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Schulungen

Schulung zur elektrischen Sicherheit im Betrieb: Wer ist eine unterwiesene Person (§ 4) und wie weist man die Schulung nach

Den „Elektro-Paragrafen" braucht nicht jeder, der eine Maschine per Knopfdruck startet. Wir zeigen, wen die Unterweisung nach § 4 wirklich betrifft, was die Schulung enthalten muss, wer sie durchführen darf und was in der Niederschrift stehen sollte, damit sie belegt, für welche Arbeit die Beschäftigten vorbereitet wurden.

Miroslav Jaroš aktualisiert 1. August 2026 18 Min. Lesezeit
Schulung zur elektrischen Sicherheit im Betrieb: Wer ist eine unterwiesene Person (§ 4) und wie weist man die Schulung nach

Die Anfrage ist meist knapp: „Wir müssen zwanzig Leute auf den Elektro-Paragrafen schulen lassen.” Was dahintersteckt, zeigt sich erst vor Ort. Unter den zwanzig Namen sind drei Instandhalter, die die Linie vor der Reinigung stilllegen, ein Hausmeister, der den Schaltschrank öffnet, fünfzehn Leute am Computer und die Dame aus der Reinigung. Die ersten vier brauchen eine Unterweisung, die an konkrete Anlagen gebunden ist, für den Rest genügt die übliche Arbeitsschutzunterweisung. Und eine Niederschrift, in der nur „Elektroschulung” steht, weist weder das eine noch das andere nach.

Wir gehen durch, wen die Unterweisung nach § 4 der Regierungsverordnung Nr. 194/2022 Sb. tatsächlich betrifft, was die Schulung enthalten muss, wer sie durchführen darf und wie eine Niederschrift aussieht, die auch nach Jahren noch etwas belegt.

Wen die Unterweisung nach § 4 betrifft

Entscheidend ist nicht die Berufsbezeichnung und auch nicht die Zahl der Leute auf der Gehaltsliste, sondern die tatsächliche Tätigkeit, die konkrete Anlage und die Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Das übliche Bedienen von Anlagen mit Klein- und Niederspannung — das Einschalten einer Maschine über das dafür vorgesehene Bedienelement, Arbeit mit Computer, Drucker oder Wasserkocher — erfordert für sich genommen keine Fachbefähigung nach der Regierungsverordnung. Die Unterweisung nach § 4 wird dort sinnvoll, wo Beschäftigte an elektrischen Anlagen arbeiten, sich in deren Nähe bewegen oder genau abgegrenzte Handgriffe ausführen, bei denen es zu einem Stromunfall kommen kann. Typischerweise geht es um Instandhaltung, Produktionstechniker, Hausverwalter und Personen, die elektrische Betriebsstätten betreten.

Situation im BetriebWas in der Regel zu regeln ist
Beschäftigter nutzt Computer, Drucker oder ein übliches GerätÜbliche Arbeitsschutzunterweisung und Einweisung in die Anleitungen
Lagerist bedient eine Maschine über die vorgesehenen Taster, schließt das Staplerladegerät anMeist übliches Bedienen; nach Anlage und Anleitung zu beurteilen
Reinigungskraft arbeitet am geschlossenen SchaltschrankÖffnungsverbot und Vorgehen bei Störungen festlegen; § 4 muss nicht erforderlich sein
Instandhalter arbeitet nach Anweisung an einer spannungsfreien Anlage oder in deren NäheIn der Regel ist die Unterweisung nach § 4 angebracht
Beschäftigter betritt eine elektrische Betriebsstätte oder bewegt sich an unabgedeckten aktiven TeilenFachliche Beurteilung, Festlegung von Sicherheitsabständen und von Aufsicht oder ständiger Beaufsichtigung
Beschäftigter repariert Leitungsnetze, misst an aktiven Teilen, schließt ortsfeste Anlagen an§ 4 reicht nicht; das ist Arbeit für eine Elektrofachkraft des entsprechenden Umfangs

Die Einstufung muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung, den Herstelleranleitungen und den örtlichen Betriebs- und Sicherheitsvorschriften ergeben — nicht daraus, wie viele Plätze im Schulungstermin übrig geblieben sind. Wie sich eine Gefährdungsbeurteilung an den tatsächlichen Tätigkeiten aufbauen lässt, haben wir im Artikel über die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb beschrieben.

