Was die Novelle des Arbeitssicherheitsgesetzes bringt und wie sie Ihr Unternehmen betrifft
Das Jahr 2026 bringt Arbeitgebern zwei grundlegende Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, die nicht unterschätzt werden sollten. Beide ergeben sich aus dem Gesetz Nr. 318/2025 Slg., dessen Teile schrittweise in Kraft treten. Dieser Artikel fasst ausschließlich bestätigte gesetzliche Neuerungen zusammen, keine Spekulationen oder Kundenstatistiken. Wenn Ihr Unternehmen auch nur einen einzigen Mitarbeiter in einem regulären Arbeitsverhältnis oder auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung beschäftigt, betreffen Sie die Änderungen unmittelbar – und die Sanktionen bei Nichteinhaltung können empfindlich sein.
Elektronische Erfassung von Arbeitsunfällen ab dem 1. Januar 2026
Die sichtbarste Neuerung, die genau am 1.1.2026 startet, ist die Pflicht, die Erfassung von Arbeitsunfällen elektronisch über das Portal des Staatlichen Amtes für Arbeitssicherheit (SÚIP) zu führen. Das bisherige papierhafte Unfallbuch bleibt zwar als Grundlage bestehen, aber die entscheidende Unfallaufzeichnung (einschließlich der Meldung von Änderungen und der abschließenden Auswertung) muss der Arbeitgeber neu direkt in das zentrale System des SÚIP eingeben.
Was das in der Praxis bedeutet:
- Registrierung und Zugang: Jeder Arbeitgeber (juristische und natürliche Person) muss sich Zugang zum elektronischen System des SÚIP verschaffen. Ideal ist es, dies im Voraus zu tun, um dem Januar-Chaos zu entgehen und zu klären, wer für die Eintragungen verantwortlich sein wird.
- Fristen für die Eintragung: Die Fristen für die Unfallmeldung ändern sich nicht – es gilt weiterhin die Pflicht, das Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich zu informieren, wenn es zu einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen oder einem Todesfall kommt. Neu wird jedoch alles in die elektronische Erfassung übertragen, die auch als Grundlage für Kontrollen dienen wird.
- Dokumentation zur Arbeitssicherheit: Diese Änderung betrifft zwangsläufig auch die internen Richtlinien und den Notfallplan des Unternehmens. Die Verfahren zur Unfallmeldung müssen aktualisiert werden, um der elektronischen Form zu entsprechen. Wenn Sie externe Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit für Firmen nutzen, konsultieren Sie rechtzeitig die Anpassung der Dokumentation mit dem Anbieter.
Das Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 262/2006 Slg., § 105) verpflichtet den Arbeitgeber, stets eine Unfallerfassung zu führen. Die Novelle 318/2025 Slg. ändert lediglich die Form – von Papier auf digital. Diese Pflicht zu ignorieren, birgt das Risiko einer Sanktion, die im Zusammenspiel mit anderen Mängeln im Bereich Arbeitssicherheit bis zu 2.000.000 CZK erreichen kann.
Sicherheitskoordinator auf der Baustelle und Fachkundiger – Änderungen ab dem 1. November 2025
Der zweite Teil der Novelle, gültig bereits ab dem 1.11.2025, präzisiert die Stellung und Pflichten des Sicherheitskoordinators auf der Baustelle (§ 14 des Gesetzes Nr. 309/2006 Slg.) und der fachkundigen Person in der Risikoprävention. Für Firmen, die als Bauherren oder Auftraggeber von Bauvorhaben tätig sind, bringt er einige wesentliche Klarstellungen:
- Erweiterung des Kreises der Bauvorhaben: Ein Sicherheitskoordinator muss immer dann bestellt werden, wenn auf der Baustelle mehr als ein Auftragnehmer tätig ist – unabhängig davon, ob das Bauvorhaben einer Baugenehmigung oder einer Bauanzeige unterliegt. Die Novelle bestätigt diese Anforderung ausdrücklich und verschärft die Aufsicht.
- Sicherheitsplan auf der Baustelle: Die Dokumentation muss aktuell, unterschrieben sein und der realen Situation auf der Baustelle entsprechen. Ein formaler Plan “für die Schublade” wird bei einer Kontrolle nicht bestehen.
