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Brandschutz

Brandschutzschulung für Mitarbeiter: Wer sie benötigt, wie oft und was sie beinhalten muss

Die Brandschutzschulung ist nicht dasselbe wie die Arbeitssicherheitsschulung – sie hat eigene Fristen, Inhalte und Dokumentationen und richtet sich nach der Kategorie der ausgeübten Tätigkeit. Wir fassen zusammen, wer und wie oft Mitarbeiter und Führungskräfte schult, was zur Fachausbildung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwachen gehört und wie Themenplan und Anwesenheitslisten aussehen müssen, damit sie bei einer Kontrolle bestehen.

Jiří Cach aktualisiert 25. Juli 2026 12 Min. Lesezeit
Brandschutzschulung für Mitarbeiter: Wer sie benötigt, wie oft und was sie beinhalten muss

An die Brandschutzschulung denken viele Unternehmen erst, wenn sich eine Feuerwehrkontrolle ankündigt oder wenn nach einem kleineren Brand der Schadensregulierer der Versicherung anruft. In beiden Fällen wird früher oder später dieselbe Frage gestellt: Wann haben Sie Ihre Mitarbeiter zuletzt im Brandschutz geschult und womit können Sie das belegen? Die Antwort „Wir haben doch eine Arbeitssicherheitsschulung” hält in diesem Moment nicht stand – die Brandschutzschulung ist ein eigenständiger Vorgang mit eigenen Inhalten, eigenen Fristen und eigener Dokumentation.

Wir gehen durch, wen die Schulung betrifft und warum die Kategorie der ausgeübten Tätigkeit entscheidend ist, worin sich die Schulung der Mitarbeiter, die Schulung der Führungskräfte und die Fachausbildung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwachen unterscheiden, was in die Schulung gehört und wie man den Themenplan und die Anwesenheitslisten so führt, dass sie auch nach Jahren noch verlässlich sind.

Warum alles mit der Kategorie der ausgeübten Tätigkeit beginnt

Die Brandschutzvorschriften unterteilen die ausgeübten Tätigkeiten nach dem Grad der Brandgefahr in drei Kategorien: ohne erhöhte Brandgefahr, mit erhöhter Brandgefahr und mit hoher Brandgefahr. Die Pflicht zur regelmäßigen Brandschutzschulung ist an die beiden höheren Kategorien gebunden – ebenso wie die Pflicht, Brandschutzwachen einzurichten und deren Fachausbildung sicherzustellen. Wie die Einstufung in eine Kategorie erfolgt und welche Dokumentation damit verbunden ist, erläutern wir ausführlich im Artikel über Brandschutz im Unternehmen.

Für die Schulung ergibt sich daraus eine einfache Reihenfolge:

  • Ohne erhöhte Brandgefahr – typischerweise kleinere Verwaltungen oder kleinere Dienstleistungen. Eine regelmäßige Brandschutzschulung schreiben die Vorschriften hier nicht vor; grundlegende Brandschutzthemen (Fluchtwege, Feuerlöscher, Brandmeldung) gehören jedoch zur Arbeitssicherheitsschulung, die jeden Arbeitgeber betrifft.
  • Mit erhöhter Brandgefahr – hierunter fällt ein Großteil der Produktionsbetriebe, Lager und größeren Betriebsstätten. Hier entsteht die Pflicht zur regelmäßigen Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften sowie in der Regel auch zur Fachausbildung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwachen.
  • Mit hoher Brandgefahr – die strengste Regelung; Schulung und Fachausbildung werden hier in der Praxis von einer fachkundigen Person sichergestellt.

Praktische Konsequenz: Bevor Sie klären, wie oft geschult werden muss, benötigen Sie eine nachweisbare Einstufung der ausgeübten Tätigkeiten. Ohne diese spekulieren Sie nur über den Umfang der Schulung – und eine Kontrolle beginnt in der Praxis genau mit der Frage, in welche Kategorie Sie fallen und auf welcher Grundlage.