Wer eine unterwiesene Person ist und was sie tun darf

Eine unterwiesene Person ist eine Person, die die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 250/2021 Sb. erfüllt — volle Geschäftsfähigkeit, gesundheitliche Eignung für die ausgeübten Tätigkeiten sowie eine Unterweisung einschließlich Wissensüberprüfung durch eine beauftragte Elektrofachkraft — und die im Umfang der Tätigkeit nach § 4 der Regierungsverordnung Nr. 194/2022 Sb. unterwiesen wurde. Die Unterweisung deckt die Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an elektrischen Anlagen und in deren Nähe ab, ebenso mögliche Gefahrenquellen und -ursachen, den Hinweis auf mögliche Gefährdungen und die Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Stromunfall.

Dabei muss es sich weder um Beschäftigte handeln noch um Personen ohne elektrotechnische Ausbildung. Die Regierungsverordnung nennt in § 4 Abs. 1 ausdrücklich, dass auch eine Elektrofachkraft als unterwiesene Person gilt, deren Nachprüfung ihre Gültigkeit verloren hat — den Grad der Fachbefähigung einer Elektrofachkraft kann sie erst durch das erfolgreiche Ablegen der Prüfung wiedererlangen.

Die Unterweisung ist kein verkürzter Elektrikerkurs. Den Umfang der Tätigkeiten grenzen die Rechts- und sonstigen Vorschriften zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes einschließlich der örtlichen Betriebs- und Sicherheitsvorschriften ab; nach § 4 Abs. 4 der Regierungsverordnung Nr. 194/2022 Sb. übt eine unterwiesene Person insbesondere aus:

  • selbstständiges Bedienen elektrischer Anlagen ohne Spannungsbegrenzung, mit der Einschränkung, dass sie nur die für die Bedienung vorgesehenen Teile berühren darf,
  • Arbeit nach Anweisung an spannungsfreien Anlagen mit Klein- und Niederspannung und in deren Nähe,
  • Arbeit unter Aufsicht an spannungsfreien Hochspannungsanlagen und in deren Nähe,
  • Arbeit unter Aufsicht einer Elektrofachkraft in der Nähe unabgedeckter aktiver Teile unter Niederspannung, und zwar in sicherem Abstand von ihnen oder bis zur Berührung der Isolierabdeckung, die vor zufälliger Berührung eines aktiven Teils schützt,
  • Arbeit unter ständiger Beaufsichtigung durch eine Elektrofachkraft in der Nähe unabgedeckter aktiver Teile unter Hochspannung,
  • Arbeit an elektrischen Anlagen in Sonderfällen — nur dort, wo der Betreiber ein besonderes Arbeitsverfahren erarbeitet und herausgegeben hat, mit dem die unterwiesene Person vorab und wiederholt in festgelegten Fristen vertraut gemacht und für diese Tätigkeit praktisch eingearbeitet wurde; über die Einweisung wird eine Niederschrift erstellt, die die unterwiesene Person zusammen mit der einweisenden Person unterzeichnet.

Zwei Dinge werden in der Praxis am häufigsten vereinfacht. Erstens der Unterschied zwischen Aufsicht und ständiger Beaufsichtigung: Die Regierungsverordnung definiert sie nicht, sie geht von der eingeführten Terminologie für Bedienung und Arbeit an elektrischen Anlagen aus — bei der Aufsicht prüft die Elektrofachkraft den Arbeitsplatz vor Arbeitsbeginn und kontrolliert die Einhaltung der Regeln währenddessen gelegentlich, bei der ständigen Beaufsichtigung ist sie während der gesamten Arbeit dauerhaft am Arbeitsplatz anwesend. Die strengere Beaufsichtigung knüpft die Verordnung gerade an die Nähe unabgedeckter aktiver Teile unter Hochspannung. Zweitens die Sonderfälle: Weder die praktische Einarbeitung noch das bloße Vorhandensein eines Verfahrens genügen. Es muss ein herausgegebenes besonderes Arbeitsverfahren sein, die Einweisung wird in festgelegten Fristen wiederholt und darüber existiert eine eigenständige, von beiden Seiten unterzeichnete Niederschrift — nicht nur eine Zeile in der üblichen Niederschrift über die Unterweisung.

