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Elektrorevisionen

Elektrorevision an der Maschine oder nur Kontrolle? Entscheidend ist § 3 odst. 2 písm. d) NV 190/2022 Sb.

Ein Anbieter sagt, die Maschine gehöre nicht zur Elektrorevision. Ein anderer bietet die „Elektrorevision an Maschinen“ separat an. Der Unterschied ist keine Ansichtssache, sondern steht in einem oft überlesenen Satz der Verordnung.

Miroslav Jaroš aktualisiert 22. September 2026 16 Min. Lesezeit
Elektrorevision an der Maschine oder nur Kontrolle? Entscheidend ist § 3 odst. 2 písm. d) NV 190/2022 Sb.

In einer Produktionshalle steht ein Bearbeitungszentrum. Der Revisionstechniker kommt zur regelmäßigen Revision, prüft Verteiler, Leitungen und Steckdosenstromkreise, stellt den Bericht aus – und hält vor der Maschine inne. Ein Anbieter sagt, die Maschine gehöre nicht zur Elektrorevision. Ein anderer nimmt sie als separate Position „Elektrorevision an Maschinen“ in sein Angebot auf. Dabei sprechen beide von derselben Maschine.

Der Unterschied ist keine Ansichtssache. Er steckt in einem Satz, den in der Praxis kaum jemand bis zum Ende liest: § 3 odst. 2 písm. d) nařízení vlády č. 190/2022 Sb. Die elektrische Ausrüstung einer Maschine, die nach dem Gesetz über technische Anforderungen an Produkte als Produkt gilt, ist keine vorbehaltene elektrische Anlage. Die Zuleitung, der Verteiler und der Steckdosenstromkreis, über die die Maschine versorgt wird, bleiben es jedoch.

Bei einer einzigen Maschine treffen somit zwei unterschiedliche Regelungen mit zwei unterschiedlichen Nachweisen aufeinander. Wir zeigen, wo die Vorschrift diese Grenze zieht, was daraus für die einzelnen Teile der Maschine folgt, welche Unterlagen jeweils vorliegen müssen und woran es in der Praxis am häufigsten scheitert.

Zwei Sätze, aus denen sich die gesamte Abgrenzung ergibt

Die Aufzählung der vorbehaltenen elektrischen Anlagen beginnt in § 3 odst. 1 písm. a) nařízení vlády č. 190/2022 Sb. Danach gehören dazu Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Übertragung, Verteilung und Nutzung elektrischer Energie sowie elektrische Installationen von Gebäuden und Technologien. Das ist der Teil, den ein Unternehmen in seiner Halle hat: Transformation und Verteilung, Kabeltrassen, Verteiler, Abgänge und Steckdosenstromkreise.

Der zweite Absatz desselben Paragrafen nimmt bestimmte Dinge ausdrücklich aus dem Kreis der vorbehaltenen Anlagen aus. Unter písm. d) heißt es, dass die elektrische Ausrüstung einer Maschine, die nach einer anderen Rechtsvorschrift als Produkt gilt, keine vorbehaltene elektrische Anlage ist. Die Fußnote an dieser Stelle verweist auf zákon č. 22/1997 Sb., o technických požadavcích na výrobky.

Anders gesagt: Eine Maschine, die als Produkt in Verkehr gebracht wurde, umfasst ihre elektrische Ausrüstung als Bestandteil dieses Produkts. Sie wird nicht erneut als vorbehaltene elektrische Anlage des Betreibers beurteilt. Damit fällt sie jedoch nicht aus der Überwachung heraus – für sie gelten lediglich eine andere Vorschrift, eine andere Dokumentation und eine andere Art von Aufzeichnung.

Derselbe Absatz enthält zwei weitere Ausnahmen, die bei Maschinenparks besonders häufig verwechselt werden. Nach písm. a) sind handgeführte elektromechanische Werkzeuge, elektronische Geräte und elektrische Verbrauchsmittel bis einschließlich 400 V keine vorbehaltenen Anlagen, sofern sie nicht für einen festen Netzanschluss bestimmt sind. Nach písm. b) gilt dies auch für Verlängerungsleitungen und abnehmbare Anschlussleitungen.

