Die Arbeitsschutzunterweisung für Beschäftigte, die nicht ausreichend Tschechisch sprechen, muss verständlich und überprüfbar sein. Eine Unterschrift unter eine tschechische Unterweisung erfüllt diese Anforderung allein nicht. Der Arbeitgeber muss eine geeignete Sprache und Vermittlungsform wählen, das Verständnis der konkreten Tätigkeit überprüfen und dafür sorgen, dass die Sicherheitsanweisungen auch im normalen Schichtbetrieb ohne anwesenden Dolmetscher funktionieren.
Entscheidend sind weder Staatsangehörigkeit noch Herkunft. Manche Menschen aus dem Ausland verstehen tschechische Anweisungen gut, während andere zwar ein Alltagsgespräch führen können, technischen Erläuterungen aber nicht folgen. Prüfen Sie deshalb das Verständnis der konkreten Arbeitssituation und nicht die vermeintlichen „Tschechischkenntnisse“, die sich aus dem Eindruck beim Vorstellungsgespräch ergeben. Dieser Artikel behandelt die Organisation von Sicherheitsinformationen, nicht eine Sprachprüfung oder den Ersatz fachlicher Qualifikationen.
Wo Sie beginnen sollten: Tätigkeiten und Anweisungen, die nicht warten können
Nehmen Sie die Tätigkeitsbeschreibung, die Risiken und die örtlichen Verfahren zur Hand. Wählen Sie die Informationen aus, ohne die Beschäftigte ihre Arbeit nicht sicher aufnehmen können: Was dürfen sie tun, welche Bereiche dürfen sie nicht betreten, wann müssen sie die Arbeit einstellen, wem melden sie eine Störung und wie rufen sie Hilfe? In diese Übersicht gehören auch die Kommunikation bei gemeinsamer Arbeit, der Wechsel zwischen Arbeitsplätzen und das Verhalten bei einem außergewöhnlichen Ereignis.
§ 103 des zákoník práce, zákon č. 262/2006 Sb. verknüpft Informationen, Anweisungen und Schulungen mit der konkreten Arbeit und ihren Risiken; Abs. 1 Buchst. f) nennt dabei ausdrücklich unter anderem Leiharbeitnehmer und befristet Beschäftigte. § 106 Abs. 1 besagt zudem, dass Beschäftigte Anspruch auf Informationen über die Risiken ihrer Arbeit und die entsprechenden Schutzmaßnahmen haben und dass „die Informationen für die beschäftigte Person verständlich sein müssen“. Eine Sprachbarriere ist kein Grund, diese Anforderung aufzuschieben. Benötigt eine Person für eine neue Tätigkeit eine zusätzliche Qualifikation, kann eine Unterweisung in ihrer Sprache diese Qualifikation nicht ersetzen.
Unterscheiden Sie außerdem zwischen gewöhnlicher Kommunikation und einem Sicherheitssignal. Der Satz „Kommen Sie morgen früher“ hat nicht dieselben Folgen wie die Anweisung, eine Tätigkeit wegen einer Gefahr sofort zu stoppen. Notsignale und örtliche Verfahren müssen im Voraus vereinbart und verstanden werden. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Beschäftigte in einem kritischen Moment ihre Kollegen fragen können.
Welche Form Sie wählen sollten
SÚIP leitet in seiner Erläuterung zur Arbeitsschutzunterweisung ausländischer Beschäftigter aus § 106 Abs. 1 ab, dass der Arbeitgeber die Schulung und Vermittlung von Informationen „verständlich und überprüfbar“ gestalten muss, wenn Beschäftigte nicht ausreichend Tschechisch können, um den Erläuterungen zu folgen – beispielsweise mithilfe eines Dolmetschers oder Übersetzers oder in einer Sprache, die sie ausreichend verstehen. Müssen Beschäftigte bei der Arbeit schriftliche Arbeitsschutzunterlagen, interne Vorschriften oder technologische Verfahren verwenden, müssen auch diese in einer für sie verständlichen Sprache vorliegen, damit sie jederzeit darin nachlesen können.
