Gewerbliche Photovoltaikanlagen werden nach einigen Betriebsjahren häufig erweitert: Auf dem Dach kommen weitere Module hinzu, die Anlage erhält einen Batteriespeicher oder einen Ersatzstrombetrieb für Netzausfälle, oder ein defekter Wechselrichter wird ersetzt. Dabei werden in der Praxis drei unterschiedliche Vorgänge miteinander vermischt, die auf verschiedenen Grundlagen beruhen und sich an unterschiedliche Stellen richten. Die elektrische Sicherheitsprüfung beruht auf der tschechischen Nařízení vlády č. 190/2022 Sb. und dient der Sicherheit. Die Aktualisierung der Dokumentation ist nach derselben Verordnung eine Pflicht des Betreibers. Der Antrag beim Netzbetreiber ist ein vertraglicher Schritt, da sich durch den Umbau die vereinbarten Netzanschlussparameter ändern können.
Als elektrische Anlage zur Erzeugung und Umwandlung elektrischer Energie zählt eine PV-Anlage nach § 3 Abs. 1 Buchst. a) der Nařízení vlády č. 190/2022 Sb. zu den besonders überwachungsbedürftigen elektrischen Anlagen. Für Änderungen gelten daher die Prüfvorschriften dieser Verordnung. Der Betreiber muss die Änderungen nach § 6 Abs. 5 in der Dokumentation festhalten.
Kurzantwort nach Art der Änderung
| Änderung | Prüfung nach NV 190/2022 | Netzbetreiber (ČEZ Distribuce, EG.D) |
|---|---|---|
| Zusätzliche Module, höhere installierte Leistung | Ja — neuer Anlagenteil nach Abschluss der Montage (§ 6 Abs. 2 Buchst. c) | ČEZ: Anschlussantrag. EG.D: Antrag „Změna odběrného místa s výrobnou“ |
| Nachrüstung eines Batteriespeichers | Ja — nach Abschluss der Montage (§ 6 Abs. 2 Buchst. c) | ČEZ: Anschlussantrag. EG.D: erster Batteriespeicher = neuer Netzanschlussvertrag; eine Kapazitätsänderung des vorhandenen Speichers muss lediglich gemeldet werden |
| Änderung der Betriebsweise (Inselbetrieb, Ersatzstrombetrieb) | Ja, wenn sich der Schutz gegen elektrischen Schlag oder gegen Überlast und Kurzschluss ändert (§ 6 Abs. 4); andernfalls Beurteilung durch die Prüfperson | ČEZ: Anschlussantrag. EG.D: beim Netzbetreiber klären |
| Austausch eines defekten Wechselrichters gegen denselben Typ mit gleicher Leistung | Nach einer Reparatur „nach Bedarf“ (§ 6 Abs. 2 Buchst. c), bei Änderung der Schutzmaßnahmen erforderlich (§ 6 Abs. 4) | EG.D: ohne Kontaktaufnahme, sofern die Parameter des Netzanschlussvertrags unverändert bleiben (installierte Leistung, Wechselrichterleistung). ČEZ: vor der Bestellung klären |
| Reparatur nach einem Schaden (Gewitter, Hagel) | Nach Bedarf, sodass die Sicherheit überprüft ist (§ 6 Abs. 2 Buchst. c) | Beim Netzbetreiber klären, wenn sich die Parameter der Erzeugungsanlage ändern |
EG.D definiert die installierte Leistung einer PV-Anlage in seinen häufig gestellten Fragen als Summe der Nennleistungen der Module. Zusätzliche Module verändern diese Leistung somit auch dann, wenn der Wechselrichter unverändert bleibt.
Was ist zu tun, und wer übernimmt es?
Nehmen Sie die geänderte Anlage insbesondere in folgenden Fällen nicht allein auf Grundlage eines Montageprotokolls in Betrieb:
- Neue Strings oder ein Batteriespeicher sind hinzugekommen. Dabei handelt es sich um die Montage eines neuen Teils einer besonders überwachungsbedürftigen Anlage. Nach § 6 Abs. 2 Buchst. c) der Nařízení vlády č. 190/2022 Sb. ist nach Abschluss der Montage und vor der anschließenden Inbetriebnahme eine Prüfung durchzuführen.
- Der Netzbetreiber verlangt einen Prüfbericht. ČEZ Distribuce fordert für die Freigabe des Dauerbetriebs Angaben aus dem Prüfbericht; EG.D verlangt beim Anschluss einer Erzeugungsanlage nach Art. 19.2 seiner Niederspannungs-Anschlussbedingungen einen Bericht über die Erstprüfung oder eine außerordentliche Prüfung.
