die neue Konstruktion noch im geschützten Bereich liegt, beurteilen wir dies bei der Prüfung der Blitzschutzanlage und teilen Ihnen direkt mit, ob eine Ergänzung des Potentialausgleichs genügt oder ob zunächst ein Planer die Risikoberechnung aktualisieren muss.

Was vor dem Eintreffen des Technikers vorbereitet sein sollte

Der Prüftechniker beurteilt nicht nur die sichtbaren Leiter. Er vergleicht die tatsächliche Ausführung mit der Planung und untersucht, was sich seit der letzten Prüfung verändert hat. Fehlen die Unterlagen, kann er lediglich den vorgefundenen Zustand beschreiben und auf den eingeschränkten Umfang der Beurteilung hinweisen.

Bereiten Sie Folgendes vor:

  • die Risikoberechnung, sofern vorhanden, sowie die Planung oder Bestandsdokumentation des LPS;
  • frühere Prüfberichte und Aufzeichnungen der jährlichen Sichtprüfungen;
  • das Protokoll über die Bestimmung äußerer Einflüsse; bei explosionsgefährdeten Bereichen außerdem die schriftliche Explosionsschutzdokumentation nach § 6 nařízení vlády č. 406/2004 Sb.;
  • einen aktuellen Dachgrundriss mit Photovoltaikanlage, Lüftungstechnik, Antennen und Kabelwegen;
  • ein Schema der Erdungsanlage, des Potentialausgleichs und der Überspannungsschutzgeräte;
  • eine Liste der baulichen und technischen Änderungen seit der letzten Prüfung;
  • Zugang zu Ableitungen, Prüftrennstellen, Erdern und zum Dach;
  • Angaben zu Blitzeinschlägen, Ausfällen von Überspannungsschutzgeräten oder ungewöhnlichen Beschädigungen.

Ein alter Prüfbericht ersetzt eine fehlende Planung nicht – er enthält Messergebnisse, aber keine Planungsvorgaben. Wie die Unterlagen bei einem Objekt ohne Dokumentation ergänzt werden können und was sich vor Ort erfassen beziehungsweise nachträglich berechnen lässt, erläutern wir im Beitrag zur Dokumentation der Blitzschutzanlage an älteren Gebäuden.

Angebot und Prüfbericht: Woran erkennt man, dass der Umfang stimmt?

Die Kosten für die Prüfung eines Industrieareals lassen sich nicht aus der Anzahl der Ableitungen ableiten. Entscheidend sind unter anderem Anzahl und Größe der Objekte, Komplexität der Dachflächen, Arbeiten in der Höhe, Anzahl der Messstellen, Umfang der Dokumentation, betriebliche Einschränkungen und der Zeitaufwand für die Ermittlung von Änderungen. Eine Risikoanalyse oder die Vervollständigung der Planung ist eine eigenständige fachliche Leistung und kein kostenloser Zusatz zu einer günstigen regelmäßigen Prüfung.

Lassen Sie vor der Beauftragung schriftlich festlegen, welche Gebäude und Außenanlagen im Preis enthalten sind, ob es sich um eine regelmäßige oder außerordentliche Prüfung oder zusätzlich um eine Aktualisierung der Planung handelt, wer die Hubarbeitsbühne, den Dachzugang und erforderliche Abschaltungen organisiert und wie Messstellen und festgestellte Mängel im Bericht gekennzeichnet werden. Dazu gehört auch der Geltungsbereich der Befähigung des Prüftechnikers – die Anforderungen an die fachliche Qualifikation für Arbeiten an elektrischen Anlagen regelt nařízení vlády č. 194/2022 Sb.; bei explosionsgefährdeten Bereichen muss die Qualifikation auch dieses Umfeld abdecken.

Ein brauchbarer Bericht nennt den geprüften Umfang und die zugrunde gelegten Unterlagen, die LPS-Klasse und die verwendete Normausgabe, Abweichungen von der Dokumentation, die Ergebnisse von Besichtigung und Messungen sowie eine eindeutige Schlussfolgerung. Der Satz „Die Blitzschutzanlage entspricht den Anforderungen“ ohne Identifizierung des Objekts und ohne Bezug auf die tatsächliche Ausführung hilft dem Arealverantwortlichen weder bei einer Kontrolle noch im Schadensfall.

Wann eine neue Risikoberechnung erforderlich ist

Bei einer neuen Blitzschutzplanung ist sie immer erforderlich – und anschließend bei jeder Änderung, die die Eingangsparameter der Berechnung verändert: Anbau, geänderte Nutzung der Halle, andere eingelagerte Stoffe, eine neue Photovoltaikanlage oder sonstige Dachtechnik, neue Energie- oder Datenleitungen sowie ein wesentlicher Umbau der Produktionslinie. Dasselbe gilt, wenn die ursprüngliche Berechnung offensichtlich nicht mehr dem aktuellen Zustand entspricht oder eine erneute Beurteilung notwendig ist.