Drei verschiedene Vorgänge, drei verschiedene Fristen

Die Brandschutzvorschriften arbeiten nicht mit einer einzigen universellen „Brandschutzschulung”, sondern mit mehreren eigenständigen Vorgängen. Jeder hat seinen eigenen Adressaten, seinen eigenen Inhalt und seine eigene späteste Wiederholungsfrist:

VorgangWen betrifft esErstmaligWiederholung
Schulung der MitarbeiterMitarbeiter bei Tätigkeiten mit erhöhter und hoher Brandgefahrbei Arbeitsantrittmindestens einmal alle 2 Jahre
Schulung der FührungskräfteFührungskräfte auf allen Führungsebenenbei Amtsantrittmindestens einmal alle 3 Jahre
Fachausbildung der BrandschutzbeauftragtenPersonen, die vorbeugende Brandschutzkontrollen durchführenvor Aufnahme der Tätigkeitmindestens einmal jährlich
Fachausbildung der BrandschutzwachenMitglieder der Brandschutzwachenvor Aufnahme der Tätigkeitmindestens einmal jährlich

Die angegebenen Fristen sind die spätesten und ergeben sich aus den Brandschutzvorschriften; Paragrafenverweise finden Sie im verlinkten Artikel über Brandschutz im Unternehmen. Die interne Brandschutzdokumentation kann häufigere Wiederholungen festlegen – typischerweise dort, wo hohe Fluktuation, Schichtbetrieb oder risikoreichere Technologien vorliegen. Neben der regelmäßigen Wiederholung wird die Mitarbeiterschulung auch bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsposition durchgeführt, wenn sich dadurch die Brandgefahr ändert, mit der der Mitarbeiter in Kontakt kommt – die Versetzung einer Buchhalterin aus dem Büro in die Ausgabe eines Lagers für brennbare Stoffe ist aus brandschutztechnischer Sicht eine neue Situation, auch wenn der Arbeitsvertrag derselbe geblieben ist.

Auf den ersten Blick mag es eigenartig erscheinen, dass Führungskräfte ein längeres Intervall haben als einfache Mitarbeiter, obwohl ihre Schulung inhaltlich umfangreicher ist. Die Logik dahinter ist, dass Führungskräfte durchgehend für die Organisation des Brandschutzes in ihrem Bereich verantwortlich sind – umso wichtiger ist es, dass ihre Schulung nicht nur eine Unterschrift auf derselben Liste wie bei den Untergebenen ist.

Und wer wird bei der Planung oft vergessen:

  • Aushilfen und geringfügig Beschäftigte – sie arbeiten am selben Arbeitsplatz und mit derselben Brandgefahr wie Stammmitarbeiter,
  • Leiharbeitnehmer – werden am Arbeitsplatz des Entleihers in der Praxis in dessen Schulungssystem einbezogen,
  • externe Personen, die im Betrieb eine Tätigkeit ausüben – Servicetechniker, Reinigungspersonal, langfristig anwesende Lieferanten; bei Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefahr wird in der Praxis auch deren Bekanntmachung mit den Risiken erwartet,
  • Personen, die den Brandschutz außerhalb der Arbeitszeit sicherstellen – Wachdienst, Pförtner, Nachtschicht; diese müssen wissen, was in einem Gebäude zu tun ist, in dem sich zu diesem Zeitpunkt sonst niemand aufhält.

Schulung der Mitarbeiter vs. Führungskräfte: gleiches Thema, andere Tiefe

Der einfache Mitarbeiter muss wissen, was zu tun ist, wenn er einen Brand bemerkt: wie man Alarm auslöst, wo es hinausgeht, wo sich der nächstgelegene Feuerlöscher befindet und wofür man ihn nicht verwenden darf. Die Führungskraft benötigt zusätzlich eine zweite Ebene – wie der Brandschutz im anvertrauten Bereich zu organisieren ist:

  • was sich aus der Brandschutzdokumentation für seinen Arbeitsplatz ergibt (Brandschutzordnung, Brandalarmplan, Evakuierungsplan),
  • wie der Zustand des Bereichs laufend zu kontrollieren ist: freie Fluchtwege, zugängliche Feuerlöscher und Energieabsperrungen, Einhaltung des Rauchverbots und der Regeln für Arbeiten mit offenem Feuer,
  • wie bei einem Brandausbruch vorzugehen ist: Evakuierung der Untergebenen, Meldung, Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, Aufzeichnung des Ereignisses,
  • was mit festgestellten Mängeln zu tun ist und wo sie zu dokumentieren sind.

In der Praxis ist es daher ein Fehler, Führungskräfte gemeinsam mit den einfachen Mitarbeitern nach demselben Lehrplan „zu schulen”. Bei einer Kontrolle oder nach einem tatsächlichen Ereignis wird der Unterschied schnell deutlich: Eine Führungskraft, die die eigenen Brandalarmpläne nicht kennt, ist eine Schwachstelle für das Unternehmen, unabhängig von der Unterschrift auf der Anwesenheitsliste.

