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Photovoltaik

PV-Anlage nach Gewitter oder Hagel: Wann die Kontrolle der Elektroinstallation, des Blitzschutzes und die Prüfung erforderlich ist

Nach jedem Donnergrollen müssen Sie nicht gleich den Prüftechniker rufen — entscheidend ist, ob es zu einem Blitzeinschlag, einer Überspannung, Modulbruch, Wassereintritt oder zum Ausfall von Schutzeinrichtungen kommen konnte. Wir fassen zusammen, woran Sie sich orientieren sollten, was der Techniker an der PV-Anlage und am Blitzschutz wirklich prüfen muss und wann eine außerordentliche Prüfung sinnvoll ist.

Jiří Cach aktualisiert 16. Juli 2026 13 Min. Lesezeit
PV-Anlage nach Gewitter oder Hagel: Wann die Kontrolle der Elektroinstallation, des Blitzschutzes und die Prüfung erforderlich ist

Das Gewitter zieht vorbei, auf dem Dach ist Ruhe, der Wechselrichter leuchtet grün und die Produktion läuft weiter. Das ist jedoch noch kein Beweis dafür, dass die Photovoltaikanlage in Ordnung ist — genauso wenig wie die Annahme gilt, dass nach jedem Donnergrollen ein Prüftechniker anrücken muss. Entscheidend ist etwas anderes: ob das konkrete Ereignis die Anlage so beeinträchtigen konnte, dass sich ihr sicherer Zustand verändert hat.

Der Unterschied zwischen „der Blitz schlug in einen Baum zwei Straßen weiter ein” und „die Ableitung des Blitzschutzes auf dem Dach ist abgerissen” ist grundlegend und führt in beiden Fällen zu einer anderen Vorgehensweise. Wir gehen die Anzeichen durch, bei denen der Betrieb nicht wieder aufgenommen werden sollte, was unmittelbar nach dem Ereignis zu tun ist, wie Sie sich je nach tatsächlichem Geschehen entscheiden und wann es sinnvoll ist, eine Kontrolle und wann eine außerordentliche Prüfung zu beauftragen.

Wann der PV-Betrieb zu unterbrechen ist und Sie nicht selbst wieder einschalten sollten

Das Gewitter allein löst keine außerordentliche Prüfung aus. Entscheidend ist, ob es zu einem Blitzeinschlag, einer Überspannung, mechanischen Schäden an Modulen, Wassereintritt oder zum Ausfall von Schutzeinrichtungen kommen konnte.

Der Betrieb sollte unterbrochen und die Anlage nicht eigenmächtig wieder eingeschaltet werden, wenn Sie mindestens einen der folgenden Zustände feststellen:

  • Brandgeruch, Rauch, Knistern oder ungewöhnliche Erwärmung eines beliebigen Teils der Installation,
  • sichtbar gebrochenes Modul, verformter Rahmen oder lose Konstruktion,
  • beschädigte Kabel, Steckverbinder, Verteiler oder Wechselrichter,
  • Wassereintritt in den elektrischen Teil — Verteiler, Wechselrichter, Kabeldurchführungen,
  • wiederholtes Auslösen von Leistungsschalter, Fehlerstromschutzschalter oder DC-Lasttrennschalter,
  • Meldung eines Isolationsfehlers, Fehlers im Überspannungsschutz oder ungewöhnlicher Spannungen im Wechselrichter,
  • offensichtlicher Blitzeinschlag in das Gebäude oder dessen unmittelbare Umgebung,
  • Beschädigung des Blitzschutzes — abgerissene Ableitung, lose Verbindung, verschobene oder verbogene Fangstange.

Bei gewerblichen Anlagen gilt, dass der Arbeitgeber gemäß § 4 des tschechischen Gesetzes Nr. 309/2006 Slg. sicherzustellen hat, dass Maschinen, Einrichtungen und Werkzeuge hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit für die Tätigkeit, für die sie eingesetzt werden, geeignet und mit Schutzeinrichtungen ausgestattet sind. Der Verdacht auf einen gefährlichen Defekt lässt sich daher nicht durch das Löschen der Fehlermeldung im Wechselrichter beheben — was leider die erste Reaktion ist, auf die wir in der Praxis stoßen.