Richten Sie die konkrete Form nach den Inhalten und den beteiligten Personen aus. Der Vorteil des Dolmetschens liegt darin, Fragen unmittelbar klären zu können. Dafür benötigen Sie jedoch genügend Zeit und eine Person, die die technische Bedeutung korrekt vermittelt. Ein übersetztes Dokument lässt sich wiederholt verwenden, sein Inhalt muss aber dem aktuellen örtlichen Verfahren entsprechen. Eine praktische Vorführung erleichtert das Verständnis der Tätigkeit, kann jedoch nicht alle Grenzen und Bedingungen vermitteln.
| Form | Wofür sie nützlich ist | Was zu überprüfen ist |
|---|---|---|
| Gedolmetschte Erläuterung | Fragen und Erläuterungen zu örtlichen Risiken | Verständlichkeit und korrekte fachliche Bedeutung |
| Übersetzte Arbeitsanweisung | Wiederholte Verwendung bei der Arbeit | Version, Bezug zur Anlage und Verfügbarkeit |
| Bilder und Piktogramme | Schnelle Orientierung | Ob die beschäftigte Person die Bedeutung tatsächlich versteht |
| Sichere praktische Einweisung | Übertragung der Anweisung auf die Tätigkeit | Ergebnis und Grenzen der zulässigen Arbeit |
| Gespräch oder Test | Überprüfung des Verständnisses | Ob die Fragen lediglich sprachliche Fallen darstellen |
Es ist nicht erforderlich, jeden internen Satz in sämtliche im Unternehmen gesprochenen Sprachen zu übertragen. Notwendige Sicherheitsinformationen dürfen für Beschäftigte jedoch nicht unverständlich bleiben. Legen Sie die Form danach fest, welche Informationen sie tatsächlich verwenden werden, und berücksichtigen Sie die Beurteilung der jeweiligen Tätigkeit. Ein Piktogramm allein erklärt beispielsweise nicht, wer zur Behebung einer bestimmten Störung berechtigt ist.
Übersetzen, ohne die Bedeutung zu verlieren
Überarbeiten Sie zunächst die tschechische Vorlage. Ein langer Satz mit drei Ausnahmen oder eine Anweisung für einen veralteten Anlagentyp verursacht in jeder Sprache Probleme. Kennzeichnen Sie eindeutige Bezeichnungen, konkrete Handlungen, Bedingungen für einen Arbeitsstopp und Kontaktpersonen. Erstellen Sie für Fachbegriffe eine Terminologieliste, damit derselbe Gegenstand nicht in verschiedenen Abschnitten unterschiedlich übersetzt wird.
Maschinelle Übersetzung kann ein Hilfsmittel sein, ist aber keine automatische Bestätigung für die Richtigkeit einer Sicherheitsanweisung. Prüfen Sie insbesondere Verneinungen, Ausnahmen, Bewegungsrichtungen, Einheiten und Bauteilbezeichnungen. Zwischen „Abdeckung nicht entfernen“ und einem unglücklich übersetzten Satz, der das Gegenteil bedeuten könnte, liegt ein entscheidender Unterschied. Die Kontrolle muss durch eine Person erfolgen, die sowohl die Sprache als auch den fachlichen Inhalt beurteilen kann.
Übermitteln Sie keine personenbezogenen Daten von Beschäftigten oder nicht öffentliche Betriebsunterlagen an beliebige öffentlich zugängliche Übersetzungsdienste. Verwenden Sie für echte Unternehmensdokumente ein genehmigtes Verfahren zum Umgang mit Informationen. Dieser Artikel empfiehlt keine bestimmte öffentliche Anwendung und setzt nicht voraus, dass deren Verwendung im Unternehmen erlaubt ist.
Ergänzen Sie die Unterlagen um eine eindeutige Kennzeichnung und Versionsangabe. Wenn sich eine Anlage oder die örtlichen Betriebsregeln ändern, muss auch die Übersetzung aktualisiert werden. Zwei voneinander abweichende Sprachfassungen desselben Verfahrens sind keine gleichwertigen Möglichkeiten, zwischen denen das Bedienpersonal wählen darf.