- Überstromschutzeinrichtungen, Überspannungsschutz oder Erdung ändern sich. Eine Änderung der Parameter des Schutzes gegen Überlast und Kurzschluss, gegen elektrischen Schlag oder gegen atmosphärische Elektrizität erfordert nach § 6 Abs. 4 derselben Verordnung eine Prüfung.
So gehen wir bei SOHE vor:
- Umfang und Termin. Sie beschreiben die Änderung und senden uns die vorhandenen Unterlagen zur ursprünglichen Installation. Preis und Termin bestätigen wir vorab.
- Prüfung vor Ort. Eine qualifizierte Prüfperson kontrolliert und misst den geänderten Teil auf der DC- und AC-Seite sowie dessen Einbindung in die übrige Anlage.
- Prüfbericht. Sie erhalten einen Bericht mit den Angaben nach § 10 der Verordnung, den Sie für die weiteren Schritte mit dem Netzbetreiber verwenden können.
Sie können eine Prüfung Ihrer gewerblichen Photovoltaikanlage beauftragen oder direkt eine unverbindliche Anfrage senden. Den Antrag beim Netzbetreiber stellt der Betreiber der Erzeugungsanlage oder eine von ihm beauftragte Person.
Prüfung: Was die Regierungsverordnung genau vorgibt
Entscheidend ist § 6 Abs. 2 Buchst. c) der Nařízení vlády č. 190/2022 Sb. Eine besonders überwachungsbedürftige elektrische Anlage, deren elektrische oder funktionale Eigenschaften sich durch Montage, Reparatur oder Standortverlegung ändern können, muss vor der anschließenden Inbetriebnahme geprüft werden: nach Abschluss einer Montage immer, nach einer Reparatur oder Standortverlegung nach Bedarf, sodass ihre Sicherheit in jedem Fall überprüft ist.
Die Unterscheidung zwischen Montage und Reparatur ist bei PV-Anlagen wesentlich. Die Erweiterung um ein Modulfeld oder einen Batteriespeicher ist die Montage eines neuen Anlagenteils. Der Austausch eines defekten Wechselrichters gegen ein identisches Gerät ist eher eine Reparatur. Der erforderliche Prüfumfang richtet sich danach, was sich dabei tatsächlich geändert hat.
Die zweite Regel steht in § 6 Abs. 4: Eine Prüfung ist auch bei Änderungen der Parameter des Schutzes gegen Überlast und Kurzschluss, gegen elektrischen Schlag sowie der Eigenschaften des Schutzes gegen atmosphärische und statische Elektrizität erforderlich. Bei der Erweiterung einer PV-Anlage kommt das häufiger vor, als es zunächst scheint:
- Neue Strings erfordern neue Sicherungen oder Trennschalter auf der DC-Seite.
- Ein leistungsstärkerer Wechselrichter oder ein Batteriespeicher verändert die erforderliche Absicherung auf der AC-Seite im Verteiler.
- Überspannungsschutzgeräte (SPD) werden ergänzt oder ausgetauscht.
- Neue Unterkonstruktionen werden in Erdung und Potentialausgleich eingebunden; zudem kann sich der Abstand der Module zur Blitzschutzanlage ändern.
Allerdings erfordert nicht jeder Austausch eines Bauteils eine Prüfung der gesamten PV-Anlage. Ob und in welchem Umfang geprüft werden muss, hängt von der konkreten Änderung ab. Die Erstprüfung kann nach § 10 Abs. 2 der Verordnung abschnittsweise erfolgen. Vor der Aufnahme des Dauerbetriebs der gesamten Anlage wird anschließend ein zusammenfassender Erstprüfbericht erstellt, für den die Teilberichte herangezogen werden können. Das Vorgehen bei einer neuen Anlage erläutert der Artikel Prüfung einer PV-Anlage vor dem ersten Netzparallelbetrieb. Die allgemeinen Grundsätze einer Prüfung nach baulichen Änderungen beschreibt der Beitrag Elektroprüfung nach einem Umbau.
Dokumentation: Änderungen müssen festgehalten werden
Nach § 6 Abs. 5 der Nařízení vlády č. 190/2022 Sb. muss der Betreiber einer besonders überwachungsbedürftigen elektrischen Anlage dafür sorgen, dass Änderungen in der Begleit- oder Betriebsdokumentation erfasst werden. Die Begleitdokumentation muss nach § 6 Abs. 3 Buchst. a) der tatsächlichen Ausführung entsprechen und auch den Austausch einzelner Teile sowie spätere Erweiterungen ermöglichen. Zu ihr gehört eine Beurteilung der äußeren Einflüsse.
