Die Prüf-, Wartungs- und Revisionsordnung ist nach § 2 písm. d) nařízení vlády č. 190/2022 Sb. Bestandteil der Betriebsdokumentation – ein Dokument, in dem der Betreiber einer reservierten elektrischen Anlage selbst die Anforderungen, Fristen, Verfahren, Regeln und Aufzeichnungen zur Sicherheitsüberprüfung, Wartung, Inspektion, Reparatur und Rekonstruktion der Anlage einschließlich der vorbeugenden Wartung festlegt. Nach § 7 odst. 1 ist sie zugleich das Dokument, an das die grundsätzliche Zulässigkeit des Anlagenbetriebs geknüpft ist: Die Anlage darf nur betrieben werden, wenn ihr Zustand durch Inspektion, Prüfung, Kontrolle und Revision innerhalb der in der Ordnung nach odstavec 5 festgelegten Fristen überprüft wurde – einer Ordnung, „die zu diesem Zweck erstellt werden muss“.
Ein typischer Anruf im Büro klingt allerdings anders. Ein Unternehmen fragt, wie lange seine Revision gültig ist, und hat lediglich einen Revisionsbericht mit einem empfohlenen Termin vorliegen. Das Dokument, aus dem sich die Fristen laut Verordnung ergeben, besitzt es nicht und hat meist noch nie davon gehört – obwohl es unmittelbar in dem Paragrafen steht, der den Betrieb der Anlage an Bedingungen knüpft.
Was die Prüf-, Wartungs- und Revisionsordnung eigentlich ist
Die Definition in § 2 písm. d) ist zwar sehr kompakt, enthält aber fast alles Wesentliche: Unter der Ordnung ist ein Bestandteil der Betriebsdokumentation zu verstehen, mit dem eine juristische Person oder eine unternehmerisch tätige natürliche Person, die eine reservierte elektrische Anlage betreibt, die Anforderungen, Fristen, Verfahren, Regeln und Aufzeichnungen zur Sicherheitsüberprüfung, Wartung, Inspektion, Reparatur und Rekonstruktion dieser Anlagen einschließlich der vorbeugenden Wartung festlegt.
Drei Punkte dieses Satzes verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Es ist Ihr Dokument, nicht das des Technikers. Subjekt der Definition ist der Betreiber – also die Person, die die Anlage betreibt. Der Revisionsbericht wird vom Techniker erstellt, die Ordnung bei Ihnen.
Es ist Bestandteil der Betriebsdokumentation. Sie gehört in denselben Ordner wie Revisionsberichte und Reparaturnachweise. Welche weiteren Unterlagen dort aufbewahrt werden, erläutern wir im Artikel über die Begleit- und Betriebsdokumentation elektrischer Anlagen.
Sie betrifft nicht nur Revisionen. Die Definition nennt Sicherheitsüberprüfungen, Wartung, Inspektionen, Reparaturen und Rekonstruktionen und ergänzt ausdrücklich die vorbeugende Wartung. Ein Dokument, das lediglich eine Tabelle mit Revisionsterminen enthält, ist nach dieser Definition daher keine solche Ordnung. Der Unterschied zeigt sich spätestens dann, wenn jemand fragt, was zwischen zwei Revisionen mit der Anlage geschehen ist.
Die Begriffe aus dieser Definition lassen sich nicht beliebig auslegen. Was unter einer Inspektion zu verstehen ist, bestimmt § 2 písm. c): Dabei wird überprüft, ob die Auswahl der Anlage den Betriebsbedingungen entspricht, ob die Anlage ordnungsgemäß installiert und betrieben wird und ob die Anforderungen des Herstellers eingehalten werden; dazu gehört auch eine Sichtprüfung. Es handelt sich also nicht um einen Rundgang mit der Taschenlampe, sondern um einen Abgleich der Anlage mit den Bedingungen an ihrem Standort und mit den Vorgaben des Herstellers.
Vier Punkte, die nach § 7 odst. 5 in der Ordnung festgelegt werden
Die Verordnung stellt den Inhalt nicht in das Ermessen des Betreibers. Nach § 7 odst. 5 werden in der Ordnung folgende Punkte festgelegt:
- Die einzelnen Maßnahmen der Inspektion, Prüfung und Wartung einschließlich der vorbeugenden Wartung – unter Berücksichtigung der Herstelleranforderungen, der Vorschriften zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie der Betriebsbedingungen (§ 7 odst. 5 písm. a).
- Die regelmäßigen Intervalle dieser Maßnahmen (písm. b). Der Unterschied ist wichtig: Gemeint sind nicht die Revisionsfristen, sondern die Intervalle für Inspektionen, Prüfungen und Wartungsarbeiten. In die Ordnung gehören beide Angaben – zwei voneinander getrennte Terminreihen.