Was unmittelbar nach dem Ereignis zu tun ist

Zuerst geht es um Personen und den Ort. Steigen Sie nicht auf ein nasses Dach, berühren Sie keine beschädigten Module, Kabel oder Metallkonstruktionen. Bei Rauch, Feuer oder unmittelbarer Gefahr gilt der erste Anruf der Feuerwehr, nicht dem Serviceunternehmen.

Wenn sich die PV-Anlage gemäß der Herstelleranleitung oder dem betrieblichen Notfallverfahren sicher abschalten lässt, führen Sie die vorgeschriebene Abschaltung durch. Improvisieren Sie nicht im Verteiler. Und vor allem: Module erzeugen bei Tageslicht auch nach dem Ausschalten des Wechselrichters und des Hauptschalters eine Gleichspannung — ein abgeschaltetes Gebäude bedeutet kein spannungsfreies Dach.

Danach:

  1. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Verlauf des Ereignisses — wann das Gewitter durchzog, was Sie gehört und gesehen haben, wann die Anlage ausfiel.
  2. Fotografieren Sie Module vom Boden aus, das Dach, Verteiler, Wechselrichter und die Signalisierung der Überspannungsschutzgeräte (Farbfenster der Module).
  3. Speichern Sie die Fehlermeldungen und den Produktionsexport aus dem Monitoring — Daten vom Wechselrichter werden bei manchen Systemen nur begrenzt vorgehalten.
  4. Notieren Sie, welche Sicherungen oder Schutzeinrichtungen ausgelöst haben, einschließlich der Reihenfolge, falls bekannt.
  5. Informieren Sie den Gebäudeverwalter, die für die elektrische Anlage verantwortliche Person und den Versicherer.
  6. Klären Sie vor der Demontage beschädigter Teile, welche Dokumentation die Versicherung verlangt.

Sicherungen und Schutzschalter nicht wiederholt einschalten. Das Auslösen einer Schutzeinrichtung ist eine Information über einen Defekt, keine betriebliche Unannehmlichkeit, die umgangen werden muss.

So entscheiden Sie je nach Geschehen

SituationEmpfohlenes VorgehenWas die Kontrolle umfassen sollte
Direkter oder wahrscheinlicher naher BlitzeinschlagPV-Anlage bis zur Überprüfung nicht betreibenPV-Anlage, Verteiler, Überspannungsschutz, Blitzschutz und Erdung
Gebrochene Module oder verformte Rahmen nach HagelGefahrenbereich absperren, betroffenen Teil abschaltenModule, DC-Verkabelung, Steckverbinder, Konstruktion und Dacheindeckung
Wassereintritt in Wechselrichter oder VerteilerAnlage nicht einschaltenIsolationszustand, Gehäuse, Durchführungen, Klemmen und Ausmaß des Wassereintritts
Isolations-, Lichtbogen- oder Überspannungsfehler im WechselrichterFehler nicht löschen, Fachkraft hinzuziehenDC-Strings, Steckverbinder, Kabel, Schutzgeräte und Wechselrichter
Produktionsrückgang eines StringsDaten vor und nach dem Ereignis vergleichenSpannung und Strom der Strings, Module, Steckverbinder, ggf. Thermografie
Nur Ausfall des Verteilnetzes, ohne weitere AnzeichenZustand des Netzes und Meldungen des Wechselrichters prüfenWeitere Kontrolle gemäß festgestelltem Fehler
Gewitter in der Umgebung, ohne Einwirkung und ohne BetriebsänderungSichtprüfung vom Boden und Kontrolle des MonitoringsFachkundige Kontrolle bei festgestellter Abweichung oder auf Anforderung der Dokumentation

Eine geringe Produktion allein ist kein Beweis für einen Schaden. Das Ergebnis wird durch Bewölkung, Modultemperatur, Verschattung und Leistungsbegrenzung durch den Wechselrichter bei hohen Temperaturen beeinflusst. Verdächtig ist vor allem ein neuer und dauerhafter Unterschied zwischen vergleichbaren Strings oder ein Fehler, der genau zum Zeitpunkt des Ereignisses auftrat.