In der Praxis bedeutet das: den einpoligen Stromlaufplan, die Komponentenliste mit den Typen von Modulen, Wechselrichtern und Batteriespeicher sowie die Beschreibung der Absicherung und Schutzmaßnahmen aktualisieren und den neuen Prüfbericht zum geänderten Anlagenteil ablegen. Das hilft auch bei späteren Prüfungen: Bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung beurteilt die Prüfperson nach Anhang Nr. 2 Teil B Abschnitt II Buchst. b) auch die seit der letzten Prüfung vorgenommenen Änderungen. Ohne Aufzeichnungen muss sie diese vor Ort nachvollziehen. Was grundsätzlich zur Betriebsdokumentation gehört, fasst der Artikel Betriebsdokumentation elektrischer Anlagen zusammen. Die anschließenden Prüffristen behandelt der Beitrag Wiederkehrende Prüfung von PV-Anlagen nach der Erstprüfung.
Netzbetreiber: Wann ist ein Antrag erforderlich?
ČEZ Distribuce weist auf seiner Seite zum Anschluss von Kleinerzeugungsanlagen und Erzeugungsanlagen bis 100 kW ausdrücklich darauf hin, dass auch in folgenden Fällen ein Anschlussantrag zu stellen ist:
- Sie ändern die installierte Leistung durch geänderte technische Parameter, beispielsweise durch zusätzliche PV-Module.
- Sie ändern die vertraglich reservierte Einspeiseleistung für Überschüsse.
- Sie rüsten Batteriespeicher nach.
- Sie ändern die Betriebsweise der Anlage, beispielsweise durch die Möglichkeit eines Inselbetriebs.
Für die anschließende Freigabe des Dauerbetriebs verlangt ČEZ Distribuce Angaben aus dem Prüfbericht: Name und Registrierungsnummer der Prüfperson sowie Nummer und Datum des Berichts. Als Pflichtanlage ist außerdem das „Instalační dokument výrobního modulu typu A1/A2“ (Installationsdokument des Stromerzeugungsmoduls Typ A1/A2) einschließlich Zertifikat beziehungsweise Prüfprotokoll zum Wechselrichter einzureichen. Auf seiner Seite zu Prüfberichten ergänzt ČEZ Distribuce, dass kein Bericht für das gesamte Gebäude erforderlich ist; die Prüfung des geänderten Teils genügt.
EG.D bietet für solche Fälle den Antrag „Změna odběrného místa s výrobnou (nízké napětí)“ (Änderung eines Niederspannungsanschlusses mit Erzeugungsanlage) an, beispielsweise bei einer Änderung der installierten Leistung. Der Antrag dient zur Änderung des Bemessungsstroms des Hauptleistungsschutzschalters, der installierten Leistung oder der vertraglich reservierten Leistung. Unter anderem sind eine Beschreibung der Erzeugungsanlage und deren Betriebsweise anzugeben. Laut Antragsseite sendet EG.D den Entwurf des Netzanschlussvertrags spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen zu. Die seit dem 1. 1. 2026 geltenden Niederspannungs-Anschlussbedingungen verlangen in Art. 19.2 beim Anschluss von Kleinerzeugungsanlagen und Erzeugungsanlagen einen Bericht über die Erstprüfung oder eine außerordentliche Prüfung gemäß ČSN 33 1500 und Nařízení vlády č. 190/2022 Sb. Nach Art. 19.3 muss der Bericht unter anderem die Parameter der angeschlossenen Erzeugungseinheiten sowie eine Aussage dazu enthalten, ob die Anschlussstelle die Anschlussbedingungen erfüllt.
Bei anderen Netzbetreibern gelten deren eigene Bedingungen; diese wurden für den vorliegenden Artikel nicht geprüft.
Wechselrichtertausch: Was feststeht und was offenbleibt
Belegt ist Folgendes: Bei ČEZ Distribuce muss dem Antrag auf Freigabe des Dauerbetriebs ein Zertifikat beziehungsweise Prüfprotokoll zum Wechselrichter beigefügt werden. Der Netzbetreiber führt außerdem eine Liste zugelassener Wechselrichter. EG.D teilte in einem Artikel vom 1. 11. 2024 mit, dass Antragsteller für den Dauerbetrieb seit dem Jahreswechsel 2024/2025 — der genaue Termin hängt von der Anlagenleistung ab — ein Zertifikat oder einen Prüfbericht über die Konformität des Stromerzeugungsmoduls vorlegen müssen. Der Nachweis muss sich auf den konkreten Wechselrichtertyp einschließlich Firmware beziehen. Der Wechselrichtertyp ist für den Netzbetreiber somit relevant.