Den Umfang erweitert sich eine unterwiesene Person nicht selbst dadurch, dass sie einen ähnlichen Eingriff schon einmal gesehen hat. Das Öffnen eines anderen Schaltschranks, eine neue Linie oder der Wechsel in einen explosionsgefährdeten Bereich sind Anlass für eine erneute Beurteilung und eine ergänzende Unterweisung. Und als unterwiesene Person kann niemand ausgegeben werden, der lediglich eine allgemeine Anwesenheitsliste unterschrieben hat.

Wo die unterwiesene Person endet und der Elektrotechniker, der leitende Elektrotechniker oder der Prüftechniker beginnt, haben wir in der Übersicht zur Fachbefähigung in der Elektrotechnik beschrieben.

Was eine Schulung zur elektrischen Sicherheit enthalten muss

Inhalt und Umfang der Unterweisung legt der Betrieb nach Tätigkeiten, Anlagen und Gefährdungen fest. Eine einzige Präsentation, die gleichermaßen für Büro, Lager und Produktionshalle herhalten muss, reicht deshalb typischerweise nicht — und man erkennt es daran, dass in der Niederschrift keine einzige Anlage beim Namen genannt wird.

Die Unterweisung sollte sinnvollerweise abdecken:

  • die betroffenen Anlagen und Arbeitsplätze,
  • die zulässigen Handgriffe und ihre genauen Grenzen,
  • die Bedeutung von Abdeckungen, Verriegelungen, Sicherheitszeichen und Schutzbereichen,
  • das Vorgehen bei beschädigter Zuleitung, fehlender Abdeckung, Brandgeruch oder wiederholtem Auslösen von Leitungsschutzschalter oder Fehlerstrom-Schutzschalter,
  • das Verbot, Sicherheitsschalter und Verriegelungen zu umgehen,
  • das sichere Stilllegen der Anlage und das Hinzuziehen einer Elektrofachkraft,
  • Erste Hilfe bei einem Stromunfall,
  • Herstelleranleitungen, Arbeitsverfahren und örtliche Betriebs- und Sicherheitsvorschriften.

Erst konkrete Beispiele machen aus einer Schulung etwas Brauchbares. Bei einer Dach-Photovoltaik gehört zur Grundlage die Erklärung, dass das Abschalten der Wechselstromseite des Wechselrichters die Spannung in den Gleichstromleitungen nicht beseitigt — die Module erzeugen Spannung, solange die Sonne auf sie scheint, und die Strings bewegen sich im Bereich von mehreren hundert Volt. Bei einer Produktionslinie besteht ein Unterschied zwischen dem Not-Halt, der die gefährliche Bewegung stoppt, und dem Trennen und Sichern der Anlage von der Versorgung vor Reinigung oder Instandhaltung; der Not-Aus-Pilzschalter erledigt das für sich genommen nicht. Beim Schaltschrank ist es erwähnenswert, dass nach dem Ausschalten des Hauptschalters die davorliegenden Einspeiseklemmen unter Spannung bleiben können — es hängt von der konkreten Schaltung ab und davon, ob die Anlage auch einspeiseseitig getrennt wurde. Über den spannungsfreien Zustand entscheidet deshalb nicht die Stellung des Hebels, sondern dessen Feststellung und das Arbeitsverfahren für den jeweiligen Schaltschrank. Wer das am eigenen Schaltschrank mit offener Tür hört, merkt es sich anders als von einem Bild in einer Präsentation.