Was daraus für die einzelnen Teile der Maschine folgt

Teil des BetriebsVorbehaltene elektrische Anlage?RechtsgrundlageWelche Regelung gilt und welcher Nachweis bleibt
Verteiler, Kabeltrasse, Trennschalter und Steckdosenstromkreis, über die die Maschine versorgt wirdJa§ 3 odst. 1 písm. a) NV č. 190/2022 Sb.Revision der vorbehaltenen elektrischen Anlage, Fristen nach příloha č. 4 k NV č. 190/2022 Sb.; das Ergebnis ist ein Revisionsbericht
Elektrische Ausrüstung einer Maschine, die nach zák. č. 22/1997 Sb. als Produkt giltNein§ 3 odst. 2 písm. d) NV č. 190/2022 Sb.Regelung nach NV č. 378/2001 Sb.: Kontrolle vor der Inbetriebnahme nach der Begleitdokumentation des Herstellers (§ 4 odst. 1) und anschließende Kontrolle (§ 4 odst. 2); das Ergebnis ist eine Aufzeichnung in der Betriebsdokumentation
Handgeführte elektromechanische Werkzeuge, elektronische Geräte und elektrische Verbrauchsmittel bis einschließlich 400 V, sofern sie nicht für einen festen Netzanschluss bestimmt sindNein§ 3 odst. 2 písm. a) NV č. 190/2022 Sb.Außerhalb der Regelung für vorbehaltene Anlagen; als Geräte und Werkzeuge unterliegen sie weiterhin NV č. 378/2001 Sb.
Verlängerungsleitungen und abnehmbare AnschlussleitungenNein§ 3 odst. 2 písm. b) NV č. 190/2022 Sb.Ebenso – aus der Aufzählung der vorbehaltenen Anlagen ausgenommen, nicht jedoch aus der betrieblichen Betreuung

Wo die Grenze zwischen der ersten und der zweiten Tabellenzeile physisch verläuft, bestimmen das Projekt und die Dokumentation der konkreten Installation, nicht eine allgemeine Regel. Entscheidend ist, diese Grenze vor dem Eintreffen des Technikers festzulegen. Andernfalls wird entweder etwas doppelt gemessen oder – was schlimmer ist – überhaupt nicht. Die Besonderheiten der Revision aufseiten der Halle erläutern wir im Artikel über die Elektrorevision in einer Industriehalle.

Was die Maschine anstelle der Revision einer vorbehaltenen Anlage benötigt

Hier tritt häufig ein zweiter, spiegelbildlicher Irrtum auf: „Die Maschine ist ein Produkt, also müssen wir uns um ihre Elektrik nicht kümmern.“ NV č. 378/2001 Sb. sagt etwas anderes.

Nach § 4 odst. 1 wird die Kontrolle der Betriebssicherheit einer Anlage vor ihrer Inbetriebnahme anhand der Begleitdokumentation des Herstellers durchgeführt. Ist der Hersteller unbekannt oder liegt die Begleitdokumentation nicht vor, legt der Arbeitgeber den Umfang der Kontrolle in einer örtlichen Betriebssicherheitsvorschrift fest. Die Reihenfolge ist damit klar: zuerst die Anleitung und erst bei ihrem Fehlen eine eigene betriebliche Vorschrift.

Nach § 4 odst. 2 muss die Anlage über eine Betriebsdokumentation verfügen. Eine anschließende Kontrolle muss mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten in dem Umfang durchgeführt werden, den die örtliche Betriebssicherheitsvorschrift festlegt – sofern eine besondere Rechtsvorschrift, die Begleitdokumentation oder normative Werte Umfang und Häufigkeit nicht anders bestimmen. Nach § 4 odst. 3 wird die Betriebsdokumentation während der gesamten Betriebsdauer der Anlage aufbewahrt.