Fachausbildung: Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwachen

Die dritte Art von Vorgang ist keine Schulung im üblichen Sinne mehr, sondern die Vorbereitung von Personen, die eine konkrete Rolle im Brandschutz innehaben.

Der Brandschutzbeauftragte führt vorbeugende Brandschutzkontrollen des Betriebs durch und dokumentiert deren Ergebnisse, in der Regel im Brandschutzbuch. Seine Fachausbildung zielt daher darauf ab, was er bei der Kontrolle erkennen können muss: Paletten auf dem Fluchtweg gestapelt, zugestellter Hydrant, Verlängerungskabel unter dem Teppich, abgelaufene Fristen für die Prüfung von Feuerlöschern.

Die Brandschutzwache wird in Räumlichkeiten eingerichtet, in denen Tätigkeiten mit erhöhter oder hoher Brandgefahr ausgeübt werden – in der Regel dort, wo in dem betreffenden Raum mindestens drei Mitarbeiter arbeiten. Aufgabe der Brandschutzwache ist es, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften zu überwachen und im Brandfall die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen: bei der Evakuierung zu helfen, Hilfe zu rufen und einen ersten Löschversuch zu unternehmen, sofern dies sicher möglich ist.

Die Fachausbildung für beide Rollen wird mindestens einmal jährlich wiederholt und sollte neben der Theorie auch einen praktischen Teil umfassen – die Mitglieder der Brandschutzwache müssen ihren Standort, die ihnen anvertrauten Mittel und ihre Aufgaben in der konkreten Halle kennen, nicht nur eine allgemeine Präsentation. Es lohnt sich, die Namensliste der Brandschutzwachenmitglieder aktuell zu halten: Wenn aus einem Dreischichtbetrieb zwei Personen ausscheiden, kann die Brandschutzwache nur noch auf dem Papier existieren, und das wird im ungünstigsten Moment festgestellt.

Was die Schulung beinhalten muss

Der Lehrplan der Brandschutzschulung leitet sich aus der Brandschutzdokumentation und dem tatsächlichen Betrieb ab. In der Praxis deckt er insbesondere Folgendes ab:

  1. Organisation und Sicherstellung des Brandschutzes im Unternehmen und Pflichten, die sich aus den Brandschutzvorschriften ergeben,
  2. Brandgefahren der konkret ausgeübten Tätigkeiten – was bei Ihnen wirklich brennt: brennbare Flüssigkeiten, Staub, Ladestationen, Schweißen,
  3. Bekanntmachung mit der Dokumentation: Brandschutzordnung des Arbeitsplatzes, Brandalarmplan, Brandevakuierungsplan,
  4. Standorte und Verwendung von Feuerlöschern und anderen Sachmitteln – an die Schulung schließen sich direkt die jährlichen Prüfungen von Feuerlöschern und deren Dokumentation an,
  5. Art und Weise der Auslösung eines Brandalarms und der Herbeirufung von Hilfe, einschließlich der Brandmeldestelle, falls eingerichtet,
  6. Fluchtwege, Ausgänge und Sammelplatz nach der Evakuierung,
  7. Besonderheiten des Arbeitsplatzes: Schweißen und andere Arbeiten mit offenem Feuer, Laderäume für Flurförderzeuge und E-Bikes, Lager für brennbare Stoffe, Lithium-Batterien.

Die häufigste Schwachstelle von Schulungen ist nicht ein fehlender Punkt im Lehrplan, sondern die Allgemeinheit. Eine aus dem Internet heruntergeladene Präsentation, die weder Ihre Brandalarmpläne noch die Standorte der Feuerlöscher kennt, hat formal „stattgefunden” – hilft aber bei einem Brand oder einer Kontrolle niemandem. Eine gute Schulung arbeitet mit dem Grundriss Ihrer Räumlichkeiten, mit Ihren Richtlinien und mit den Risiken Ihrer Technologien und beinhaltet idealerweise das Abgehen des Fluchtwegs und eine Live-Demonstration eines Feuerlöschers.

Dokumentation: Themenplan und Anwesenheitsliste

Bei der Brandschutzschulung werden in der Praxis zwei Dinge dokumentiert: wonach geschult wurde und wer die Schulung durchlaufen hat.

Der Themenplan und Zeitplan beschreibt den Lehrplan der einzelnen Schulungsarten und Fachausbildungen sowie die Zeit, die den einzelnen Themen gewidmet wird. Er wird für die Schulung von Mitarbeitern, Führungskräften sowie für die Fachausbildung separat erstellt – genau hier zeigt sich, ob das Unternehmen die drei verschiedenen Vorgänge wirklich unterscheidet oder ein einziges Dokument für alles hat.