- Die Art der Dokumentation der Ergebnisse von Inspektionen, Prüfungen und Wartungsarbeiten sowie der festgestellten und beseitigten Mängel (písm. c). Die Verordnung schreibt keine bestimmte Form vor. Sie verlangt jedoch, dass die Ordnung festlegt, wie die Dokumentation erfolgt: Wer trägt was wo ein und wie wird kenntlich gemacht, dass ein Mangel behoben wurde?
- Die Revisionsfristen im Einklang mit příloha č. 4 (písm. d).
Der erste Punkt erklärt, weshalb sich die Ordnung nicht einfach von einem anderen Betrieb übernehmen lässt: Die Maßnahmen werden anhand der Herstelleranforderungen und Betriebsbedingungen festgelegt, also anhand der Anleitungen zu den tatsächlich vorhandenen Schaltschränken, Maschinen und Stromquellen sowie der Umgebung, in der sie eingesetzt werden. Eine Vorlage aus dem Internet kann diesen Teil nicht korrekt abbilden.
Wie sich aus der Ordnung eine konkrete Revisionsfrist ergibt
Der Mechanismus besteht aus drei Schritten, die jeweils in einer anderen Bestimmung geregelt sind.
Am Anfang steht příloha č. 4: Nach § 7 odst. 5 písm. d) sind die Revisionsfristen in der Ordnung im Einklang mit dieser Anlage festzulegen. Sie bildet den Rahmen, innerhalb dessen sich die Ordnung bewegt. Die Tabelle der längsten zulässigen Fristen und die dazugehörigen Regeln haben wir im Artikel über die Fristen für Revisionen elektrischer Installationen erläutert und wiederholen sie hier nicht.
Danach folgt die Ordnung: In ihr wird die Frist für Ihre konkreten Anlagen und Räume eingetragen. Ohne diesen Schritt bleibt die Anlage lediglich ein Rahmen, den jeder nach eigenem Ermessen auslegen kann.
Den letzten Schritt bildet die Begleitdokumentation. Nach § 7 odst. 2 gilt: Ist dort für eine regelmäßige Revision oder Kontrolle eine kürzere Frist angegeben als in der Ordnung, ist die Frist aus der Begleitdokumentation maßgeblich. Eine kürzere Herstellerfrist hat somit Vorrang vor der in Ihrer Ordnung festgelegten Frist – und nur in dieser Richtung gilt diese Regel. Deshalb müssen die Anleitungen beschafft werden, bevor jemand mit der Erstellung der Ordnung beginnt. Für Photovoltaikanlagen haben wir denselben Mechanismus im Artikel über die periodische Revision von Photovoltaikanlagen dargestellt.
Derselbe odstavec 2 regelt auch das Verhältnis zu einem weiteren Dokument: Die Ordnung kann Bestandteil der Ordnung für vorbeugende Wartung sein, sofern eine solche erlassen wurde. Ein Unternehmen kann dieses Dokument also haben, muss es aber nicht. Ist es vorhanden, müssen nicht zwei getrennte Dokumente geführt werden. Welche Folgen sich daraus für die Länge der Fristen ergeben, gehört zu den Regeln von příloha č. 4 und wird im bereits erwähnten Artikel über die Revisionsfristen erläutert.
Wer die Ordnung erstellt
Die Definition in § 2 písm. d) weist die Urheberschaft dem Betreiber zu: Es handelt sich um das Dokument, mit dem er die Anforderungen und Fristen „festlegt“. Es enthält seine Entscheidungen und unterliegt seiner Verantwortung; es ist kein bloßes Ergebnis einer Dienstleistung des Auftragnehmers.
In der Praxis werden jedoch zwei Grundlagen benötigt, die der Betreiber nicht selbst erzeugen kann: die Herstelleranforderungen aus der Begleitdokumentation, auf die § 7 odst. 5 písm. a) verweist, und ausreichend genaue Kenntnisse der Installation, um entscheiden zu können, was als eigenständige Maßnahme zu behandeln ist und in welchem Intervall sie durchzuführen ist. Die Ordnung entsteht daher im Zusammenspiel zweier Parteien: Der Betreiber erlässt sie, der Revisionstechniker liefert die fachtechnischen Inhalte.
Die Verordnung nennt im Zusammenhang mit der Ordnung noch eine weitere Rolle: Nach § 7 odst. 7 entscheidet die für die elektrische Anlage verantwortliche Person darüber, ob eine provisorische reservierte elektrische Anlage weiterbetrieben werden muss. Die Beauftragung von Personen ist ein eigenständiges Thema, das wir gesondert behandeln werden. Für die Ordnung folgt daraus, dass eindeutig festgelegt sein sollte, wer in Ihrem Betrieb solche Entscheidungen trifft.