Der wichtigste Satz für die elektrische Seite der Maschine steht jedoch in den Begriffsbestimmungen. Nach § 2 písm. e) enthält die Begleitdokumentation die Anweisungen des Herstellers für Montage, Handhabung, Reparaturen, Wartung sowie für Erstkontrollen und nachfolgende regelmäßige Kontrollen und Revisionen der Anlage. Das Wort „Revision“ kann also auch bei einer Maschine auftauchen. Seine Grundlage ist dann jedoch nicht die Vorschrift über vorbehaltene elektrische Anlagen, sondern die Anleitung desjenigen, der die Maschine gebaut hat. Wenn der Hersteller Umfang und Häufigkeit der Kontrolle der elektrischen Ausrüstung vorgibt, gilt diese Vorgabe: § 4 odst. 2 räumt ihr ausdrücklich Vorrang ein.

Der daraus folgende praktische Ablauf ist unspektakulär, funktioniert aber: die Anleitung finden, daraus die Anforderungen des Herstellers an die Elektrik und die vorgesehenen Intervalle entnehmen und den Rest durch eine örtliche Vorschrift ergänzen.

Die gesamte Regelung der nachfolgenden Kontrollen nach NV č. 378/2001 Sb. – Frist, Umfang, örtliche Betriebssicherheitsvorschrift und die Punkte, die die Arbeitsinspektion bei Maschinen prüft – haben wir im Artikel NV 378/2001 Sb.: Maschinenkontrolle mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten gesondert erläutert. Dieser Text konzentriert sich auf die elektrische Seite und die Grenze zwischen Produkt und vorbehaltener Anlage.

Warum die Ausnahme kein Ausweg aus beiden Regelungen ist

Nařízení vlády č. 378/2001 Sb. gilt nach § 1, sofern die Anforderungen an den sicheren Betrieb und die Verwendung von Anlagen nicht durch eine besondere Rechtsvorschrift anders geregelt werden. Diese Einschränkung verstehen Unternehmen gelegentlich als Tür, durch die sie der Kontrolle im Zwölfmonatsintervall entgehen können: Die Maschine habe schließlich eine elektrische Ausrüstung, und dafür gebe es die Revision.

Bei der elektrischen Ausrüstung einer Maschine, für die die Ausnahme nach § 3 odst. 2 písm. d) gilt, funktioniert das jedoch nicht. Die Regelung für vorbehaltene elektrische Anlagen findet auf sie keine Anwendung – und damit gibt es nichts, was die Anforderungen aus NV č. 378/2001 Sb. ersetzen würde. Eine Ausnahme von einer Vorschrift bedeutet keine Ausnahme von allen Vorschriften.

Die andere Seite derselben Medaille: Die Revision der Zuleitung und des Verteilers ersetzt nicht die Kontrolle der Maschine, und die Kontrolle der Maschine ersetzt nicht die Revision der Zuleitung. Es handelt sich um zwei Nachweise für zwei unterschiedliche Sachverhalte.

Bei der Erstellung einer eigenen Vorschrift sollte außerdem ein weiterer Satz berücksichtigt werden. Nach § 2 písm. a) NV č. 378/2001 Sb. umfasst die Verwendung einer Anlage während ihrer gesamten Betriebsdauer auch Reparatur, Einstellung, Handhabung, Änderung, Wartung und Reinigung. Die Sicherheitsregelung endet daher nicht mit der Produktionsschicht: Einrichter, Instandhalter und Personen, die die Maschine reinigen, gehören ebenso dazu.

Welche Unterlagen nach beiden Prüfungen vorliegen müssen

Nach der Revision des vorbehaltenen Teils bleibt der Revisionsbericht. Was er enthalten muss und wie er später bei Kontrollen und Versicherungsfällen verwendet wird, erläutern wir im Artikel Elektrorevision im Unternehmen: Wann ist sie Pflicht, wie oft ist sie nötig und was enthält der Revisionsbericht?.