- Fachkundige Person in der Risikoprävention: Die fachkundige Person muss die Qualifikationsanforderungen gemäß Gesetz Nr. 309/2006 Slg. erfüllen, und die Novelle betont ihre Verantwortung für die Ermittlung und Beurteilung von Risiken. Wenn Ihr Unternehmen keinen eigenen qualifizierten Mitarbeiter hat, ist das Outsourcing der Arbeitssicherheit die Lösung.
Die Kosten für die pauschale Sicherstellung der Arbeitssicherheit durch einen externen Anbieter bewegen sich orientierungsweise ab 1.500 CZK monatlich, abhängig von der Mitarbeiterzahl und der Art des Betriebs. Der genaue Preis kann erst nach Beurteilung des konkreten Umfangs festgelegt werden – dazu dient die unverbindliche Anfrage.
Auswirkungen auf die Dokumentation der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes
Jede gesetzliche Änderung muss sich in der betrieblichen Dokumentation niederschlagen. Im Falle der Novelle 318/2025 Slg. handelt es sich insbesondere um diese Dokumente:
- Notfallplan und Richtlinie zur Unfallmeldung: Aktualisierung des Verfahrens, so dass es der elektronischen Erfassung des SÚIP entspricht.
- Risikobeurteilung und Kategorisierung der Arbeiten: Wenn sich Arbeitstätigkeiten oder die Umgebung geändert haben, ist es notwendig, die Kategorisierung gemäß Gesetz Nr. 258/2000 Slg. neu zu bewerten und im Risikoregister abzubilden.
- Brandschutzdokumentation: Die Arbeitssicherheitsnovelle betrifft den Brandschutz indirekt, aber gerade bei der Aktualisierung von Richtlinien ist es angebracht, auch die Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 133/1985 Slg. und der Verordnung Nr. 246/2001 Slg. zu überprüfen – insbesondere die Einstufung in die Brandgefahrenklasse, die Schulungstermine für Führungskräfte (1× alle 3 Jahre) und die Fachausbildung der Brandschutzbeauftragten.
Praktischer Rat: Wenn Sie bereits mit einer externen Firma für Arbeitssicherheit und Brandschutz zusammenarbeiten, fordern Sie eine Überprüfung der Dokumentation mit Blick auf das Jahr 2026 an. Falls nicht, ist es höchste Zeit, die Situation anzugehen.
Worauf Sie sich bei einer Kontrolle im Jahr 2026 vorbereiten sollten
Die Gewerbeaufsichtsämter und die Feuerwehr werden bei Kontrollen im Jahr 2026 insbesondere Folgendes überwachen:
- Funktionierenden Zugang zum SÚIP-System und das Vorhandensein von Aufzeichnungen (auch wenn es keine gibt – auch das ist eine Information).
- Aktualisierte Arbeitssicherheitsdokumentation, die die Novelle 318/2025 Slg. widerspiegelt.
- Gültige Fachkundenachweise – bei Elektroprüfungen gilt beispielsweise das Zertifikat des Prüftechnikers gemäß NV Nr. 194/2022 Slg. nur 3 Jahre (nicht 5 Jahre, wie manchmal fälschlich angenommen wird). Wenn Sie in Ihrem Unternehmen elektrische Anlagen mit besonderen Anforderungen haben, vergessen Sie nicht die Prüfung der Elektroinstallation in den gesetzlichen Prüffristen gemäß NV Nr. 190/2022 Slg. und den entsprechenden ČSN.
Zusammenfassung und empfohlene Schritte
Die Änderungen sind nicht revolutionär, erfordern aber eine rechtzeitige Vorbereitung. Wir empfehlen:
- Sich noch vor Ende 2025 Zugang zum elektronischen System des SÚIP zu verschaffen.
- Den Notfallplan und die Arbeitssicherheitsrichtlinien zu überprüfen und zu aktualisieren.
- Die Gültigkeit der Fachkundenachweise zu überprüfen (Prüftechniker, Fachkundige, Brandschutzbeauftragte).
- Bei Bauprojekten zu prüfen, ob der Sicherheitskoordinator im Einklang mit der Novelle bestellt ist.
Suchen Sie einen Partner, der für Sie Arbeitssicherheit, Brandschutz und Elektroprüfungen im Auge behält? Melden Sie sich bei uns – wir erledigen die Arbeit für Sie gerne so, als würden wir sie für uns selbst tun. Schreiben Sie an info@sohe.cz, rufen Sie +420 724 689 762 an oder nutzen Sie die unverbindliche Anfrage.