Was der Techniker an der Photovoltaikanlage prüfen sollte

Die Kontrolle nach einem Gewitter sollte nicht mit einem Blick auf die Kontrollleuchte des Wechselrichters enden. Der Umfang richtet sich nach der Art des Ereignisses und der Konstruktion der Anlage, umfasst aber in der Regel:

  • Module, Rahmen, Befestigungen und Kabelwege,
  • DC-Steckverbinder und Zugentlastung der Kabel,
  • Verteilungen, Lasttrennschalter, Sicherungen und Klemmen,
  • Zustand der Überspannungsschutzgeräte auf DC- und AC-Seite,
  • Durchgängigkeit der Schutzleiter und des Potenzialausgleichs,
  • Isolationswiderstand,
  • Polarität und Spannung der einzelnen Strings,
  • Funktion der Schutz- und Abschalteinrichtungen,
  • Fehlerspeicher und Betriebsdaten des Wechselrichters.

Je nach Befund können Strommessungen der Strings, Isolationsfehlersuche oder eine thermografische Kontrolle folgen. Die Thermokamera ist bei ausreichender Einstrahlung und Belastung sinnvoll — ein Bild kalter Module nach Regen kann eine Zelle, die sich erst bei Produktion überhitzt, möglicherweise nicht offenbaren.

Ein eigenes Kapitel sind die DC-Steckverbinder. Die Bezeichnung „MC4” wird häufig als Gattungsbegriff für die gesamte Kategorie verwendet, aber äußerlich ähnliche Steckverbinder verschiedener Hersteller sind nicht unbedingt zur gegenseitigen Verbindung bestimmt — es handelt sich um Produkte mit eigener Typprüfung, nicht um einen universellen Standard. Aneinandergereihte Kombinationen, fehlerhaftes Crimpen oder lose Verbindungen erhöhen den Übergangswiderstand, und die Verbindung erwärmt sich. Sturmwind und Handhabung bei der Reparatur sind genau die Momente, in denen sich eine lose Verbindung bemerkbar macht.

Was nach Hagel verborgen bleibt

Hagelkörner müssen ein Modul nicht durchschlagen. Sie können Mikrorisse in Zellen, Beschädigungen der Verkapselung, Schäden an der Rückseitenfolie oder Belastungen des Rahmens verursachen. Das Modul produziert dabei weiter, und der Defekt meldet sich erst später — durch Leistungsabfall, Eindringen von Feuchtigkeit oder lokale Überhitzung.

Sichtbare Schäden findet die Sichtprüfung. Verdeckte Mängel können Thermografie, den Vergleich elektrischer Parameter oder gegebenenfalls Elektrolumineszenz-Aufnahmen erfordern. Nicht jede Anlage benötigt nach gewöhnlichem Hagel all diese Methoden — der Techniker sollte erklären, warum er eine bestimmte Prüfung vorschlägt und was deren Ergebnis belegt. Ein Messvorschlag für mehrere zehntausend Kronen „zur Sicherheit” ohne Begründung ist ebenso verdächtig wie die pauschale Aussage „alles in Ordnung”.

Der Elektrotechniker beurteilt zudem keine baulichen Schäden. Eingedrückte Eindeckung, beschädigte Abdichtung, Statik der Tragkonstruktion oder lose Dachelemente sollte ein Dachdecker oder Bausachverständiger begutachten — bei Photovoltaik auf Firmendächern geht es oft um einen größeren Schaden als die Module selbst.

Warum der Blitzschutz gesondert zu prüfen ist

Photovoltaik, Blitzschutz und Überspannungsschutz bilden ein zusammenhängendes System. Ein Einschlag kann die Anlage beschädigen, selbst wenn an den Modulen keine Spur der Entladung zu sehen ist — die Energie gelangt über die Erdung, den Potenzialausgleich oder durch Induktion in Kabelschleifen in die Installation.

Beim Blitzschutz wird insbesondere geprüft:

  • Lage und mechanischer Zustand der Fangeinrichtungen,
  • Unversehrtheit der Ableitungen und Verbindungen,
  • Anschluss an die Erdungsanlage,
  • Veränderungen auf dem Dach und Einhaltung der geplanten Anordnung,
  • Potenzialausgleich und Verhältnis der PV-Konstruktion zur Fangeinrichtung,
  • Zustand der koordinierten Überspannungsschutzgeräte.

Ein Farbindikator des Überspannungsschutzes zeigt ein abgeschaltetes Schutzmodul an, bestätigt aber nicht den Zustand der gesamten Installation. Ebenso beweist eine unbeschädigte Fangstange nicht, dass alle Ableitungen, Verbindungen und Schutzgeräte im Gebäudeinneren in Ordnung sind. Die Planungsgrundsätze und üblichen Fristen erläutern wir im Artikel Blitzschutzprüfung: Wie oft gemäß EN 62305. Nach einem Gewitter ist jedoch eine andere Frage entscheidend — ob das konkrete Ereignis die Fähigkeit des Systems, seine Schutzfunktion zu erfüllen, verändert haben könnte.