Bestandteil der Unterweisung ist die Wissensüberprüfung. Nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 250/2021 Sb. wird sie mit den Stufen bestanden oder nicht bestanden bewertet, wobei für die Stufe bestanden 80 % richtige Antworten erreicht werden müssen; für die Wissensüberprüfung und die Richtigkeit der ausgestellten Niederschrift haftet die Elektrofachkraft, die sie durchgeführt hat. Eine mündliche Nachprüfung oder eine praktische Vorführung direkt an der Anlage sind eine nützliche Ergänzung, die dem Umfang der Tätigkeiten entspricht, das Ergebnis muss aber nachweisbar nach dieser gesetzlichen Regel ausgewertet und für jeden einzelnen Beschäftigten belegbar sein. Den Rahmen für Bedienung und Arbeit an elektrischen Anlagen gibt die Norm ČSN EN 50110-1 ed. 4 (Betrieb von elektrischen Anlagen — Teil 1: Allgemeine Anforderungen) vor, die seit dem 29. 5. 2026 die frühere ed. 3 vollständig ersetzt hat; auf der Terminologie dieser Normenreihe beruht auch die Gliederung der Tätigkeiten in der Regierungsverordnung.

Die Unterweisung ersetzt dabei nicht den technischen Zustand der Anlagen. Beschäftigte, die wissen, was sie nicht dürfen, arbeiten immer noch mit dem, was der Betrieb ihnen gibt — deshalb geht die Schulung Hand in Hand mit den Prüfungen von Geräten und Werkzeugen und mit den Prüfungen der Elektroinstallation.

Wer die Unterweisung durchführen darf

Unterweisung und Wissensüberprüfung führt eine beauftragte Elektrofachkraft durch — nach der Regierungsverordnung ist das ein Elektrotechniker, ein leitender Elektrotechniker oder ein Prüftechniker. Erfahrung mit allgemeinen Arbeitsschutzunterweisungen genügt für sich genommen nicht, wenn der Schulende keine Elektrofachkraft im entsprechenden Umfang ist.

Fragen Sie bei der Auswahl eines Anbieters deshalb nicht nur nach dem Firmennamen. Klären Sie:

  • wer die Unterweisung tatsächlich durchführt,
  • welche Fachbefähigung diese Person hat und in welchem Umfang,
  • ob sie die Anlagen und das Umfeld kennt, für die sie schulen wird,
  • ob sie vorab Tätigkeitsbeschreibungen, Anleitungen und örtliche Vorschriften durchgeht,
  • wie Arbeitsplatz und zulässige Tätigkeiten in der Niederschrift abgegrenzt werden.

Wenn Sie im Betrieb keine Elektrofachkraft haben, übernehmen wir die Unterweisung samt Wissensüberprüfung und Niederschrift direkt in Ihrem Betrieb.

Wie sich die Unterweisung nachweisen lässt

Über die Unterweisung erstellt die Elektrofachkraft eine Niederschrift. Eine Unterschrift auf einer Anwesenheitsliste mit dem Text „Elektroschulung” belegt nicht, für welche Arbeit und welche Anlage der Beschäftigte vorbereitet war — und genau danach fragt bei einer Kontrolle wie nach einem Unfall die erste Frage.

Die Niederschrift sollte enthalten:

  • die Identifikation des Betriebs und der unterwiesenen Person,
  • Datum und Ort der Unterweisung,
  • den genauen Umfang der Unterweisung,
  • die Bestimmung des Arbeitsplatzes,
  • die festgelegten Anlagen und zulässigen Tätigkeiten,
  • die Liste der herangezogenen Vorschriften, Anleitungen und Arbeitsverfahren,
  • Art und Ergebnis der Wissensüberprüfung (bestanden oder nicht bestanden),
  • die Frist für die Wiederholung von Unterweisung und Wissensüberprüfung, nicht länger als 3 Jahre,
  • die Identifikation der Elektrofachkraft und ihre Fachbefähigung,
  • die Unterschrift der unterwiesenen Person und der Elektrofachkraft.