Was geschieht, wenn die Ordnung fehlt
Die Antwort ergibt sich aus dem Aufbau von § 7 odst. 1. Der Betrieb setzt voraus, dass der Zustand der Anlage innerhalb der in der Ordnung nach odstavec 5 festgelegten Fristen überprüft wurde. Die Verordnung ergänzt ausdrücklich, dass die Ordnung „zu diesem Zweck erstellt werden muss“. Fehlt die Ordnung, fehlt damit auch die Grundlage, aus der sich die Fristen ableiten:
- Der im Revisionsbericht empfohlene Termin ersetzt die Ordnung nicht. Nach § 7 odst. 4 erstellt der Revisionstechniker nach der durchgeführten Revision einen Revisionsbericht gemäß § 10. Er dient als Nachweis über den Zustand der Anlage und als Planungsgrundlage. Das Dokument, an das § 7 odst. 1 die Fristen knüpft, ist er jedoch nicht.
- Es gibt keinen geregelten Ort zur Dokumentation von Mängeln. Die Erfassung festgestellter und beseitigter Mängel soll nach § 7 odst. 5 písm. c) gerade durch die Ordnung geregelt werden. Ohne sie werden Mängel aus einem Revisionsbericht häufig dadurch „erledigt“, dass der Bericht abgelegt wird.
- Die Intervalle für Inspektionen und Wartungsarbeiten sind nirgendwo festgelegt. An Revisionsfristen erinnern sich Unternehmen meist, weil dafür eine Rechnung eingeht. An Inspektionen, Prüfungen und vorbeugende Wartungsarbeiten zwischen den Revisionen erinnert dagegen niemand.
Welche Sanktionen für einen Betrieb ohne erstellte Ordnung drohen können, richtet sich nach anderen Vorschriften als den hier zitierten. Eine pauschale Antwort geben wir deshalb nicht.
Wie die Ordnung geführt und wann sie aktualisiert wird
Die Ordnung ist Bestandteil der Betriebsdokumentation. Sie entwickelt sich daher mit der Anlage und nicht mit dem Kalenderjahr. In folgenden Fällen muss sie angepasst werden:
- Eine neue Anlage kommt hinzu oder der Umfang der Installation ändert sich. Die Definition in § 2 písm. d) umfasst auch Reparaturen und Rekonstruktionen. Nach einer Rekonstruktion der Leitungsanlage sollte die Aktualisierung daher nicht aufgeschoben werden.
- Die Betriebsbedingungen ändern sich. Nach § 7 odst. 5 písm. a) sind die Maßnahmen und Intervalle unter Berücksichtigung dieser Bedingungen festzulegen. Wird aus einem Büro ein Lager oder aus einer Werkstatt eine Lackiererei, ändern sich die Bedingungen – und die Ordnung muss überarbeitet werden.
- Es wird eine Begleitdokumentation mit einer kürzeren Frist gefunden. Nach § 7 odst. 2 gilt dann die Herstellerfrist, und die Ordnung muss den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
- Es zeigt sich, dass sich niemand an die Ordnung hält. Ein Dokument, das Maßnahmen vorschreibt, die nicht durchgeführt werden, ist schlechter als gar kein Dokument.
Ein weiterer Punkt wird in § 7 odst. 5 bei den vorgeschriebenen Inhalten nicht ausdrücklich aufgeführt, gehört aber dennoch in die Ordnung: das Verfahren nach § 7 odst. 8. Wird an einer Anlage ein Zustand festgestellt, der die Arbeitssicherheit oder den Betrieb unmittelbar gefährdet, muss die Anlage nach der Verordnung unverzüglich von der Stromversorgung getrennt und gegen ein unerwünschtes Wiedereinschalten gesichert werden. Ist dies nicht möglich, muss die Reparatur ohne unnötigen Aufschub veranlasst werden. Wer dies in Ihrem Betrieb durchführen darf und wem der Vorfall zu melden ist, sollte nicht erst im Ernstfall geklärt werden.
Beispielgliederung: Was in die Ordnung gehört und was Sie selbst ergänzen müssen
Die folgende Aufstellung ist eine Gliederung, keine Vorlage. Zahlenwerte fehlen bewusst: Fristen und Intervalle ergeben sich aus příloha č. 4, der Begleitdokumentation Ihrer Anlagen und den Betriebsbedingungen. Eine vorausgefüllte Vorlage würde daher lediglich einen fremden Betrieb beschreiben.