Wann reicht eine Kontrolle und wann ist eine außerordentliche Prüfung zu beantragen

Die Kontrolle dient der Feststellung eines Mangels und der Festlegung der Reparatur. Die Prüfung ist eine formelle Beurteilung der Sicherheit der Anlage, die von einem Prüftechniker im entsprechenden Umfang durchgeführt wird und deren Ergebnis ein Prüfbericht ist.

Die tschechische Regierungsverordnung Nr. 190/2022 Slg. regelt Prüfungen elektrischer Anlagen — Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen. Der Begriff „außerordentliche Prüfung” stammt aus der technischen Praxis und den Normen: Er wird für eine Prüfung nach einem außergewöhnlichen Ereignis oder nach einem Eingriff in die Anlage verwendet, also dort, wo sich der sichere Zustand geändert hat oder nicht nachgewiesen werden kann. Es gilt jedoch nicht, dass nach jedem Gewitter eine außerordentliche Prüfung folgt. Wird sie durchgeführt, ist es üblich, im Bericht den Grund ihrer Durchführung und den genau abgegrenzten Umfang anzugeben.

Eine außerordentliche Prüfung ist sinnvoll, insbesondere dann, wenn:

  • ein Blitzeinschlag oder eine umfangreiche Überspannung stattgefunden hat,
  • die Kontrolle einen Schaden mit Einfluss auf die elektrische Sicherheit aufgedeckt hat,
  • eine größere Reparatur oder ein Austausch elektrischer Teile durchgeführt wurde,
  • der sichere Zustand nicht durch eine einfache Servicekontrolle nachgewiesen werden kann,
  • die Betriebsdokumentation, die verantwortliche Person oder der Versicherer dies verlangt.

Darüber, ob eine Prüfung folgen soll und in welchem Umfang, sollte der Prüftechniker anhand des tatsächlichen Eingriffs entscheiden — nicht pauschal nach der Preisliste des Serviceunternehmens. Das Montageunternehmen sollte dabei ein Serviceprotokoll nicht mit einem Prüfbericht verwechseln; es handelt sich um Dokumente mit unterschiedlichem Inhalt und unterschiedlicher Verantwortung. Die wiederkehrenden Fristen und Pflichten rund um Photovoltaikanlagen erläutern wir im Artikel Prüfung von PV-Anlagen: Pflicht, Fristen und Risiken.

Was für die Versicherung vorzubereiten ist

Melden Sie das Ereignis unverzüglich dem Versicherer gemäß den Versicherungsbedingungen des konkreten Vertrages. Dokumentieren Sie noch vor der Reparatur den ursprünglichen Zustand, sofern Sie dadurch keine Personen gefährden und den Schaden nicht vergrößern.

Bereiten Sie vor:

  • Versicherungsscheinnummer und Schadennummer,
  • Fotos und Videos mit Datum,
  • ursprüngliches Projekt und Übergabedokumentation der PV-Anlage,
  • Erstprüfbericht und nachfolgende Prüfberichte,
  • Serviceprotokolle und Wartungsnachweise,
  • Export der Produktions- und Fehlerdaten,
  • Stellungnahme des Technikers zur wahrscheinlichen Ursache,
  • detaillierten Kostenvoranschlag für die Reparatur,
  • Liste der ausgetauschten Teile und deren Seriennummern.

Entsorgen Sie beschädigte Komponenten nicht ohne Absprache mit dem Versicherer — sie können für die Besichtigung und die Beurteilung der Ursache erforderlich sein. Genaueres dazu, wie die Dokumentation in die Schadensregulierung einfließt, beschreiben wir im Artikel Fehlende Prüfungen und die Versicherung.

Eine fehlende Prüfung allein bedeutet keine Ablehnung jedes Schadens, und eine gültige Prüfung garantiert keine Auszahlung. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen, der Deckungsumfang und der Zusammenhang zwischen dem Zustand der Anlage, einer eventuellen Pflichtverletzung und der Entstehung oder dem Ausmaß des Schadens.