Die Unterschriften beider Seiten sind keine Formalität — gerade sie verbinden einen konkreten Menschen mit einem konkreten Umfang. Eine elektronische Ablage des Dokuments ist möglich, aber ein bloßer Export aus dem E-Learning oder ein angeklicktes Kästchen erfüllt für sich genommen nicht unbedingt die Anforderung an Unterschrift und nachweisbare Identifikation des Teilnehmers. Ohne ein verlässliches System der elektronischen Signatur ist es meist praktischer, die Niederschrift auf Papier zu unterschreiben und sie sicher zu digitalisieren.

Legen Sie die Nachweise so ab, dass sie sich sowohl nach Beschäftigten als auch nach Arbeitsplätzen finden lassen, und führen Sie sie gemeinsam mit der übrigen Betriebsdokumentation elektrischer Anlagen. Bei einer Kontrolle genügt es nicht zu wissen, dass „irgendwo eine Schulung stattgefunden hat”.

Wie oft die Unterweisung wiederholt wird

Bei unterwiesenen Personen schreibt die Regierungsverordnung Nr. 194/2022 Sb. in § 3 Abs. 4 zusätzlich eine regelmäßige Schulung über die Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in Übereinstimmung mit der internen Vorschrift des Betreibers vor. Hat ein Betrieb keine solche interne Vorschrift erarbeitet, muss die Schulung mindestens einmal jährlich stattfinden.

Bei unterwiesenen Personen laufen zwei Fristen, die regelmäßig verwechselt werden.

Die erste ist der in der Niederschrift genannte Termin für die Wiederholung der Unterweisung. Die Pflicht folgt aus § 19 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 250/2021 Sb.: In der Niederschrift muss eine Frist von nicht mehr als 3 Jahren festgelegt sein, innerhalb derer Unterweisung und Wissensüberprüfung wiederholt werden müssen. Die Frist bestimmt die Elektrofachkraft, die Unterweisung und Überprüfung durchgeführt hat — je nach Gefährdung, Umfang der Tätigkeiten und internen Vorschriften kann sie ohne Weiteres kürzer sein. Es gilt also „spätestens innerhalb der in der Niederschrift festgelegten Frist, höchstens bis zu 3 Jahren”, nicht automatisch drei Jahre für jeden.

Die zweite ist die übliche Schulung über die Rechts- und sonstigen Vorschriften zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes. Nach § 103 des Arbeitsgesetzbuchs legt der Arbeitgeber deren Inhalt, Häufigkeit und die Art der Wissensüberprüfung fest und führt darüber Dokumentation. Die Drei-Jahres-Obergrenze bei der Unterweisung bedeutet also nicht, dass Sie die elektrische Sicherheit mit den Beschäftigten drei Jahre lang nicht ansprechen müssen; ausführlicher gehen wir darauf im Artikel darüber ein, wann die Arbeitsschutzunterweisung für Beschäftigte zu wiederholen ist.

Auf den Termin zu warten hat aber keinen Sinn, wenn sich Arbeitsposition, Technologie, Anlage, Arbeitsplatz oder Arbeitsverfahren ändern. Eine neue Unterweisung ist auch nach einem Unfall, nach einem gefährlichen Ereignis oder nach der Feststellung angebracht, dass das festgelegte Verfahren im Betrieb nicht eingehalten wird.

In Präsenz oder online

Die Online-Form leistet gute Dienste bei der Wiederholung rechtlicher Grundsätze und allgemeiner Gefährdungen. Für die erste Unterweisung nach § 4 reicht ein allgemeiner Kurs ohne Bezug zum Arbeitsplatz in der Regel aber nicht — ihm fehlt genau das, was die Niederschrift nachweiskräftig macht: konkrete Anlagen, konkrete Grenzen.

Für einen kleinen Betrieb hat sich diese Kombination bewährt:

  1. theoretischer Teil,
  2. Begehung des konkreten Arbeitsplatzes,
  3. Vorführung zulässiger und unzulässiger Eingriffe,
  4. Wissensüberprüfung,
  5. Unterschrift der Niederschrift mit genauem Umfang.