- Wer die Ordnung erlässt und wofür sie gilt. Angabe des Betreibers sowie Auflistung der Anlagen und Räume, auf die sich die Ordnung bezieht (§ 2 písm. d).
- Grundlagen. Begleitdokumentation der einzelnen Anlagen, Dokumentation des tatsächlichen Ausführungsstands und Beschreibung der Betriebsbedingungen – die Ausgangsbasis für alle weiteren Punkte.
- Maßnahmen für Inspektionen, Prüfungen und Wartungsarbeiten nach Anlagen oder Anlagengruppen einschließlich der vorbeugenden Wartung und unter Verweis auf die Herstelleranforderungen (§ 7 odst. 5 písm. a). Bei Inspektionen ist zu beachten, dass sie nach § 2 písm. c) auch die Überprüfung umfassen, ob die Auswahl der Anlage den Betriebsbedingungen entspricht.
- Intervalle dieser Maßnahmen (§ 7 odst. 5 písm. b) – getrennt von den Revisionsfristen.
- Revisionsfristen im Einklang mit příloha č. 4 und mit einem Hinweis auf den Vorrang einer kürzeren Frist aus der Begleitdokumentation nach § 7 odst. 2 (odst. 5 písm. d).
- Art der Dokumentation der Ergebnisse von Inspektionen, Prüfungen und Wartungsarbeiten sowie der festgestellten und beseitigten Mängel: Wer trägt was wo ein und wer kontrolliert den Abschluss der Mängelbeseitigung (§ 7 odst. 5 písm. c)?
- Verfahren bei Feststellung eines die Sicherheit unmittelbar gefährdenden Zustands nach § 7 odst. 8: Wer trennt die Anlage von der Versorgung und wem wird der Vorfall gemeldet?
- Provisorische Anlagen – wer in Ihrem Betrieb die für die elektrische Anlage verantwortliche Person ist, die nach § 7 odst. 7 über den weiteren Betrieb entscheidet.
- Verknüpfung mit der Ordnung für vorbeugende Wartung, sofern eine solche erlassen wurde, und gegebenenfalls Zusammenführung beider Dokumente nach § 7 odst. 2.
- Gültigkeit und Aktualisierung. Ausgabedatum, genehmigende Person und Änderungen, bei denen die Ordnung überarbeitet werden muss.
Zum Umfang der Revision selbst muss sich die Ordnung nicht äußern. Nach § 7 odst. 3 werden bei der Revision eine Inspektion und eine Prüfung im Umfang gemäß příloha č. 1 durchgeführt, sofern der Hersteller keine abweichenden oder zusätzlichen Anforderungen festgelegt hat. Ein Punkt, der technisch nicht durchführbar oder für die Sicherheitsüberprüfung nicht erforderlich ist, muss nicht geprüft werden.
Sobald die Ordnung fertiggestellt ist, sollten Sie daraus zusammen mit den übrigen Fristen einen Terminplan für das kommende Jahr erstellen. Das Vorgehen erläutert der Artikel über den Revisionsplan für das Jahr 2027.
Quellen und Grundlagen dieses Artikels
- Revisionen elektrischer Installationen – eine Dienstleistung von SOHE.
- Fristen für Revisionen elektrischer Installationen nach ČSN 33 1500 – Tabelle der längsten Fristen aus příloha č. 4 und die ergänzenden Regeln dieser Anlage.
- Begleit- und Betriebsdokumentation elektrischer Anlagen – in welchen Dokumentationsordner die Ordnung gehört und welche weiteren Unterlagen dort aufbewahrt werden.
- Revisionsplan für das Jahr 2027 – wie sich aus der Ordnung ein Terminplan für das ganze Jahr erstellen lässt.
- Nařízení vlády č. 190/2022 Sb. – über reservierte technische elektrische Anlagen und die Anforderungen an die Gewährleistung ihrer Sicherheit. Zitiert wurden § 2 písm. c) und d) (Inspektion und Definition der Ordnung), § 7 odst. 1 (Voraussetzung für den Betrieb), odst. 2 (Zusammenführung mit der Ordnung für vorbeugende Wartung und Vorrang einer kürzeren Frist aus der Begleitdokumentation), odst. 3 (Umfang der Revision), odst. 4 (Revisionsbericht gemäß § 10), odst. 5 (Inhalt der Ordnung), odst. 7 und 8 sowie příloha č. 4. Gültige Fassung seit dem 1. 7. 2024.
Dieser Text dient ausschließlich der Information und ersetzt keine rechtliche Stellungnahme. Das konkrete System für Inspektionen, Wartungsarbeiten und Revisionen muss anhand der tatsächlichen Betriebsbedingungen, der Herstellerdokumentation, der Einsatzumgebung und der Risikobewertung festgelegt werden.
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