Aufseiten der Maschine bleibt die Betriebsdokumentation nach § 4 odst. 2, ergänzt um die Aufzeichnung der Kontrolle vor der Inbetriebnahme nach § 4 odst. 1 und die Aufzeichnungen über die anschließenden Kontrollen. Sie wird während der gesamten Betriebsdauer der Anlage aufbewahrt (§ 4 odst. 3). Die Zusammenhänge der Dokumentation elektrischer Anlagen und die Unterlagen, die ein Revisionstechniker einsehen möchte, haben wir im Artikel über die Betriebsdokumentation elektrischer Anlagen beschrieben.

Drei Unterlagen fehlen bei Maschinen in der Praxis besonders häufig:

  • Herstelleranleitung zur elektrischen Ausrüstung. Ohne sie geht die Festlegung des Kontrollumfangs nach § 4 odst. 1 auf den Arbeitgeber über. Bei einer Maschine, die bereits drei Eigentümer hatte, ist das eher die Regel als die Ausnahme.
  • Aufzeichnung der Kontrolle vor der Inbetriebnahme. Sie lässt sich nachträglich am schwersten beschaffen, weil sie zum Zeitpunkt der Installation niemand verlangt hat.
  • Festlegung, wo die Revision der Installation endet und die Maschine beginnt. Dafür gibt es kein bestimmtes Formular. Ohne diese Abgrenzung lässt sich jedoch nicht erkennen, ob alles abgedeckt ist.

Typische Fehler, an denen es scheitert

  • Der Revisionsbericht für die Halle gilt zugleich als Nachweis für die Maschinen. Die elektrische Ausrüstung der Maschine ist nach § 3 odst. 2 písm. d) NV č. 190/2022 Sb. darin nicht enthalten und muss es auch nicht sein. Von der Kontrolle nach NV č. 378/2001 Sb. ist sie dadurch nicht befreit.
  • Der umgekehrte Irrtum: Die Maschine ist ein Produkt, also muss nichts unternommen werden. § 4 NV č. 378/2001 Sb. gilt weiterhin, und § 2 písm. e) verweist auf die Vorgaben des Herstellers für Kontrollen und Revisionen.
  • Die Zuleitung wird vergessen. Das Unternehmen lässt die Maschine kontrollieren, doch Kabeltrasse, Trennschalter und Steckdose, über die sie versorgt wird, erscheinen in keinem Revisionsbericht. Gerade sie sind nach § 3 odst. 1 písm. a) vorbehaltene Anlagen.
  • Handwerkzeuge und Verlängerungsleitungen werden mit der „Maschinenrevision“ vermischt. § 3 odst. 2 písm. a) und b) nimmt sie aus der Aufzählung der vorbehaltenen Anlagen aus. Als Geräte und Werkzeuge unterliegen sie jedoch weiterhin der Betreuung nach NV č. 378/2001 Sb. Wie Unternehmen damit umgehen sollten, erläutert der Artikel über die Revision elektrischer Verbrauchsmittel, technischer Geräte und Werkzeuge.
  • Die Kontrolle ist ausschließlich auf den Produktionsbetrieb ausgerichtet. Nach § 2 písm. a) zählen auch Einstellung, Wartung und Reinigung zur Verwendung. Berücksichtigt die örtliche Vorschrift diese Tätigkeiten nicht, fehlt gerade der Teil, bei dem am häufigsten unter eine Abdeckung gegriffen wird.
  • Im Angebot fehlt die zugrunde liegende Vorschrift. Die Position „Maschinenrevision“ ohne Angabe der Vorschrift und des Paragrafen sagt nicht aus, welche Leistung gekauft wird. Zwei Anbieter verstehen darunter regelmäßig zwei unterschiedliche Arbeiten.

So formulieren Sie den Auftrag, damit sich nichts überschneidet oder durch das Raster fällt

Bevor eine Anfrage versendet wird, genügt es, für jede Maschine vier Fragen zu beantworten:

  1. Ist die Maschine ein Produkt nach zákon č. 22/1997 Sb. – liegen also Nachweise dafür vor, dass sie als Produkt in Verkehr gebracht wurde, und besitzen wir die zugehörige Anleitung?
  2. Was schreibt diese Anleitung für die elektrische Ausrüstung vor (§ 2 písm. e) und § 4 odst. 1 NV č. 378/2001 Sb.)?
  3. Wo verläuft die Grenze zur Gebäudeinstallation, und befindet sich dort etwas, das unter § 3 odst. 1 písm. a) NV č. 190/2022 Sb. fällt?
  4. Wer trägt die Aufzeichnung wo ein, damit die Betriebsdokumentation nach § 4 odst. 2 und 3 tatsächlich vorhanden und auffindbar ist?