Bei einem älteren, unveränderten System ist das bloße Fehlen einer Risikoberechnung dagegen kein Grund für eine neue Beurteilung. Ein solches LPS kann vollkommen ordnungsgemäß nach den zum Zeitpunkt seiner Errichtung geltenden Vorschriften und Normen geplant worden sein, die keine heutige Risikoberechnung verlangten. Bei der Prüfung ist deshalb auch die Übereinstimmung mit den damaligen Anforderungen zu beurteilen und nicht ausschließlich mit den heutigen. Eine neue Berechnung ist bei einer neuen Planung, nach einer relevanten Änderung oder dann sinnvoll, wenn eine erneute Beurteilung tatsächlich erforderlich ist – beispielsweise wenn die Dokumentation nicht mit der tatsächlichen Ausführung übereinstimmt oder der Betreiber die Angemessenheit des Schutzes nachweisen möchte.

Dabei muss klar zwischen dem unterschieden werden, was aus der Berechnung folgt, und dem, was sie nicht bestimmt. Die LPS-Klasse legt die technischen Parameter des Systems fest – Maschenweite, Abstände der Ableitungen, Trennungsabstand – sowie den Umfang dessen, was bei der Beurteilung zu überprüfen ist. Die Prüffrist wird daraus nicht abgeleitet: Sie richtet sich nach den rechtlichen Kategorien in příloze č. 4, nach dem konkreten Objekt und Bereich, danach, ob das LPS kritische Systeme schützt, und nach der Regel, dass die kürzeste anwendbare Frist gilt.

Grundlagen dieses Beitrags

  • Prüfung von Blitzschutzanlagen – eine Dienstleistung von SOHE.
  • Prüfung der Blitzschutzanlage: Wie häufig nach ČSN EN 62305? – Fristen regelmäßiger Prüfungen nach Objektart und die dabei kontrollierten Punkte.
  • Dokumentation der Blitzschutzanlage an älteren Gebäuden – welche Unterlagen dem Techniker fehlen können und wie sich die Dokumentation ergänzen lässt.
  • Überspannungsschutz in Unternehmen – warum Überspannungsschutzgeräte gemeinsam mit dem äußeren Blitzschutz geplant werden.
  • Zákon č. 22/1997 Sb. – über technische Anforderungen an Produkte; § 4 odst. 1 bestimmt, dass eine tschechische technische Norm im Allgemeinen nicht rechtsverbindlich ist.
  • Zákon č. 309/2006 Sb. – über weitere Bedingungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes; § 4 verankert die allgemeine Pflicht, Anlagen instand zu halten, zu kontrollieren und zu prüfen.
  • Zákon č. 250/2021 Sb. – über die Arbeitssicherheit beim Betrieb reservierter technischer Anlagen; Regelung reservierter elektrischer Anlagen, Befähigung von Prüftechnikern und § 21 odst. 1 zur Abgrenzung von Anlagen des Übertragungs- und Verteilnetzes sowie von Netzanschlüssen.
  • Nařízení vlády č. 190/2022 Sb. – über reservierte elektrische Anlagen; § 7 odst. 5 písm. d) und příloha č. 4 legen die grundlegenden längsten Fristen regelmäßiger Prüfungen, die Regel der kürzesten gleichzeitig geltenden Frist und die verpflichtende jährliche Sichtprüfung des LPS fest.
  • Nařízení vlády č. 194/2022 Sb. – Anforderungen an die fachliche Qualifikation für Tätigkeiten an elektrischen Anlagen und an die elektrotechnische Fachkompetenz.
  • Nařízení vlády č. 406/2004 Sb. – explosionsgefährdete Bereiche; § 6 regelt die schriftliche Explosionsschutzdokumentation.
  • Die Normenreihe ČSN EN IEC 62305 (Teile 1 bis 4) – Risikomanagement, Schutz baulicher Anlagen und Schutz innerer Systeme; die Normen sind nicht frei zugänglich und werden daher ohne Link aufgeführt.

Dieser Text dient ausschließlich der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkreten Prüfvorgaben und der Umfang des Blitzschutzes müssen anhand des tatsächlichen Betriebs, der Herstellerdokumentation, der Einsatzbedingungen und der Risikobeurteilung festgelegt werden.


Wir prüfen Blitzschutzanlagen an Hallen und in Industriearealen und legen den Umfang vorab fest, damit kein Bericht entsteht, der die Hälfte der Objekte stillschweigend auslässt – hier erfahren Sie, was die Dienstleistung umfasst. Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage oder schreiben Sie an info@sohe.cz und fügen Sie eine Beschreibung des Areals sowie die vorhandenen Unterlagen bei. Anhand dieser Angaben sagen wir Ihnen, ob eine regelmäßige Prüfung genügt oder ob zunächst ein Planer die Risikoanalyse aktualisieren muss.

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