Was die Kontrolle kostet und was im Angebot stehen sollte

Der Preis hängt bei kleineren gewerblichen PV-Anlagen hauptsächlich vom Umfang ab: Eine Basisdiagnose nach einem Ereignis bewegt sich orientierungsmäßig im Bereich von einigen tausend Kronen, während eine Prüfung mit vollständiger Messung, Prüfbericht, Blitzschutzkontrolle, Thermografie oder erschwertem Dachzugang höher ausfällt. Eine konkrete Zahl ohne definierten Umfang lässt sich mit nichts vergleichen.

Das Angebot sollte angeben:

  • welche Teile der PV-Anlage und des Blitzschutzes der Techniker prüft,
  • welche Messungen er durchführt,
  • ob Arbeiten auf dem Dach und Anfahrtskosten enthalten sind,
  • ob Sie ein Serviceprotokoll oder einen Prüfbericht erhalten,
  • ob der Preis Thermografie und eine wiederholte Kontrolle nach der Reparatur umfasst,
  • wer die Reparatur der festgestellten Mängel übernimmt.

Eine verdächtig billige „Prüfung” ohne Messungen und ohne klaren Umfang belegt weder den sicheren Betrieb noch die Schadensursache für die Versicherung.

Woran Sie ein brauchbares Ergebnis der Kontrolle erkennen

Der Prüfbericht muss die Anlage identifizieren, den Prüfungsumfang, die verwendeten Unterlagen und Messgeräte angeben. Er muss die durchgeführten Vorgänge, die Messwerte, die festgestellten Mängel und das abschließende Urteil, ob die Anlage aus Sicherheitssicht betriebsfähig ist, enthalten. Bei einer außerordentlichen Prüfung muss auch der Grund für ihre Durchführung angegeben werden.

Der Satz „PV-Anlage geprüft, alles in Ordnung” reicht als Ergebnis nicht aus. Aus dem Dokument muss hervorgehen, ob der Techniker nur den Wechselrichter oder auch den DC-Teil, die Verteilungen, Überspannungsschutzgeräte und den Blitzschutz geprüft hat. Was ein Prüfbericht alles enthalten muss, erläutern wir im Artikel Anforderungen an einen Prüfbericht.

Worauf der Artikel basiert

  • Prüfung von PV-Anlagen – Dienstleistung von SOHE.
  • Prüfung von PV-Anlagen: Pflicht, Fristen und Risiken – wiederkehrende Fristen und Pflichten des Betreibers einer Photovoltaikanlage.
  • Blitzschutzprüfung: Wie oft gemäß EN 62305 – Intervalle und Umfang der Kontrollen des Blitzschutzsystems.
  • Fehlende Prüfungen und die Versicherung – wie die Dokumentation in die Schadensregulierung einfließt.
  • Gesetz Nr. 309/2006 Slg. – Gesetz zur Sicherstellung weiterer Bedingungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; § 4 regelt die Anforderungen an Maschinen, technische Einrichtungen und bei der Arbeit verwendete Werkzeuge.
  • Regierungsverordnung Nr. 190/2022 Slg. – über spezielle elektrische Anlagen und Anforderungen zur Gewährleistung ihrer Sicherheit; regelt Prüfungen spezieller elektrischer Anlagen (Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung). Der Begriff „außerordentliche Prüfung” kommt in der Verordnung nicht vor — er wird in der technischen Praxis und in Normen für eine Prüfung nach einem außergewöhnlichen Ereignis oder nach einem Eingriff in die Anlage verwendet.
  • EN 62305 – Normenreihe für den Blitzschutz (Planung, Ausführung und Prüfung des Blitzschutzsystems).

Der Text dient Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Der konkrete Kontroll- und Prüfmodus der Photovoltaikanlage nach einem Gewitter oder Hagel ist entsprechend dem tatsächlichen Betrieb, der Herstellerdokumentation, der Einsatzumgebung und der Risikobewertung festzulegen.


Sie sind unsicher, ob Ihre PV-Anlage nach dem Gewitter nur eine Sichtprüfung oder eine außerordentliche Prüfung benötigt? Wir sehen uns das Monitoring, die Fehlermeldungen und den Zustand der Installation an und sagen Ihnen direkt, was der Kontrollumfang beinhalten sollte und warum — Prüfungen von PV-Anlagen führen wir inklusive Blitzschutz und Überspannungsschutz durch. Schreiben Sie uns an info@sohe.cz oder senden Sie eine unverbindliche Anfrage und wir vereinbaren einen Termin.

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