Der Schulungsnachweis (Anwesenheitsliste) muss es ermöglichen, eine konkrete Person mit einer konkreten Schulung zu verknüpfen. Ein brauchbarer Nachweis enthält:

  • Datum und Ort der Durchführung,
  • Art des Vorgangs (Schulung der Mitarbeiter / Führungskräfte / Fachausbildung),
  • Lehrplan oder Verweis auf den Themenplan und die Dauer,
  • Name, Qualifikation und Unterschrift des Schulungsleiters,
  • Namensliste der Teilnehmer mit eigenhändigen Unterschriften,
  • Art der Wissensüberprüfung, falls durchgeführt,
  • Termin der nächsten Schulung.

Häufige Fehler aus der Praxis: eine einzige Liste „Arbeitssicherheit + Brandschutz” ohne Unterscheidung von Inhalt und Zeitaufwand; Führungskräfte, die auf der Liste der einfachen Mitarbeiter unterschrieben haben; eine Liste ohne Datum oder ohne Unterschrift des Schulungsleiters; ein neuer Mitarbeiter, der ein halbes Jahr auf einen „Sammeltermin” wartet, aber vom ersten Tag an im Betrieb arbeitet. Die Dokumentation kann auch elektronisch geführt werden – entscheidend ist, dass daraus nachgewiesen werden kann, wer, wann, was und in welchem Umfang absolviert hat.

Es lohnt sich, die Termine genauso im Auge zu behalten wie Wartungsintervalle: Eine einfache Tabelle mit der Art des Vorgangs, dem Datum der letzten Durchführung und dem spätesten nächsten Termin nimmt nur wenige Zeilen ein und erspart Diskussionen darüber, ob die zweijährige Frist im Schichtbetrieb nicht zufällig schon letztes Jahr abgelaufen ist.

Wer schulen darf – und wer das Ganze für Sie sicherstellt

Wer die einzelnen Vorgänge durchführen darf, richtet sich nach den Brandschutzvorschriften nach der Kategorie der Tätigkeit und der Art des Vorgangs. Vereinfacht gesagt: Je höher die Kategorie und je fachlicher der Vorgang, desto qualifizierter muss die Person sein. Bei der Schulung von Führungskräften und der Fachausbildung wird mit einer fachkundigen Person oder einem Brandschutztechniker gerechnet; einfache Mitarbeiter können nach eigener Schulung in der Regel auch von ihrer Führungskraft geschult werden. Die genaue Festlegung für Ihren Betrieb gehört zu den Dingen, die gemeinsam mit der Einstufung der Tätigkeiten bestimmt werden.

Kleine und mittlere Unternehmen stellen dies in der Regel nicht aus eigener Kraft zusammen. Ein externer Dienstleister für Brandschutz stuft die ausgeübten Tätigkeiten ein, bereitet Themenpläne vor, führt Schulungen und Fachausbildungen durch, stellt die Nachweise aus und überwacht die Termine – und steht bei einer Kontrolle an Ihrer Seite, nicht gegen Sie.

Mit der Arbeitssicherheitsschulung wird die Brandschutzschulung üblicherweise zu einem Termin zusammengelegt – die Lehrpläne überschneiden sich bei Evakuierung und Erster Hilfe. Wie der Arbeitssicherheitsteil einzurichten ist, beschreiben wir im Artikel über Arbeitssicherheitsschulung für Mitarbeiter. Voraussetzung für einen kombinierten Termin ist, dass beide Teile einen eigenen Block im Lehrplan mit eigener Zeitdauer haben und dass aus der Dokumentation jeder Teil einzeln nachgewiesen werden kann – eine einzige universelle Liste mit der Überschrift „Schulung” belegt keines von beidem.

Worauf der Artikel basiert

Der Text dient Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Der konkrete Umfang, die Fristen und die Lehrpläne der Schulung müssen entsprechend dem tatsächlichen Betrieb, der Einstufung der ausgeübten Tätigkeiten und der Brandschutzdokumentation festgelegt werden.


Sie wissen nicht, in welche Kategorie Sie fallen, wer bei Ihnen die Brandschutzwache bilden muss und wann für wen welche Frist abläuft? Wir richten die Brandschutzschulung von der Einstufung über Themenpläne bis hin zu Anwesenheitslisten für Sie ein. Schreiben Sie uns eine unverbindliche Anfrage oder an info@sohe.de und wir besprechen den Umfang entsprechend Ihrem Betrieb.

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