Bei ausländischen Beschäftigten muss die Schulung so geführt werden, dass sie sie wirklich verstehen. Ein tschechischer Test, unterschrieben von jemandem, der weder die Fragen noch die Arbeitsanweisungen versteht, ist ein schwacher Nachweis und ein noch schwächerer Schutz.

Was den Preis beeinflusst und was im Angebot zu prüfen ist

Den Preis einer betrieblichen Unterweisung machen zwei verschiedene Dinge aus: die Vorbereitung und die Schulung selbst. Beeinflusst wird er von der Zahl der Beschäftigten, der Anfahrt, der Zahl der Arbeitsplätze, der Komplexität der Technologie und dem Umfang der Dokumentation, die der Schulende vorab durchgeht. Bei Einsätzen im Betrieb wird deshalb häufig ein Festpreis für Vorbereitung und Anfahrt mit einem Preis pro Teilnehmer kombiniert. Wie sich Schulungspreise allgemein zusammensetzen, beschreiben wir im Artikel darüber, was eine Arbeitsschutz- und Brandschutzschulung für den Betrieb kostet.

Prüfen Sie beim Angebotsvergleich, ob der Preis Folgendes umfasst:

  • die Beurteilung der tatsächlichen Tätigkeiten der Beschäftigten,
  • die Anpassung des Lehrplans an Ihren Betrieb,
  • den praktischen Teil am Arbeitsplatz,
  • die Wissensüberprüfung,
  • die Erstellung von Niederschriften mit abgegrenztem Umfang,
  • die Evidenz der weiteren Termine.

Der niedrigste Preis ist keine Ersparnis, wenn das Ergebnis ein allgemeines Zertifikat ohne Arbeitsplatz, ohne Tätigkeitsumfang und ohne Unterschrift einer Elektrofachkraft ist. So ein Papier stellt man zweimal schnell aus und verteidigt es einmal teuer.

Was vor der Bestellung der Schulung vorzubereiten ist

Schicken Sie dem Anbieter die Zahl der Beschäftigten, ihre Arbeitspositionen, eine Liste der Arbeitsplätze und eine kurze Beschreibung der Tätigkeiten. Legen Sie verfügbare Anleitungen, die Gefährdungsbeurteilung, die örtlichen Betriebs- und Sicherheitsvorschriften und ältere Nachweise über Unterweisungen bei.

Geben Sie konkret an, ob die Leute Schalträume betreten, Abdeckungen öffnen, Anlagen vor der Reinigung sichern, Photovoltaik bedienen oder bei Störungen eingreifen. Genau an diesen Sätzen erkennt man, wem eine Einweisung im Rahmen des üblichen Arbeitsschutzes genügt und wer eine Unterweisung nach § 4 braucht — und es spart auf beiden Seiten Geld und Zeit.

Häufige Fragen

Braucht jeder Beschäftigte, der ein Elektrogerät benutzt, den § 4?

Nein. Das übliche Bedienen von Anlagen mit Klein- und Niederspannung erfordert für sich genommen keine Fachbefähigung nach der Regierungsverordnung. Entscheidend sind die tatsächliche Tätigkeit und die Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Kann die Unterweisung ein Beschäftigter unserer Firma durchführen?

Ja, sofern es sich um eine beauftragte Elektrofachkraft mit entsprechendem Umfang der Fachbefähigung handelt, die Unterweisung und Wissensüberprüfung ordnungsgemäß dokumentiert.

Wie lange gilt der Nachweis einer unterwiesenen Person?

Unterweisung und Wissensüberprüfung müssen spätestens innerhalb der in der Niederschrift genannten Frist wiederholt werden. Nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 250/2021 Sb. legt sie die Elektrofachkraft fest, die Unterweisung und Überprüfung durchgeführt hat, und sie darf nicht länger als 3 Jahre sein. Daneben läuft die regelmäßige Schulung über die Arbeitsschutzvorschriften nach der internen Vorschrift des Arbeitgebers.