Überprüfung: Lassen Sie sich das Verfahren erklären
Die Frage „Haben Sie das verstanden?“ besitzt nur geringe Aussagekraft. Beschäftigte können aus Höflichkeit oder Unsicherheit nicken. Bitten Sie sie stattdessen, in der vereinbarten Sprache eine Situation und die erforderliche Entscheidung zu beschreiben: Was tun sie, wenn sie eine Störung feststellen, welchen Bereich dürfen sie nicht betreten und wen müssen sie kontaktieren? Bei geeigneten Tätigkeiten schließt sich eine sichere praktische Einweisung unter Leitung einer dafür bestimmten Person an.
Prüfen Sie das Wissen nicht, indem Sie eine gefährliche Störung nachstellen. Es ist nicht nötig, eine Anlage zu beschädigen, einen riskanten Vorgang auszulösen oder jemanden einer Gefahr auszusetzen. Sie können eine beschriebene Modellsituation, ein Bild oder eine Vorführung unter sicheren Bedingungen verwenden. Der überprüfte Inhalt muss zur tatsächlichen Arbeit passen und darf kein abstrakter Wettbewerb im Übersetzen von Paragrafen sein.
Wenn eine Person die Überprüfung nicht besteht, ermitteln Sie den Grund. Möglicherweise versteht sie ein bestimmtes Wort nicht, das Verfahren selbst ist unklar oder eine erforderliche Fertigkeit fehlt. Ergänzen Sie je nach Ursache die Erläuterung oder Einweisung und überprüfen Sie das Ergebnis erneut. Eine Unterschrift darf weder eine erfolglose Überprüfung ersetzen noch die Berechtigung zu einer selbstständigen Tätigkeit begründen, deren Voraussetzungen die Person nicht erfüllt.
Modellsituation: Die Anweisung funktioniert nur mit Dolmetscher
Dies ist ein Modellbeispiel. Ein neuer Lagermitarbeiter nimmt an einer gedolmetschten Unterweisung teil. Er kann den sicheren Weg zeigen und weiß, dass er bei einer Störung der Anlage nicht improvisieren darf. In der zweiten Schicht weiß er jedoch nicht, wen er anrufen soll, weil der in der Schulung genannte Name der Führungskraft nicht mit der heutigen Schichtbesetzung übereinstimmt.
Die Erläuterung war verständlich, die betriebliche Anschlussregelung jedoch nicht. Das Unternehmen ergänzt einen schichtabhängigen örtlichen Kontakt und eine einfache Möglichkeit zur Störungsmeldung. Es prüft, ob der Mitarbeiter den Kontakt erkennt und das Problem melden kann, und vereinbart die Kommunikation mit den Kollegen. Die Situation wird nicht mit der Anweisung „Fragen Sie jemanden auf Tschechisch“ gelöst.
Ein möglicher negativer Ausgang besteht darin, dass der Mitarbeiter eine gewöhnliche Anweisung nicht von einem Signal zum sofortigen Arbeitsstopp unterscheiden kann. In diesem Fall wird ihm die betreffende gemeinsame Arbeit erst nach einer weiteren Lösung übertragen. Das Signal wird erneut erklärt, seine Bedeutung überprüft und über eine sichere Arbeitsorganisation entschieden. Erfolg bedeutet, dass das Verständnis auch im Betrieb anwendbar ist – nicht nur, dass eine Anwesenheitsliste ausgefüllt wurde.
Was die Schichtleitung können muss
Die Schichtleitung muss wissen, welche Anweisungen vereinbart wurden, wo die richtige Fassung der Unterlagen verfügbar ist und wie sie Beschäftigte bei Unklarheiten ansprechen kann. Sie sollte keine neuen „Abkürzungen“ einführen, die nicht erklärt wurden. Ändern sich die Tätigkeit oder die Arbeitsbedingungen, müssen auch zusätzliche Informationen und Schulungen behandelt werden. Die ursprüngliche Sprachfassung gilt nicht automatisch für das gesamte Beschäftigungsverhältnis.