Beim Austausch eines defekten Wechselrichters gegen denselben Typ mit gleicher Leistung unterscheiden sich die Netzbetreiber. EG.D formuliert es in seinen häufig gestellten Fragen ausdrücklich: Bei einem Defekt dürfen Geräte der Erzeugungsanlage nur dann ohne Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber ausgetauscht werden, wenn die technischen Parameter des Netzanschlussvertrags unverändert bleiben, also weder die installierte Leistung der Erzeugungsanlage noch die Wechselrichterleistung geändert wird. Ändert sich die Wechselrichterleistung, ist ein neuer Netzanschlussvertrag erforderlich. ČEZ Distribuce beschreibt den Austausch eines defekten Wechselrichters gegen ein identisches Gerät auf den für diesen Artikel ausgewerteten Seiten nicht gesondert. Übertragen Sie das Vorgehen von EG.D deshalb nicht automatisch auf ČEZ. Klären Sie das Verfahren vor der Bestellung des neuen Wechselrichters mit Ihrem Netzbetreiber, insbesondere bei einem anderen Typ, einer anderen Leistung oder einer anderen Firmwareversion. Falls der Austausch infolge eines Schadens nötig wurde, erläutert der Artikel PV-Anlage nach Gewitter oder Hagel die weiteren Schritte.
Welche Unterlagen die Prüfperson benötigt
- den ursprünglichen Erstprüfbericht und die Planungsunterlagen der PV-Anlage,
- eine Beschreibung der Änderung: Was wurde wo und wann ergänzt oder ausgetauscht?
- technische Datenblätter der neuen Module, des Batteriespeichers oder des Wechselrichters,
- einen einpoligen Stromlaufplan, der die tatsächliche Ausführung nach der Änderung wiedergibt,
- die Nummer des Netzanschlussvertrags beziehungsweise des Antrags beim Netzbetreiber,
- das Protokoll zur Bestimmung der äußeren Einflüsse, wenn die Installation auf einen anderen Bereich erweitert wird.
Bei einem Batteriespeicher lohnt sich zusätzlich der Artikel Batteriespeicher für gewerbliche PV-Anlagen, bei Dachanlagen der Beitrag Brandschutz bei PV-Dachanlagen. Welche Kontrollen im laufenden Betrieb zwischen den Prüfungen sinnvoll sind, beschreibt Wartung und Kontrollen von PV-Anlagen zwischen den Prüfungen.
Grundlagen dieses Artikels
- Prüfung von Photovoltaikanlagen – Dienstleistung von SOHE.
- Prüfung einer PV-Anlage vor dem ersten Netzparallelbetrieb – Erstprüfung einer neuen Anlage und Unterlagen für den Netzbetreiber.
- Batteriespeicher für gewerbliche PV-Anlagen – was sich durch die Nachrüstung eines Speichers ändert.
- Betriebsdokumentation elektrischer Anlagen – wo Änderungen festzuhalten sind.
- Nařízení vlády č. 190/2022 Sb. – § 3 (besonders überwachungsbedürftige elektrische Anlagen), § 6 (Prüfungen nach Montage, Reparatur und bei Änderungen der Schutzmaßnahmen, Begleitdokumentation, Dokumentation von Änderungen), § 10 (Prüfbericht, zusammenfassender Bericht bei abschnittsweiser Erstprüfung) und Anhang Nr. 2 (Prüfunterlagen und Prüfinhalte).
- ČEZ Distribuce — Anschluss einer Kleinerzeugungsanlage, Erzeugungsanlage oder eines Speichers bis 100 kW, Freigabe des Dauerbetriebs und Prüfbericht – wann ein Antrag erforderlich ist und welche Nachweise vorzulegen sind.
- EG.D — Änderungen an Erzeugungsanlagen, Antrag auf Änderung eines Niederspannungsanschlusses mit Erzeugungsanlage, Niederspannungs-Anschlussbedingungen ab 1. 1. 2026, häufig gestellte Fragen zu Erzeugungsanlagen und Artikel über Zertifikate für Stromerzeugungsmodule.
- ČSN 33 1500 – Prüfung elektrischer Anlagen (technische Norm, kein Bestandteil der Sbírka zákonů).
Die Grundlagen wurden am 16. 10. 2026 geprüft, die Antworten von EG.D zum Geräteaustausch und zum Batteriespeicher am 3. 11. 2026. Dieser Text dient der Information und ersetzt keine rechtliche Stellungnahme. Welche Prüfung erforderlich ist und wie das Verfahren beim Netzbetreiber abläuft, muss anhand der tatsächlichen Ausführung der Änderung, der Herstellerdokumentation, der Bedingungen des Netzbetreibers und der Risikobeurteilung festgelegt werden.
Erweitern Sie Ihre gewerbliche PV-Anlage, oder haben Sie den Wechselrichter ausgetauscht? Senden Sie uns eine Beschreibung der Änderung und die Unterlagen zur ursprünglichen Installation. Wir klären den Umfang der PV-Anlagenprüfung und bestätigen Preis und Termin vorab. Eine unverbindliche Anfrage oder eine E-Mail an info@sohe.cz genügt.