Im Angebot sollte dann bei jeder Position angegeben sein, nach welcher Grundlage sie ausgeführt wird: Die Revision einer vorbehaltenen elektrischen Anlage nach NV č. 190/2022 Sb. ist das eine, die Kontrolle nach § 4 NV č. 378/2001 Sb. das andere.

Häufig gestellte Fragen

Benötigt eine Maschine in der Produktion eine Elektrorevision?

Die elektrische Ausrüstung einer Maschine, die nach zákon č. 22/1997 Sb. als Produkt gilt, ist keine vorbehaltene elektrische Anlage – das ergibt sich aus § 3 odst. 2 písm. d) NV č. 190/2022 Sb. Die Regelung für Revisionen vorbehaltener elektrischer Anlagen gilt daher nicht für sie. Die Kontrolle nach § 4 NV č. 378/2001 Sb. und die Vorgaben des Herstellers in der Begleitdokumentation gelten jedoch weiterhin.

Bedeutet das, dass niemand die Elektrik der Maschine kontrolliert?

Nein. Nach § 4 odst. 1 NV č. 378/2001 Sb. erfolgt die Kontrolle vor der Inbetriebnahme anhand der Begleitdokumentation des Herstellers. Nach § 4 odst. 2 wird die anschließende Kontrolle mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten durchgeführt, sofern eine besondere Vorschrift, die Begleitdokumentation oder normative Werte nichts anderes bestimmen.

Gehören auch die Steckdose und der Verteiler, über die die Maschine versorgt wird, zur Revision?

Ja. Diese Teile werden von der Ausnahme für Maschinen nicht erfasst. Anlagen zur Verteilung und Nutzung elektrischer Energie sowie elektrische Installationen von Gebäuden und Technologien sind nach § 3 odst. 1 písm. a) NV č. 190/2022 Sb. vorbehaltene elektrische Anlagen.

Und was gilt für Handwerkzeuge und Verlängerungsleitungen?

Handgeführte elektromechanische Werkzeuge, elektronische Geräte und elektrische Verbrauchsmittel bis einschließlich 400 V, sofern sie nicht für einen festen Netzanschluss bestimmt sind, sowie Verlängerungsleitungen und abnehmbare Anschlussleitungen sind keine vorbehaltenen elektrischen Anlagen – § 3 odst. 2 písm. a) und b) NV č. 190/2022 Sb. Als Geräte und Werkzeuge fallen sie jedoch nicht aus dem Anwendungsbereich von NV č. 378/2001 Sb. heraus.

Was ist zu tun, wenn wir keine Anleitung für die Maschine haben?

Auf genau diesen Fall zielt § 4 odst. 1 NV č. 378/2001 Sb. ausdrücklich ab: Ist der Hersteller unbekannt oder liegt die Begleitdokumentation nicht vor, legt der Arbeitgeber den Umfang der Kontrolle in einer örtlichen Betriebssicherheitsvorschrift fest. Eine fehlende Anleitung hebt die Pflicht also nicht auf, sondern überträgt die Festlegung des Umfangs auf das Unternehmen.

Wie lange muss die Dokumentation der Maschine aufbewahrt werden?

Die Betriebsdokumentation wird nach § 4 odst. 3 NV č. 378/2001 Sb. während der gesamten Betriebsdauer der Anlage aufbewahrt.

Quellen dieses Artikels

Dieser Text dient ausschließlich der Information und ersetzt keine rechtliche Stellungnahme. Die konkrete Regelung der Revisionen und Kontrollen einzelner Maschinen muss anhand des tatsächlichen Betriebs, der Herstellerdokumentation, der Einsatzumgebung und der Risikobeurteilung festgelegt werden.


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