SÚIP empfiehlt in derselben Erläuterung, dass die Schulungsdokumentation einen Nachweis über die Teilnehmenden einer thematisch bezeichneten Schulung samt Unterschriften, Angaben zum Arbeitgeber, den zeitlichen Umfang und die Gliederung, Ort und Zeitpunkt der Schulung sowie Angaben zur schulenden Person enthält; die Gliederung muss für die jeweilige Art der Schulung aktuell sein. Verknüpfen Sie den Nachweis daher mit dem Inhalt, der verwendeten Sprache und Form, der schulenden Person, dem Datum, dem Teilnehmer und der Überprüfung. Bei einer gedolmetschten Unterweisung sollte festgehalten werden, wie das Dolmetschen organisiert war. Dokumentieren Sie das tatsächliche Ergebnis und notwendige Ergänzungen. Diese betrieblichen Angaben sind kein Grund, persönliche Dokumente von Beschäftigten öffentlich zugänglich zu machen.
Fragen Sie nach den ersten Schichten nach konkreten Punkten, bei denen noch Unsicherheit besteht. So lassen sich beispielsweise unbekannte örtliche Bezeichnungen, eine neue nicht übersetzte Anweisung oder ein nicht erreichbarer Kontakt erkennen. Dies garantiert keinen unfallfreien Betrieb, ermöglicht aber, Schwachstellen bei der Informationsvermittlung aufzudecken und zu beheben.
Wenn Sie E-Learning in Betracht ziehen, bedenken Sie, dass ein Kurs in einer Sprache, die Beschäftigte nicht verstehen, lediglich das Durchklicken belegt – mehr dazu im Artikel Arbeitsschutzunterweisung online oder vor Ort. Müssen Sie Schulungen und weiterführende Anweisungen für einen mehrsprachigen Betrieb vorbereiten? Arbeitsschutz für Unternehmen von SOHE hilft Ihnen, Inhalte, Prüfverfahren und erforderliche Unterlagen festzulegen.
Häufige Fragen
Ist eine Unterweisung auf Tschechisch immer ausreichend?
Nur wenn Beschäftigte die erforderlichen Informationen tatsächlich verstehen. Entscheidend ist das Verständnis der Sicherheitsanweisungen, nicht die Staatsangehörigkeit.
Ist immer ein beeidigter Dolmetscher erforderlich?
Nach Angaben des SÚIP legen die Rechtsvorschriften für diese Situation keine näheren fachlichen Anforderungen an den Dolmetscher fest. Die Übersetzung muss die erforderlichen Inhalte dennoch korrekt vermitteln.
Genügen Piktogramme?
Sie können hilfreich sein, erklären aber nicht unbedingt die Bedingungen und Grenzen einer Tätigkeit. Überprüfen Sie gemeinsam mit der beschäftigten Person sowohl ihre Bedeutung als auch das daran anschließende Verfahren.
Kann ich eine automatische Übersetzung verwenden?
Als Hilfsmittel unter Beachtung des Informationsschutzes, nicht jedoch als ungeprüfte Bestätigung der Richtigkeit. Die sicherheitsbezogene und fachliche Bedeutung muss von einem Menschen kontrolliert werden.
Was ist zu tun, wenn jemand auch während der Schicht einen Dolmetscher benötigt?
Sorgen Sie für eine verfügbare und verständliche Kommunikation zur zugewiesenen Arbeit, zur Meldung von Störungen und zu außergewöhnlichen Anweisungen. Verlassen Sie sich nicht auf die gelegentliche Anwesenheit eines Dolmetschers.
Quellen und Geltungsbereich
- SÚIP — Schulung zum Arbeitsschutz für ausländische Beschäftigte
- Zákon č. 262/2006 Sb., zákoník práce — e-Sbírka: § 103 und § 106 Abs. 1
Quellen geprüft am 7. 10. 2026. Das praktische Vorgehen und die Modellsituationen sind Empfehlungen des Autors; der konkrete Betrieb muss anhand der jeweiligen Anlagen und Dokumentation beurteilt werden.