Genügen ein Online-Kurs und ein automatisch ausgestelltes Zertifikat?

Ein allgemeiner Kurs deckt in der Regel den konkreten Arbeitsplatz, die konkreten Anlagen und die zulässigen Tätigkeiten nicht ab. Die Niederschrift unterschreiben zudem die unterwiesene Person und die Elektrofachkraft, die Unterweisung und Überprüfung durchgeführt hat.

Berechtigt § 4 Beschäftigte zu Reparaturen an der Elektroinstallation?

Nein. Die Unterweisung gilt für die in der Niederschrift und in den örtlichen Regeln abgegrenzten Tätigkeiten. Selbstständige Reparaturen an Leitungsnetzen, Messungen an aktiven Teilen oder das Anschließen ortsfester Anlagen gehören einer Elektrofachkraft des entsprechenden Umfangs.

Worauf der Artikel beruht

  • Schulung zur elektrischen Sicherheit und Unterweisung von Personen – Dienstleistung von SOHE.
  • Fachbefähigung in der Elektrotechnik – wer Elektrofachkraft, Elektrotechniker, leitender Elektrotechniker und Prüftechniker ist und wer was darf.
  • Betriebsdokumentation elektrischer Anlagen – örtliche Betriebs- und Sicherheitsvorschriften, Anleitungen und Nachweise, auf denen die Unterweisung aufbaut.
  • Arbeitsschutzunterweisung für Beschäftigte – wie sich Inhalt und Häufigkeit der üblichen Schulung festlegen lassen, die neben der Unterweisung nach § 4 läuft.
  • Regierungsverordnung Nr. 194/2022 Sb. – Anforderungen an die Fachbefähigung zur Ausübung von Tätigkeiten an elektrischen Anlagen und an die Fachbefähigung in der Elektrotechnik; § 4 grenzt die unterwiesene Person, den Inhalt der Niederschrift und den Umfang ihrer Tätigkeiten ab, einschließlich des Unterschieds zwischen Arbeit unter Aufsicht und Arbeit unter ständiger Beaufsichtigung sowie der Bedingungen für Sonderfälle.
  • Gesetz Nr. 250/2021 Sb. – über die Sicherheit der Arbeit im Zusammenhang mit dem Betrieb vorbehaltener technischer Anlagen; § 19 Abs. 3 legt die Voraussetzungen der unterwiesenen Person, die Bewertung der Wissensüberprüfung mit den Stufen bestanden/nicht bestanden mit der Grenze von 80 % richtiger Antworten und die Wiederholungsfrist von nicht mehr als 3 Jahren fest.
  • Gesetz Nr. 262/2006 Sb. – Arbeitsgesetzbuch; § 103 verpflichtet den Arbeitgeber, Inhalt und Häufigkeit der Schulung über die Arbeitsschutzvorschriften, die Art der Wissensüberprüfung und die Führung der Dokumentation festzulegen.
  • ČSN EN 50110-1 ed. 4 – Betrieb von elektrischen Anlagen; ersetzt seit dem 29. 5. 2026 die ed. 3 vollständig. Die Norm ist nicht frei zugänglich.

Der Text hat informativen Charakter und ersetzt keine Rechtsberatung. Das konkrete Schulungsregime und die Einstufung einzelner Beschäftigter sind nach dem tatsächlichen Betrieb, der Herstellerdokumentation, dem Einsatzumfeld und der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.


Wir übernehmen betriebliche Schulungen zur elektrischen Sicherheit einschließlich der Unterweisung von Personen nach § 4 — mit Begehung des Arbeitsplatzes, Wissensüberprüfung und einer Niederschrift, in der die konkrete Anlage und der Umfang der zulässigen Tätigkeiten genannt sind. Für ein Angebot genügen die Zahl der Personen, der Schulungsort und das, was die Leute mit den Anlagen tatsächlich tun. Schreiben Sie uns über die unverbindliche Anfrage oder an info@sohe.cz.

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